Eine Fachtagung der Prüftech GmbH informierte über Pflichten von Betreibern, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sowie Risiken und juristische Konsequenzen bei einer Nichterfüllung.
Sabine Kurz
„Sicherheit darf kein Glücksfall sein, sondern muss als Ergebnis einer wohldurchdachten Organisation von Sicherungsmaßnahmen erarbeitet werden“, formulierte zunächst Stefan Euler
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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