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Wunsch und Wirklichkeit

Tragezeit von Chemikalienschutzhandschuhen
Wunsch und Wirklichkeit

Bei Tätigkeit­en mit Chemikalien und grund­sät­zlich bei Kon­tak­ten mit haut­ge­fährden­den und resorp­tiv­en Stof­fen sollte das Tra­gen von geeigneten Chemikalien­schutzhand­schuhen oblig­at sein. Allein der Ein­satz von Hand­schuhen ist jedoch nicht gle­ichbe­deu­tend mit einem aus­re­ichen­den Schutz. In der Prax­is beste­hen ein­er­seits Prob­leme in der falschen Ein­schätzung des Gefährdungspo­ten­tials von Chemikalien und Gemis­chen, ander­er­seits aber auch in der oft viel zu lan­gen Anwen­dungs­dauer von Schutzhandschuhen.

Frank Zuther

Das Tra­gen von Schutzhand­schuhen ist bei vie­len Beschäftigten nicht sehr beliebt. Mit Argu­menten, dass Schutzhand­schuhe die Motorik, die Grif­figkeit und das Tast­ge­fühl so stark beein­trächti­gen, dass die Arbeit nicht gut oder nicht schnell genug aus­ge­führt wer­den kann, wird das Tra­gen von Hand­schuhen oft umgan­gen, obwohl dies notwendig wäre. Eine Gefährdung für die Haut und den Kör­p­er wird oft nur dann einge­se­hen, wenn der Kon­takt mit der Chemikalie „die Sinne berührt“. Dazu gehören beispiel­sweise anor­gan­is­che Säuren, die zu schmerzhaften Verätzun­gen der Haut führen oder andere spon­tane Verän­derun­gen der Haut nach Chemikalienkon­takt, z.B. Ver­fär­bun­gen der Haut. Auch unan­genehmer Geruch oder Bren­nen in den Augen wer­den als „Warnsignal“ für ein Gefahren­po­ten­tial wahrgenom­men, das den Ein­satz von Hand­schuhen und ander­er PSA „sin­nvoll“ erscheinen lässt.
Gefährdun­gen oft unterschätzt
Anders ver­hält es sich mit organ­is­chen Lösungsmit­teln, die auf der Haut oder den Schleimhäuten nicht unan­genehm spür­bar sind. Das Gefährdungspo­ten­tial wird nicht aktiv wahrgenom­men und die Wirkung der Chemikalie unbe­wusst ver­harm­lost. Das Tra­gen von Hand­schuhen erscheint in diesen Fällen als „nicht sin­nvoll“. Gesund­heitss­chädi­gun­gen sind – manch­mal erst nach vie­len Jahren – oft­mals die Folge.
Nur eine sorgfältige Gefährdungs­beurteilung kom­biniert mit regelmäßig wiederkehren­den detail­lierten Unter­weisun­gen unter Erk­lärung möglich­er Fol­gen nach Chemikalienkon­takt kann hierzu Abhil­fe schaf­fen. Dies gilt ins­beson­dere auch für Chemikalien, die aus großen Gebinden in kleinere Behäl­ter abge­füllt und dann nicht ord­nungs­gemäß gekennze­ich­net wer­den. Dies ist in der Prax­is lei­der oft die Regel. Eine Entschei­dung, welche Schutz­maß­nah­men geeignet und notwendig sind, kann in diesen Fällen nicht getrof­fen werden.
Eine Unter­stützung zur Gefährdungs­beurteilung bei Tätigkeit­en mit Gefahrstof­fen kann das „Ein­fache Maß­nah­menkonzept Gefahrstoffe EMKG“ der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin geben (www.baua.de/emkg).
Chemikalien­schutzhand­schuhe wer­den oft zu lange getragen
Wenn Chemikalienkon­tak­te beste­hen und the­o­retisch geeignete Hand­schuhe aus­gewählt wur­den, beste­hen darüber hin­aus oft Diskrepanzen in der Schutzzeit und der Anwen­dungs­dauer des Hand­schuhs. Jed­er Chemikalien­schutzhand­schuh kann nur eine zeitlich begren­zte Bar­riere gegen eine Chemikalie bieten, da diese das Hand­schuh­ma­te­r­i­al über kurz oder lang durch­wan­dern. Dies ist bekan­nt, so dass bei der Auswahl von Hand­schuhen auch die durch die Her­steller angegebe­nen Durch­dringungszeit­en (Per­me­ation / Pen­e­tra­tion) bes­timmter Chemikalien berück­sichtigt werden.
