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Wie wirksam sind Sibe?

Beitrag des Ehrenamts zum Arbeitsschutztransfer
Wie wirksam sind Sibe?

Wie wirksam sind Sibe?
Foto: © EmmaStock -stock.adobe.com
Sicher­heits­beauf­tragte (Sibe) sind ein wichtiger Teil der betrieblichen Organ­i­sa­tion für Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit. Sie tra­gen in ihrer Rolle und mit ihrer Tätigkeit wesentlich zum soge­nan­nten Arbeitss­chutz­trans­fer bei. Das ist zumin­d­est die Ide­alvorstel­lung von diesem Ehre­namt. Doch wie wirk­sam und zufrieden sind Sibe wirklich?

Sibe bilden eine Brücke zwis­chen den for­malen Vor­gaben zum Arbeitss­chutz im Betrieb und der Umset­zung beziehungsweise Anwen­dung des Arbeitss­chutzes im täglichen Geschäft. Die Tätigkeit der Sicher­heits­beauf­tragten zielt dabei in bei­de Rich­tun­gen: Ein­er­seits sind sie für ihre Kol­le­gen und Kol­legin­nen Ansprech­part­ner auf Augen­höhe bei Prob­le­men zu Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit. Und ander­seits geben sie ihren Kol­legin­nen und Kol­le­gen Hin­weise, wie diese den inner­be­trieblichen Vor­gaben zum Arbeitss­chutz nachkom­men kön­nen – eben­falls auf Augenhöhe.

Doch inwieweit lässt sich diese Ide­alvorstel­lung tat­säch­lich im jew­eili­gen Betrieb umset­zen und wie wirk­sam agieren die Sicher­heits­beauf­tragten in ihrer Rolle und Funk­tion im Arbeit­sall­t­ag? Welche Hin­dernisse stellen sich ihnen in den Weg und welche Fak­toren kön­nen ihre Arbeit begünstigen?

Wirksamkeit und Anerkennung

Eine objek­tive Mes­sung der Wirk­samkeit der Tätigkeit von Sicher­heits­beauf­tragten gestal­tet sich grund­sät­zlich schwierig, da hier­für auch entsprechende objek­tive Kenn­zahlen zugrunde gelegt wer­den müssen. Wesentlich ein­fach­er gestal­tet sich die Ermit­tlung des sub­jek­tiv­en Empfind­ens von Wirk­samkeit der eige­nen Tätigkeit als Sibe. Die DGUV hat dafür im Jahr 2021 eine Umfrage unter mehr als 1.600 Sicher­heits­beauf­tragten durchge­führt und dabei deren Ein­schätzung ein­er ganzen Rei­he von Fak­toren zu ihrer Tätigkeit erfasst.

 

Subjektives Wirksamkeitsempfinden von Sibe
Abbil­dung 1: Sub­jek­tives Wirk­samkeit­sempfind­en von Sicher­heits­beauf­tragten
Grafik: © Kohn/Kuntzemann

Eine Frage der Dauer

Bei der erlebten Wirk­samkeit der eige­nen Tätigkeit als Sibe zeigt sich ein direk­ter Zusam­men­hang mit der Dauer dieser Tätigkeit: Je länger Beschäftigte in der Rolle als Sibe tätig sind, als desto wirk­samer nehmen sie diese Tätigkeit wahr (Abbil­dung 1). Allerd­ings wird dieser Zusam­men­hang erst nach ein paar Jahren deut­lich – über den Grund für die anfängliche erhöhte Wirk­samkeit­sempfind­ung in der ersten vier Jahren lässt sich nur spekulieren.

Eben­falls in einem deut­lichen Zusam­men­hang mit der Dauer der Tätigkeit als Sicher­heits­beauf­tragter ste­ht die hier­für erfahrene Anerken­nung. Auch hier zeigt sich, dass die wahrgenommene Anerken­nung für die eigene Tätigkeit als Sibe mit den Jahren steigt. Und eben­falls ist, wie schon bei der emp­fun­de­nen Wirk­samkeit, der kleine „Ein­bruch“ nach den ersten Jahren der Tätigkeit als Sicher­heits­beauf­tragter offen­sichtlich (Abbil­dung 2).

