Bei Tätigkeiten mit Chemikalien und grundsätzlich bei Kontakten mit hautgefährdenden und resorptiven Stoffen sollte das Tragen von geeigneten Chemikalienschutzhandschuhen obligat sein. Allein der Einsatz von Handschuhen ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem ausreichenden Schutz. In der Praxis bestehen einerseits Probleme in der falschen Einschätzung des Gefährdungspotentials von Chemikalien und Gemischen, andererseits aber auch in der oft viel zu langen Anwendungsdauer von Schutzhandschuhen.
Frank Zuther
Das Tragen von Schutzhandschuhen ist bei vielen Beschäftigten nicht sehr beliebt. Mit Argumenten, dass Schutzhandschuhe die Motorik, die Griffigkeit und das Tastgefühl so stark beeinträchtigen, dass die Arbeit nicht gut oder nicht schnell genug ausgeführt werden kann, wird das Tragen von Handschuhen oft umgangen, obwohl dies notwendig wäre. Eine Gefährdung für die Haut und den Körper wird oft nur dann eingesehen, wenn der Kontakt mit der Chemikalie „die Sinne berührt“. Dazu gehören beispielsweise anorganische Säuren, die zu schmerzhaften Verätzungen der Haut führen oder andere spontane Veränderungen der Haut nach Chemikalienkontakt, z.B. Verfärbungen der Haut. Auch unangenehmer Geruch oder Brennen in den Augen werden als „Warnsignal“ für ein Gefahrenpotential wahrgenommen, das den Einsatz von Handschuhen und anderer PSA „sinnvoll“ erscheinen lässt.
Gefährdungen oft unterschätzt
Anders verhält es sich mit organischen Lösungsmitteln, die auf der Haut oder den Schleimhäuten nicht unangenehm spürbar sind. Das Gefährdungspotential wird nicht aktiv wahrgenommen und die Wirkung der Chemikalie unbewusst verharmlost. Das Tragen von Handschuhen erscheint in diesen Fällen als „nicht sinnvoll“. Gesundheitsschädigungen sind – manchmal erst nach vielen Jahren – oftmals die Folge.
Nur eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung kombiniert mit regelmäßig wiederkehrenden detaillierten Unterweisungen unter Erklärung möglicher Folgen nach Chemikalienkontakt kann hierzu Abhilfe schaffen. Dies gilt insbesondere auch für Chemikalien, die aus großen Gebinden in kleinere Behälter abgefüllt und dann nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Dies ist in der Praxis leider oft die Regel. Eine Entscheidung, welche Schutzmaßnahmen geeignet und notwendig sind, kann in diesen Fällen nicht getroffen werden.
Eine Unterstützung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen kann das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geben (www.baua.de/emkg).
Chemikalienschutzhandschuhe werden oft zu lange getragen
Wenn Chemikalienkontakte bestehen und theoretisch geeignete Handschuhe ausgewählt wurden, bestehen darüber hinaus oft Diskrepanzen in der Schutzzeit und der Anwendungsdauer des Handschuhs. Jeder Chemikalienschutzhandschuh kann nur eine zeitlich begrenzte Barriere gegen eine Chemikalie bieten, da diese das Handschuhmaterial über kurz oder lang durchwandern. Dies ist bekannt, so dass bei der Auswahl von Handschuhen auch die durch die Hersteller angegebenen Durchdringungszeiten (Permeation / Penetration) bestimmter Chemikalien berücksichtigt werden.
BTT(Labor) Þ BTT(Praxis)
BTT = breakthrough time (Durchbruchzeit)
Vor Jahren bereits begann eine Diskussion, dass die im Labor ermittelten Durchdringungszeiten nach EN 374–3 die Praxisbedingungen nicht berücksichtigen und daher die im Labor festgestellten Durchbruchzeiten nicht der Tragedauer in der Praxis entsprechen kann. Hierzu sei angeführt, dass dies auch nie das Ziel war. Vielmehr geht es bei Normenprüfungen um die vergleichbare Darstellung der Leistung eines Produktes. Dazu müssen standardisierte Verfahren herangezogen werden, die die Praxis weder widerspiegeln können, noch sollen. Die Angaben können jedoch bei der Produktauswahl als wertvolle Orientierungshilfe dienen. Beispiel: Handschuhmodell X hat eine um 120 Minuten höhere Durchdringungszeit gegen Stoff XY, als ein anderes Handschuhmodell. Der sach- und fachkundige Experte kann diese Angaben verwerten und auch nur er sollte über Schutzmaßnahmen und über die Verwendung von PSA im Bereich Chemikalienschutz entscheiden.