BTT(Labor) Þ BTT(Praxis)
BTT = break­through time (Durch­bruchzeit)
Vor Jahren bere­its begann eine Diskus­sion, dass die im Labor ermit­tel­ten Durch­dringungszeit­en nach EN 374–3 die Prax­is­be­din­gun­gen nicht berück­sichti­gen und daher die im Labor fest­gestell­ten Durch­bruchzeit­en nicht der Tragedauer in der Prax­is entsprechen kann. Hierzu sei ange­führt, dass dies auch nie das Ziel war. Vielmehr geht es bei Nor­men­prü­fun­gen um die ver­gle­ich­bare Darstel­lung der Leis­tung eines Pro­duk­tes. Dazu müssen stan­dar­d­isierte Ver­fahren herange­zo­gen wer­den, die die Prax­is wed­er wider­spiegeln kön­nen, noch sollen. Die Angaben kön­nen jedoch bei der Pro­duk­tauswahl als wertvolle Ori­en­tierung­shil­fe dienen. Beispiel: Hand­schuh­mod­ell X hat eine um 120 Minuten höhere Durch­dringungszeit gegen Stoff XY, als ein anderes Hand­schuh­mod­ell. Der sach- und fachkundi­ge Experte kann diese Angaben ver­w­erten und auch nur er sollte über Schutz­maß­nah­men und über die Ver­wen­dung von PSA im Bere­ich Chemikalien­schutz entscheiden.
Ermit­tlung der Tragezeit von Chemikalienschutzhandschuhen
Mehrfach wur­den „prax­is­gerechte“ Bedin­gun­gen für die Nor­men­prü­fung nach EN 374–3 zur Bes­tim­mung der Durch­bruchzeit (BTT) disku­tiert, um die „Tragedauer in der Prax­is“ ermit­teln zu kön­nen. Man pochte bere­its vor vie­len Jahren auf eine Ver­suchs­durch­führung bei 33°C (Hau­to­ber­flächen­tem­per­atur), anstelle der in der EN 374–3 fix­ierten 23°C (Raumtem­per­atur). Experten haben sich jedoch gegen die Ermit­tlung der Durch­bruchzeit bei 33°C entsch­ieden. Der maßge­bliche Grund war, dass 33°C zur Sim­u­la­tion der Hau­to­ber­flächen­tem­per­atur bei der Ermit­tlung der BTT (break­through time = Durch­bruchzeit) nur ein Para­me­ter von vie­len ist, der die Durch­bruchzeit bee­in­flussen kann. Eine Erhöhung der Prüftem­per­atur um 10°C spiegelt die Prax­is­be­din­gun­gen daher nicht aus­re­ichend wider. Zudem ist die Repro­duzier­barkeit bei der Prü­fung bei 33°C geringer und die Fehlerquote damit höher.
BTT(Labor, 33°C) Þ BTT(Praxis)
BTT = break­through time (Durch­bruchzeit)
Weit­er­hin wer­den in der Prax­is oft Chemikaliengemis­che einge­set­zt, deren Einzelkom­po­nen­ten unter­schiedliche Durch­dringungszeit­en haben und sich auch gegen­seit­ig bee­in­flussen kön­nen. Dabei stellt sich die Frage, wie sich Schutzk­lei­dung bei gemis­chter Chemikalienex­po­si­tion ver­hält und ob vielle­icht Mate­ri­alverän­derun­gen zu erwarten sind. Anhand welch­er Para­me­ter kann über einen weit­eren Ein­satz der PSA entsch­ieden werden?
In 2006 wurde von der DGUV (Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung) das Forschung­spro­jekt Nr. FF-FP0269 „Entwick­lung und Evaluierung eines automa­tisierten, prax­isori­en­tierten Messver­fahrens zur Bes­tim­mung der Per­me­ation von Stof­fgemis­chen und Pro­duk­ten durch Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung, wie Chemikalien­schutzhand­schuhe, ‑schuhe und ‑klei­dung“ ins Leben gerufen, das 2010 abgeschlossen wurde. Ursprünglich ging es in dem Pro­jekt vere­in­facht gesagt unter anderem um Angaben, wie lange ein Hand­schuhträger vor einem Stoff oder Gemisch geeignet geschützt ist. Darüber hin­aus wollte man nicht nur wis­sen, wann bei Stof­fgemis­chen eine Sub­stanz das Hand­schuh­ma­te­r­i­al durch­dringt, son­dern auch welche Sub­stanz das Hand­schuh­ma­te­r­i­al wann durch­wan­dert. Weit­er­hin sollte gek­lärt wer­den, ob die Durch­bruchzeit eines Stoffes in einem Stof­fgemisch mit den Dat­en der Prü­fung nach EN 374–3 übere­in­stimmt. Für die Mes­sun­gen bedi­ente man sich eines sehr aufwändi­gen und kosten­in­ten­siv­en Messver­fahrens, das die Arbeitss­chritte Probe­nahme, Ana­lytik und Auswer­tung automa­tisieren sollte.