Sicher­heits­beauf­tragte sind also umso wirk­samer und erfahren umso größere Anerken­nung für ihre Tätigkeit, je länger sie diese ausüben. In der betrieblichen Prax­is emp­fiehlt es sich daher, Beschäftigte nicht durch die Rolle als Sibe „durchzurotieren“, auch wenn dies auf den ersten Blick als eine faire Las­ten­verteilung erscheinen mag. Stattdessen soll­ten motivierte und engagierte Sicher­heits­beauf­tragte möglichst lange ihre Tätigkeit ausüben können.

Kon­tinuier­lich­er Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung

Zusätzliches Potenzial erkennbar

Um einen Blick darauf zu erhal­ten, was sich im Detail hin­ter der als wirk­sam emp­fun­de­nen Tätigkeit als Sicher­heits­beauf­tragter ver­birgt, wur­den die Teil­nehmer der Studie nach konkreten Teilaspek­ten gefragt (Abbil­dung 3). Es zeigte sich, dass Sibe beson­ders wirk­sam bei der Ver­mei­dung unsicheren Ver­hal­tens ander­er Beschäftigter und bei der Bere­it­stel­lung und kor­rek­ten Nutzung von Per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung sind – was im Wesentlichen auch dem geset­zlichen Auf­trag an sie entspricht. Und ganz offen­sichtlich ist der eben­falls geset­zlich vorge­se­hene Ansatz, dass Sibe aus dem Kreis der Beschäftigten kom­men sollen, hier­für dur­chaus angemessen.

Neben diesen bei­den eher geset­zlichen Auf­gaben nan­nten die befragten Sibe jedoch noch eine Rei­he weit­er­er The­men, zu denen sie mit ihrer Tätigkeit wirk­sam beitra­gen kön­nen. Ins­beson­dere die nicht näher spez­i­fizierte, jedoch mit 17 Prozent deut­liche Nen­nung des Teilaspek­ts „andere Arbeitss­chutzthe­men“ zeigt, dass die Tätigkeit von Sicher­heits­beauf­tragten noch deut­lich­es Poten­zial für die wirk­same Verbesserung von Sicher­heit und Gesund­heit im Betrieb birgt. Für die betriebliche Prax­is emp­fiehlt es sich daher, die Sicher­heits­beauf­tragten nicht nur beschränkt auf den geset­zlichen Auf­trag einzuset­zen, son­dern sie in alle betrieblichen Aktiv­itäten zu Sicher­heit und Gesund­heit aktiv einzubeziehen.

 

Wahrgenommene Anerkennung der Tätigkeit als Sibe
Abbil­dung 2: Wahrgenommene Anerken­nung der Tätigkeit als Sibe
Grafik: © Kohn/Kuntzemann

Hindernisse und Gegenimpulse

Die Wirk­samkeit der Tätigkeit von Sicher­heits­beauf­tragten im Betrieb ist jedoch kein Selb­stläufer; es gibt Hin­dernisse und gegen­läu­fige Impulse. Diese lassen sich grob den fol­gen­den vier The­men­feldern zuordnen:

  • Eigene Qual­i­fika­tion und Ressourcen
  • Akzep­tanz durch Kollegen
  • Ein­beziehung in betriebliche Abläufe
  • Infor­ma­tion und Unter­stützung durch Vorgesetzte