Ermittlung der Tragezeit von Chemikalienschutzhandschuhen
Mehrfach wurden „praxisgerechte“ Bedingungen für die Normenprüfung nach EN 374–3 zur Bestimmung der Durchbruchzeit (BTT) diskutiert, um die „Tragedauer in der Praxis“ ermitteln zu können. Man pochte bereits vor vielen Jahren auf eine Versuchsdurchführung bei 33°C (Hautoberflächentemperatur), anstelle der in der EN 374–3 fixierten 23°C (Raumtemperatur). Experten haben sich jedoch gegen die Ermittlung der Durchbruchzeit bei 33°C entschieden. Der maßgebliche Grund war, dass 33°C zur Simulation der Hautoberflächentemperatur bei der Ermittlung der BTT (breakthrough time = Durchbruchzeit) nur ein Parameter von vielen ist, der die Durchbruchzeit beeinflussen kann. Eine Erhöhung der Prüftemperatur um 10°C spiegelt die Praxisbedingungen daher nicht ausreichend wider. Zudem ist die Reproduzierbarkeit bei der Prüfung bei 33°C geringer und die Fehlerquote damit höher.
BTT(Labor, 33°C) Þ BTT(Praxis)
BTT = breakthrough time (Durchbruchzeit)
Weiterhin werden in der Praxis oft Chemikaliengemische eingesetzt, deren Einzelkomponenten unterschiedliche Durchdringungszeiten haben und sich auch gegenseitig beeinflussen können. Dabei stellt sich die Frage, wie sich Schutzkleidung bei gemischter Chemikalienexposition verhält und ob vielleicht Materialveränderungen zu erwarten sind. Anhand welcher Parameter kann über einen weiteren Einsatz der PSA entschieden werden?
In 2006 wurde von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) das Forschungsprojekt Nr. FF-FP0269 „Entwicklung und Evaluierung eines automatisierten, praxisorientierten Messverfahrens zur Bestimmung der Permeation von Stoffgemischen und Produkten durch Persönliche Schutzausrüstung, wie Chemikalienschutzhandschuhe, ‑schuhe und ‑kleidung“ ins Leben gerufen, das 2010 abgeschlossen wurde. Ursprünglich ging es in dem Projekt vereinfacht gesagt unter anderem um Angaben, wie lange ein Handschuhträger vor einem Stoff oder Gemisch geeignet geschützt ist. Darüber hinaus wollte man nicht nur wissen, wann bei Stoffgemischen eine Substanz das Handschuhmaterial durchdringt, sondern auch welche Substanz das Handschuhmaterial wann durchwandert. Weiterhin sollte geklärt werden, ob die Durchbruchzeit eines Stoffes in einem Stoffgemisch mit den Daten der Prüfung nach EN 374–3 übereinstimmt. Für die Messungen bediente man sich eines sehr aufwändigen und kostenintensiven Messverfahrens, das die Arbeitsschritte Probenahme, Analytik und Auswertung automatisieren sollte.
Die „Praxisbedingungen“ erschöpften sich bei diesem Forschungsprojekt auf die schon Jahre vorher als unzureichend für die Praxis bewertete Prüftemperatur von 33°C. Man kam zu dem Schluss, dass „…zur Beantwortung weiterführender Fragen, wie nach der Eignung und Empfehlung einer maximalen Tragedauer von Handschuhen weitere Informationen einfließen müssen, die auf der Kenntnis der Arbeitsbedingungen (Dauer der Arbeit, Dehnung, Degradation, notwendiger Tastsinn etc.) aufbauen“.
Eine Erhöhung der Prüftemperatur war, ist und bleibt zu „dünn“, um Angaben zur tatsächlichen Tragedauer in der Praxis treffen zu können. Die in dem neuen Verfahren erhaltenen Durchbruchzeiten entsprechen ebenso wenig der Tragedauer in der Praxis, wie die Ergebnisse der Prüfungen nach EN 374–3.
Aus vorhandenen Laborwerten geeignete Schutz- oder Tragezeiten abzuleiten, wäre sicher eine qualifizierte Forschung wert gewesen. Forschung zu betreiben, um Bekanntes festzustellen ist jedoch nicht sinnvoll. Dem Abschlussbericht des Forschungsprojekts Nr. FF-FP0269 ist eine praxisnahe Methode, mit der im Labor Durchbruchzeiten ermittelt werden, die Rückschlüsse auf reale Gefährdungen zulassen und zu einer sicheren Nennung eines Chemikalienschutzhandschuhes führen, nicht zu entnehmen. Das Ziel, die tatsächliche Tragedauer von Schutzhandschuhen bei Tätigkeiten mit Stoffgemischen in der Praxis zu ermitteln, wurde nicht erreicht. Die mit dem aufwändigen Prüfequipment ermittelten BTT-Werte entsprachen denen, die andere Laboratorien und Hersteller mit ihrem Messsystem zur EN374–3 ermittelten.