Die „Prax­is­be­din­gun­gen“ erschöpften sich bei diesem Forschung­spro­jekt auf die schon Jahre vorher als unzure­ichend für die Prax­is bew­ertete Prüftem­per­atur von 33°C. Man kam zu dem Schluss, dass „…zur Beant­wor­tung weit­er­führen­der Fra­gen, wie nach der Eig­nung und Empfehlung ein­er max­i­malen Tragedauer von Hand­schuhen weit­ere Infor­ma­tio­nen ein­fließen müssen, die auf der Ken­nt­nis der Arbeits­be­din­gun­gen (Dauer der Arbeit, Dehnung, Degra­da­tion, notwendi­ger Tastsinn etc.) aufbauen“.
Eine Erhöhung der Prüftem­per­atur war, ist und bleibt zu „dünn“, um Angaben zur tat­säch­lichen Tragedauer in der Prax­is tre­f­fen zu kön­nen. Die in dem neuen Ver­fahren erhal­te­nen Durch­bruchzeit­en entsprechen eben­so wenig der Tragedauer in der Prax­is, wie die Ergeb­nisse der Prü­fun­gen nach EN 374–3.
Aus vorhan­de­nen Labor­w­erten geeignete Schutz- oder Tragezeit­en abzuleit­en, wäre sich­er eine qual­i­fizierte Forschung wert gewe­sen. Forschung zu betreiben, um Bekan­ntes festzustellen ist jedoch nicht sin­nvoll. Dem Abschluss­bericht des Forschung­spro­jek­ts Nr. FF-FP0269 ist eine prax­is­na­he Meth­ode, mit der im Labor Durch­bruchzeit­en ermit­telt wer­den, die Rückschlüsse auf reale Gefährdun­gen zulassen und zu ein­er sicheren Nen­nung eines Chemikalien­schutzhand­schuh­es führen, nicht zu ent­nehmen. Das Ziel, die tat­säch­liche Tragedauer von Schutzhand­schuhen bei Tätigkeit­en mit Stof­fgemis­chen in der Prax­is zu ermit­teln, wurde nicht erre­icht. Die mit dem aufwändi­gen Prüfe­quip­ment ermit­tel­ten BTT-Werte entsprachen denen, die andere Lab­o­ra­to­rien und Her­steller mit ihrem Messsys­tem zur EN374–3 ermittelten.
Ein weit­eres, im Vor­feld bere­its bekan­ntes Ergeb­nis des Forschung­spro­jek­tes war, dass sich mit einem Massen­spek­trom­e­ter fest­stellen lässt, welche Chemikalie aus einem Gemisch das Hand­schuh­ma­te­r­i­al durch­wan­dert. Die Detek­tion von Stof­fen wird seit über 10 Jahren ver­wen­det, um etwaige flüchtige organ­is­che Stoffe in Schutzhand­schuhen nach Art und Menge festzustellen. Der Abschluss­bericht zum Forschung­spro­jekt Nr. FFFP0269 sollte unter www.dguv.de zugänglich sein.
Hin­weis: Durch­dringungszeit­en kön­nen grund­sät­zlich nur einen ori­en­tieren­den Charak­ter haben. Die dabei angegebene max­i­male Durch­dringungszeit sollte niemals völ­lig aus­genutzt wer­den, da der Hand­schuh, auch wenn er sich nicht sicht­bar verän­dert, mit hoher Wahrschein­lichkeit bere­its lange vorher keinen aus­re­ichen­den Schutz mehr bietet. Die Tragezeit ist immer kürz­er als die im Labor ermit­telte Durch­dringungszeit zu unter­stellen! Einen „Umrech­nungs­fak­tor“ gibt es derzeit dafür nicht.
Daneben wird lei­der noch zu oft davon aus­ge­gan­gen, dass die Tragezeit eines Hand­schuhs auf mehrere Tage verteilt wer­den kann. Man nimmt an, dass ein Hand­schuh, der beispiel­sweise 30 Minuten gegen eine Chemikalie beständig ist, auch an drei Tagen für jew­eils 10 Minuten aus­re­ichend schützt. Das ist jedoch falsch. Die Zeit „läuft“ direkt nach Chemikalienkon­takt und wird durch das Nicht-Tra­gen des Hand­schuhs nicht unter­brochen. Insofern ist jed­er Hand­schuh zur ein­ma­li­gen Ver­wen­dung bes­timmt, sofern der Her­steller keine anderen Angaben trifft.