1. Qualifikation und Ressourcen

Das in diesem The­men­feld am häu­fig­sten genan­nte Hin­der­nis für eine wirk­same Sibe-Tätigkeit ist fehlen­des Fach­wis­sen im Arbeitss­chutz, obwohl Sicher­heits­beauf­tragte zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Regel eine entsprechende Qual­i­fizierung erhal­ten. Allerd­ings ist die Aus­bil­dung derzeit wed­er in inhaltlich­er noch in zeitlich­er Hin­sicht stan­dar­d­isiert. Ange­boten wird die Qual­i­fizierung zudem nicht nur von den Unfal­lver­sicherungsträgern, son­dern auch von Aus­bil­dungsan­bi­etern auf dem freien Markt. Lei­der ver­fü­gen zudem 9.5 Prozent der Sibe über keine entsprechende Qual­i­fizierung. Dies alles mag zu den wahrgenomme­nen fach­lichen Defiziten beitragen.

Als zweites großes Hin­der­nis in diesem Bere­ich geben Sicher­heits­beauf­tragte an, zu wenig Zeit für diese Zusatztätigkeit zuge­s­tanden zu bekom­men, und dass die Randbe­din­gun­gen ihrer eigentlichen Tätigkeit hier­für auch keinen Raum lassen. Schließlich ver­mis­sen viele Sicher­heits­beauf­tragte den Erfahrungsaus­tausch mit anderen Sibe. Für die betriebliche Prax­is ergeben sich daraus fol­gende Empfehlungen:

  • Beschäftigte, die zukün­ftig als Sicher­heits­beauf­tragte tätig wer­den sollen, soll­ten eine angemessene Qual­i­fizierung erhal­ten, die vor allem auch branchen- und eventuell sog­ar betrieb­sspez­i­fis­che Inhalte umfasst. Let­zteres kön­nte auch intern durch die zuständi­ge Fachkraft für Arbeitssicher­heit (Sifa) sichergestellt werden.
  • Zwar erfol­gt die Tätigkeit als Sicher­heits­beauf­tragter zusät­zlich zu den eigentlichen Arbeit­sauf­gaben. Sie sollte jedoch nicht erst dann erfol­gen, wenn alle eigentlichen Tätigkeit­en erledigt sind, son­dern in deren Rah­men. Gegebe­nen­falls kann die zuständi­ge Führungskraft dies mit ein­er Reduk­tion der eigentlichen Auf­gaben des Sicher­heits­beauf­tragten unterstützen.
  • Den Sicher­heits­beauf­tragten eines Unternehmens sollte es ermöglicht wer­den, ihre jew­eili­gen Erfahrun­gen auch arbeits­bere­ich­süber­greifend auszu­tauschen. In der betrieblichen Prax­is hat sich hier­für bewährt, dass die zuständi­ge Sifa einen solchen Erfahrungsaus­tausch auf regelmäßiger Basis ein­beruft und mod­eriert. Gle­ichzeit­ig kann die Sifa dies als Gele­gen­heit zum Infor­ma­tion­saus­tausch mit den Sicher­heits­beauf­tragten nutzen. In Unternehmen, die nur über einzelne Sibe und auch über keine eigene Sifa ver­fü­gen, kön­nen die Sibe an entsprechen­den auf dem Markt ange­bote­nen Ver­anstal­tun­gen teilnehmen.
Wirksame Tätigkeit der Sibe im Detail
Abbil­dung 3: Wirk­same Tätigkeit der Sicher­heits­beauf­tragten im Detail
Grafik: © Kohn/Kuntzemann

2. Akzeptanz durch Kollegen

Sicher­heits­beauf­tragte kön­nen in ihrer Rolle als Ansprech­part­ner für ihre Kol­legin­nen und Kol­le­gen nur dann wirk­sam sein, wenn sie von­seit­en der Kol­le­gen in dieser Rolle auch akzep­tiert wer­den. Viele der befragten Sibe gaben an, dass eben dies nicht der Fall sei: Ihre Kol­le­gen sprächen sie nur sel­ten bei Fra­gen zu Sicher­heit und Gesund­heit an und ließen sich auch nur schw­er von Verbesserun­gen im Arbeitss­chutz überzeugen.