Ein weiteres, im Vorfeld bereits bekanntes Ergebnis des Forschungsprojektes war, dass sich mit einem Massenspektrometer feststellen lässt, welche Chemikalie aus einem Gemisch das Handschuhmaterial durchwandert. Die Detektion von Stoffen wird seit über 10 Jahren verwendet, um etwaige flüchtige organische Stoffe in Schutzhandschuhen nach Art und Menge festzustellen. Der Abschlussbericht zum Forschungsprojekt Nr. FFFP0269 sollte unter www.dguv.de zugänglich sein.
Hinweis: Durchdringungszeiten können grundsätzlich nur einen orientierenden Charakter haben. Die dabei angegebene maximale Durchdringungszeit sollte niemals völlig ausgenutzt werden, da der Handschuh, auch wenn er sich nicht sichtbar verändert, mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits lange vorher keinen ausreichenden Schutz mehr bietet. Die Tragezeit ist immer kürzer als die im Labor ermittelte Durchdringungszeit zu unterstellen! Einen „Umrechnungsfaktor“ gibt es derzeit dafür nicht.
Daneben wird leider noch zu oft davon ausgegangen, dass die Tragezeit eines Handschuhs auf mehrere Tage verteilt werden kann. Man nimmt an, dass ein Handschuh, der beispielsweise 30 Minuten gegen eine Chemikalie beständig ist, auch an drei Tagen für jeweils 10 Minuten ausreichend schützt. Das ist jedoch falsch. Die Zeit „läuft“ direkt nach Chemikalienkontakt und wird durch das Nicht-Tragen des Handschuhs nicht unterbrochen. Insofern ist jeder Handschuh zur einmaligen Verwendung bestimmt, sofern der Hersteller keine anderen Angaben trifft.
Hinweis: Jeder flüssigkeitsdichte Handschuhe (getestet im Luft-Leck- / Wasser-Leck-Test nach EN 374–2) schützt über eine mehr oder weniger kurze Zeit gegen Chemikalien und flüssige Zubereitungen. Jeder Schutzhandschuh, der diese Auslobung besitzt, ist ein Kategorie 3 Chemikalienschutzhandschuh nach den Verständnis der PSA Richtlinien 89/686. Der Hersteller beschreibt die Schutzleistung gegen Stoffe und trägt Sorge, dass nur Handschuhe mit dieser ausgelobten Leistung zum Anwender gelangen. Mit einer Baumusterprüfung und Beurteilung der Fertigung ist eine notifizierte Prüfstelle zu beauftragen. Der Hersteller des Schutzhandschuhs, bzw. gemäß neuer Gesetzgebung der „Bereitsteller zum Verbraucher“ hat die geeignete und die unschädliche Verwendung durch angemessene Informationen und weiteres Engagement (Service) zu unterstützen.
Degradation: Angaben zur Wiederverwendung?
Experten der Branche und Polymerkundige verweisen und informieren seit 20 Jahren über die Notwendigkeit, auch die durch Kontaktchemikalien potentiell stattfindende Degradation (Veränderung der physikalisch-mechanischen Eigenschaften des Handschuhs nach Kontakt mit Chemikalien) zu bewerten und diese in der Auswahl und Einsatzempfehlung zu berücksichtigen.
Nun ist der Teil 4 der EN 374 mit dem Thema und der Beschreibung einer standardisierten Methode zur Degradationsbewertung auf dem Weg. Es ist zu erwarten, dass die EN374–4 bald veröffentlicht wird und damit gilt. In der Überarbeitung der EN374–1 fordert man die Bewertung der Degradation nach EN374–4.
Hersteller werden diese Bewertung dann erklären und in die Einsatzempfehlung einfließen lassen. Je nach Ausmaß der Materialveränderungen, speziell der bleibenden (irreversiblen) Veränderungen, kann der Handschuh nach Nutzung mit Chemikalienkontakt wiederverwendet oder entsorgt werden.
Eignung in der Praxis
Grundsätzlich sollten immer nur dann Schutzhandschuhe zum Einsatz kommen, wenn ihre Eignung für eine bestimmte Tätigkeit durch einen Praxistest belegt wurde. Dies ist im Falle eines Chemikalienschutzhandschuhs jedoch kaum möglich. Zwar kann in einem derartigen Test beurteilt werden, ob sie hinsichtlich des Komforts (Trageeigenschaften, Griffigkeit etc.) geeignet sind, die Tätigkeiten zu verrichten. Es ist jedoch nicht möglich zu beurteilen, ob der Handschuh den Kontakt zwischen Chemikalie und Haut unterbindet. Die Durchwanderung der Chemikalie durch das Handschuhmaterial geschieht meistens nicht spürbar und ohne Veränderung des Handschuhs.