Hin­weis: Jed­er flüs­sigkeits­dichte Hand­schuhe (getestet im Luft-Leck- / Wass­er-Leck-Test nach EN 374–2) schützt über eine mehr oder weniger kurze Zeit gegen Chemikalien und flüs­sige Zubere­itun­gen. Jed­er Schutzhand­schuh, der diese Aus­lobung besitzt, ist ein Kat­e­gorie 3 Chemikalien­schutzhand­schuh nach den Ver­ständ­nis der PSA Richtlin­ien 89/686. Der Her­steller beschreibt die Schut­zleis­tung gegen Stoffe und trägt Sorge, dass nur Hand­schuhe mit dieser aus­gelobten Leis­tung zum Anwen­der gelan­gen. Mit ein­er Bau­muster­prü­fung und Beurteilung der Fer­ti­gung ist eine noti­fizierte Prüf­stelle zu beauf­tra­gen. Der Her­steller des Schutzhand­schuhs, bzw. gemäß neuer Geset­zge­bung der „Bere­it­steller zum Ver­brauch­er“ hat die geeignete und die unschädliche Ver­wen­dung durch angemessene Infor­ma­tio­nen und weit­eres Engage­ment (Ser­vice) zu unterstützen.
Degra­da­tion: Angaben zur Wiederverwendung?
Experten der Branche und Poly­merkundi­ge ver­weisen und informieren seit 20 Jahren über die Notwendigkeit, auch die durch Kon­tak­tchemikalien poten­tiell stat­tfind­ende Degra­da­tion (Verän­derung der physikalisch-mech­a­nis­chen Eigen­schaften des Hand­schuhs nach Kon­takt mit Chemikalien) zu bew­erten und diese in der Auswahl und Ein­satzempfehlung zu berücksichtigen.
Nun ist der Teil 4 der EN 374 mit dem The­ma und der Beschrei­bung ein­er stan­dar­d­isierten Meth­ode zur Degra­da­tions­be­w­er­tung auf dem Weg. Es ist zu erwarten, dass die EN374–4 bald veröf­fentlicht wird und damit gilt. In der Über­ar­beitung der EN374–1 fordert man die Bew­er­tung der Degra­da­tion nach EN374–4.
Her­steller wer­den diese Bew­er­tung dann erk­lären und in die Ein­satzempfehlung ein­fließen lassen. Je nach Aus­maß der Mate­ri­alverän­derun­gen, speziell der bleiben­den (irre­versiblen) Verän­derun­gen, kann der Hand­schuh nach Nutzung mit Chemikalienkon­takt wiederver­wen­det oder entsorgt werden.
Eig­nung in der Praxis
Grund­sät­zlich soll­ten immer nur dann Schutzhand­schuhe zum Ein­satz kom­men, wenn ihre Eig­nung für eine bes­timmte Tätigkeit durch einen Prax­is­test belegt wurde. Dies ist im Falle eines Chemikalien­schutzhand­schuhs jedoch kaum möglich. Zwar kann in einem der­ar­ti­gen Test beurteilt wer­den, ob sie hin­sichtlich des Kom­forts (Trageeigen­schaften, Grif­figkeit etc.) geeignet sind, die Tätigkeit­en zu ver­richt­en. Es ist jedoch nicht möglich zu beurteilen, ob der Hand­schuh den Kon­takt zwis­chen Chemikalie und Haut unterbindet. Die Durch­wan­derung der Chemikalie durch das Hand­schuh­ma­te­r­i­al geschieht meis­tens nicht spür­bar und ohne Verän­derung des Handschuhs.
Genau genom­men muss auch bei Chemikalien­schutzhand­schuhen, beispiel­sweise durch Prü­fung und Erfahrungs­berichte ein beleg­bar­er Beweis geführt wer­den, dass der Hand­schuh auch in definierten Arbeitssi­t­u­a­tio­nen (Kon­tak­tzeit beach­t­end) geeignet schützt. Er muss über die Kon­tak­tzeit eine aus­re­ichende Bar­riere gegen die Kon­tak­t­stoffe bieten und darüber hin­aus auch eine geeignete mech­a­nis­che Wider­stands­fähigkeit haben. Es wäre fatal, wenn der Hand­schuh während der Anwen­dung reißt und die Chemikalie auf die Haut trifft.