Ein­er­seits bedarf die Akzep­tanz des Sicher­heits­beauf­tragten durch die Mitar­bei­t­en­den sich­er ein­er gewis­sen Zeit, wie oben bei der Diskus­sion der sub­jek­tiv wahrgenomme­nen Wirk­samkeit schon ver­mutet. Ander­er­seits kann dies jedoch auch aktiv befördert wer­den, sowohl durch die Sicher­heits­beauf­tragten selb­st als auch durch die jew­eili­gen Vorge­set­zten. In der betrieblichen Prax­is kann sich daraus Fol­gen­des empfehlen:

  • Sibe kön­nen beispiel­sweise aktiv auf neue Kol­le­gen zuge­hen, sie auf Sicher­heit und Gesund­heit im Betrieb ansprechen und auf diese Weise von Anfang an Akzep­tanz sowie ein Ver­trauensver­hält­nis schaffen.
  • Die Vorge­set­zten ihrer­seits kön­nen bei entsprechen­den Gele­gen­heit­en, wie zum Beispiel bei Unter­weisun­gen, Dien­st­be­sprechun­gen oder dem ersten Arbeit­stag neuer Beschäftigter, auf die Rolle des Sicher­heits­beauf­tragten hin­weisen. Die so demon­stri­erte Wertschätzung des Sicher­heits­beauf­tragten durch die Führung ist eine der Voraus­set­zun­gen für die Akzep­tanz der Sibe auch seit­ens der Kollegen.

3. Einbeziehung in betriebliche Abläufe

Viele der befragten Sicher­heits­beauf­tragten bericht­en, dass sie von Unfällen oder gefährlichen Sit­u­a­tio­nen in ihrem Bere­ich oft nicht oder zu spät erfahren, bei Betrieb­s­bege­hun­gen durch Auf­sichtsper­so­n­en der Unfal­lver­sicherungsträger nicht ein­be­zo­gen wer­den oder an den Sitzun­gen des ASA nicht teil­nehmen dür­fen. Unter Umstän­den trifft sog­ar mehreres zu. Solche Umstände behin­dern die Arbeit von Sibe mas­siv, die Empfehlun­gen für die betriebliche Prax­is sind daher auch unmittelbar:

  • Sibe soll­ten direkt und möglichst schnell über Unfälle oder aufge­tretene gefährliche Sit­u­a­tio­nen informiert wer­den. Die Sibe kön­nen dann fest­stellen, ob die mit dem Vor­fall ver­bun­de­nen Ursachen auch in ihrem jew­eili­gen Zuständigkeits­bere­ich anzutr­e­f­fen sind, und gegebe­nen­falls die zuständi­ge Führungskraft darüber informieren oder eventuell auch entsprechende Maß­nah­men vorschlagen.
  • Sibe soll­ten an allen Betrieb­s­bege­hun­gen, die ihren jew­eili­gen Bere­ich betr­e­f­fen, teil­nehmen kön­nen. Dies unter­stützt den bei­der­seit­i­gen Infor­ma­tion­saus­tausch zu Sicher­heit und Gesund­heit im Betrieb und ist außer­dem Aus­druck der Wertschätzung der Sicher­heits­beauf­tragten und ihrer Tätigkeit.
  • Aus dem­sel­ben Grund soll­ten Sibe an den ASA-Sitzun­gen teil­nehmen. In großen Unternehmen, die über viele Sibe ver­fü­gen, kann dies auch nach dem Rota­tion­sprinzip zum Beispiel alle zwei Jahre erfol­gen. In diesem Fall soll­ten alle Sibe, die ger­ade nicht selb­st an den ASA-Sitzun­gen teil­nehmen, im Nach­gang über die rel­e­van­ten Inhalte und Ergeb­nisse informiert wer­den – im Ide­al­fall per­sön­lich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Faktoren zur Verbesserung der Wirksamkeit von Sibe
Abbil­dung 4: Fak­toren zur Verbesserung der Wirk­samkeit
Grafik: © Kohn/Kuntzemann