Genau genommen muss auch bei Chemikalienschutzhandschuhen, beispielsweise durch Prüfung und Erfahrungsberichte ein belegbarer Beweis geführt werden, dass der Handschuh auch in definierten Arbeitssituationen (Kontaktzeit beachtend) geeignet schützt. Er muss über die Kontaktzeit eine ausreichende Barriere gegen die Kontaktstoffe bieten und darüber hinaus auch eine geeignete mechanische Widerstandsfähigkeit haben. Es wäre fatal, wenn der Handschuh während der Anwendung reißt und die Chemikalie auf die Haut trifft.
Hinweis: Bisher mussten, um den Vorgaben der EN 374 zu entsprechen, auch bei Chemikalienschutzhandschuhen die mechanischen Leistungen nach EN 388 geprüft und angegeben werden. In jüngster Zeit scheint gewünscht zu sein, dass diese Prüfungen und Angaben bei Chemikalienschutzhandschuhen künftig nicht weiter obligatorisch sind. Absolut korrekt ist, dass man diese Angaben nicht benötigt, um die Barrierezeit einer polymeren Materialprobe zu ermitteln. Es ist aber auch ganz klar, dass ein Anwender nie einen Chemikalienschutzhandschuh für den Einsatz ohne die standardisierte (vergleichende Betrachtung) der mechanischen Eigenschaften zur Verwendung auswählen sollte. Die Angaben der mechanischen Leistung von Chemikalienhandschuhen sollen daher nur noch freiwillig als Option in der Norm erklärt werden. Aus Gründen eines möglichst guten Chemikalienschutzes in der Praxis bleibt die Hoffnung, dass Verbraucher weiter Handschuhe auswählen, die geeignet in der mechanischen und chemischen Schutzleistung beschrieben sind.
Fazit
Über den Einsatz von Chemikalienschutzhandschuhen sollten grundsätzlich nur sach- und fachkundige Personen entscheiden. Ein Entscheider, dem die grundlegenden chemischen Kenntnisse fehlen, spielt mit den Anwendern Roulette. Er sollte sich immer „chemischen Beistand“ in Form von Experten holen.
Beim Schutz vor Chemikalien geht es nicht nur um akute Wirkungen, wie Verätzungen. Jahrelange Einwirkungen von Chemikalien können zu ernsten systemischen Erkrankungen führen, die meistens nicht heilbar sind.
Bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sind nicht nur die Chemikalie, das Gemisch oder das Handschuhmaterial relevant. Vielmehr spielen die Tätigkeit an sich, Art, Dauer und Häufigkeit des Kontaktes sowie die Arbeitsumgebung eine maßgebliche Rolle. Voraussetzung für die Auswahl eines ausreichenden Chemikalienschutzes ist daher immer eine qualifizierte Gefährdungsermittlung unter Beachtung des S‑T-O‑P Prinzips (Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution- technische, organisatorische, persönliche Schutzmaßnahmen). Schutzhandschuhe sind damit zwar als nachrangige Schutzmaßnahme anzusehen, jedoch muss deren Auswahl zur Minimierung der Gefährdung qualifiziert für die tatsächlichen Gefahren und Risiken erfolgen. Dabei ist dem Anspruch an Komfort genauso wie dem Schutzbedarf Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus sollte der ausgewählte Handschuh keine Stoffe enthalten, die bei der Anwendung freigesetzt werden und zu unerwünschten Wirkungen führen können. Gleiches gilt für hautresorptive Stoffe, die über die Haut in den Körper aufgenommen werden und möglicherweise die Gesundheit schädigen können. Qualitativ hochwertige Produkte von verantwortungsbewussten Herstellern zahlen sich dabei aus!
Ziehen Sie bei der Auswahl immer auch den PSA-Hersteller (Bereitsteller der Produkte)mit ein. Er sollte Ihnen den notwendigen Service liefern und Sie bei der Auswahl tatkräftig unterstützen. Fragen zur Durchdringungs- und möglichen Tragezeit sowie zur Materialveränderung nach Chemikalienkontakt (Degradation) und Wiederverwendung sollten beantwortet werden können. Ist das nicht der Fall, so wechseln Sie den Hersteller.
Fakt ist, dass eine „Liste zur Tragezeit“ von Chemikalienschutzhandschuhen eine Illusion bleiben wird. Kein Laborversuch wird jemals alle in der Praxis auftretenden Parameter erfassen können.
Autor
Frank Zuther zuther@frankzuther.de www.frankzuther.de
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