Hin­weis: Bish­er mussten, um den Vor­gaben der EN 374 zu entsprechen, auch bei Chemikalien­schutzhand­schuhen die mech­a­nis­chen Leis­tun­gen nach EN 388 geprüft und angegeben wer­den. In jüng­ster Zeit scheint gewün­scht zu sein, dass diese Prü­fun­gen und Angaben bei Chemikalien­schutzhand­schuhen kün­ftig nicht weit­er oblig­a­torisch sind. Abso­lut kor­rekt ist, dass man diese Angaben nicht benötigt, um die Bar­ri­erezeit ein­er poly­meren Mate­ri­al­probe zu ermit­teln. Es ist aber auch ganz klar, dass ein Anwen­der nie einen Chemikalien­schutzhand­schuh für den Ein­satz ohne die stan­dar­d­isierte (ver­gle­ichende Betra­ch­tung) der mech­a­nis­chen Eigen­schaften zur Ver­wen­dung auswählen sollte. Die Angaben der mech­a­nis­chen Leis­tung von Chemikalien­hand­schuhen sollen daher nur noch frei­willig als Option in der Norm erk­lärt wer­den. Aus Grün­den eines möglichst guten Chemikalien­schutzes in der Prax­is bleibt die Hoff­nung, dass Ver­brauch­er weit­er Hand­schuhe auswählen, die geeignet in der mech­a­nis­chen und chemis­chen Schut­zleis­tung beschrieben sind.
Faz­it
Über den Ein­satz von Chemikalien­schutzhand­schuhen soll­ten grund­sät­zlich nur sach- und fachkundi­ge Per­so­n­en entschei­den. Ein Entschei­der, dem die grundle­gen­den chemis­chen Ken­nt­nisse fehlen, spielt mit den Anwen­dern Roulette. Er sollte sich immer „chemis­chen Bei­s­tand“ in Form von Experten holen.
Beim Schutz vor Chemikalien geht es nicht nur um akute Wirkun­gen, wie Verätzun­gen. Jahre­lange Ein­wirkun­gen von Chemikalien kön­nen zu ern­sten sys­temis­chen Erkrankun­gen führen, die meis­tens nicht heil­bar sind.
Bei der Auswahl geeigneter Schutz­maß­nah­men sind nicht nur die Chemikalie, das Gemisch oder das Hand­schuh­ma­te­r­i­al rel­e­vant. Vielmehr spie­len die Tätigkeit an sich, Art, Dauer und Häu­figkeit des Kon­tak­tes sowie die Arbeit­sumge­bung eine maßge­bliche Rolle. Voraus­set­zung für die Auswahl eines aus­re­ichen­den Chemikalien­schutzes ist daher immer eine qual­i­fizierte Gefährdungser­mit­tlung unter Beach­tung des S‑T-O‑P Prinzips (Rang­folge der Schutz­maß­nah­men: Sub­sti­tu­tion- tech­nis­che, organ­isatorische, per­sön­liche Schutz­maß­nah­men). Schutzhand­schuhe sind damit zwar als nachrangige Schutz­maß­nahme anzuse­hen, jedoch muss deren Auswahl zur Min­imierung der Gefährdung qual­i­fiziert für die tat­säch­lichen Gefahren und Risiken erfol­gen. Dabei ist dem Anspruch an Kom­fort genau­so wie dem Schutzbe­darf Rech­nung zu tragen.
Darüber hin­aus sollte der aus­gewählte Hand­schuh keine Stoffe enthal­ten, die bei der Anwen­dung freige­set­zt wer­den und zu uner­wün­scht­en Wirkun­gen führen kön­nen. Gle­ich­es gilt für hautre­sorp­tive Stoffe, die über die Haut in den Kör­p­er aufgenom­men wer­den und möglicher­weise die Gesund­heit schädi­gen kön­nen. Qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Pro­duk­te von ver­ant­wor­tungs­be­wussten Her­stellern zahlen sich dabei aus!
Ziehen Sie bei der Auswahl immer auch den PSA-Her­steller (Bere­it­steller der Produkte)mit ein. Er sollte Ihnen den notwendi­gen Ser­vice liefern und Sie bei der Auswahl tatkräftig unter­stützen. Fra­gen zur Durch­dringungs- und möglichen Tragezeit sowie zur Mate­ri­alverän­derung nach Chemikalienkon­takt (Degra­da­tion) und Wiederver­wen­dung soll­ten beant­wortet wer­den kön­nen. Ist das nicht der Fall, so wech­seln Sie den Hersteller.
Fakt ist, dass eine „Liste zur Tragezeit“ von Chemikalien­schutzhand­schuhen eine Illu­sion bleiben wird. Kein Laborver­such wird jemals alle in der Prax­is auftre­tenden Para­me­ter erfassen können.
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