4. Unterstützung durch Vorgesetzte

Sicher­heits­beauf­tragte unter­stützen die für Sicher­heit und Gesund­heit jew­eils ver­ant­wortliche unmit­tel­bare Führungskraft. Unter­stützt die Führungskraft ihrer­seits die in ihrem Ver­ant­wor­tungs­bere­ich täti­gen Sibe jedoch nicht oder ken­nt sie deren Rolle und Auf­gaben nicht oder nur ungenü­gend, kön­nen die jew­eili­gen Sibe diesem geset­zlichen Auf­trag nur bed­ingt nachkom­men. Eben­so kon­trapro­duk­tiv ist es, wenn Vorge­set­zte ver­suchen, sich mit Ver­weis auf die ange­blich ver­ant­wortlichen Sibe aus ihrer Ver­ant­wor­tung für Sicher­heit und Gesund­heit zurück­zuziehen. Diese geschilderten Umstände wur­den in der Befra­gung von rund einem Fün­f­tel der Sibe genan­nt, gehören also offen­sichtlich dur­chaus zur betrieblichen Real­ität. Die Empfehlun­gen für die betriebliche Prax­is ergeben sich daher auch hier unmittelbar:

  • Die Unter­stützung von Sibe und Vorge­set­zten sollte bei­der­seit­ig erfol­gen: Sibe informieren ihre Vorge­set­zten über mögliche Gefahren für Sicher­heit und Gesund­heit im jew­eili­gen Zuständigkeits­bere­ich. Die Vorge­set­zten hinge­gen sor­gen für die hier­für notwendi­gen Infor­ma­tio­nen und Randbe­din­gun­gen. Dass die Vorge­set­zten dafür die Rolle und Auf­gaben der Sibe ken­nen müssen, ist selbstverständlich.
  • Sibe haben lediglich eine unter­stützende Funk­tion, sie übernehmen keine Ver­ant­wor­tung für die Durch­führung von Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes. Ver­ant­wortlich bleibt die jew­eils zuständi­ge Führungskraft.

Soweit also die von den befragten Sicher­heits­beauf­tragten am häu­fig­sten genan­nten Hin­dernisse für eine gute Wirk­samkeit ihrer Tätigkeit. Die umgekehrte Frage nach den Möglichkeit­en, diese Wirk­samkeit zu verbessern, spiegelt die Hin­dernisse qua­si mit umgekehrtem Vorze­ichen direkt und konzen­tri­ert auf die TOP-Five wider (Abbil­dung 4).

Zusät­zlich zu den bere­its dargestell­ten Fak­toren wurde nun jedoch auch der starke Wun­sch nach regelmäßi­gen Fach­in­for­ma­tio­nen und prak­tis­chen Hil­f­s­mit­teln seit­ens der Unfal­lver­sicherung geäußert. Daraus resul­tiert als Ergänzung zu den obi­gen Empfehlun­gen an die betriebliche Prax­is ein konkreter und direk­ter Auf­trag an die UVT sowie die DGUV zur Bere­it­stel­lung entsprechen­der Infor­ma­tio­nen und Hilfsmittel.


Autor: Dr. Markus Kohn
Ref­er­ent Betriebliche Organ­i­sa­tion von Sicher­heit und Gesundheit
Deutsche Geset­zliche Unfallversicherung
 
Foto: pri­vat

Autor: Ger­hard Kuntzemann
Beruf­sgenossen­schaft Holz und Metall
Leit­er des Sachge­bi­ets „Sicher­heits­beauf­tragte“ im DGUV-Fach­bere­ich „Organ­i­sa­tion des Arbeitsschutzes“
 
Foto: © Ger­hard Kuntzemann

Weitere Informationen

  • „Verbesserung der Wirk­samkeit von Sicher­heits­beauf­tragten. Konzep­tionelle Über­legun­gen und prak­tis­che Ansätze für erfol­gre­iche außer­be­triebliche und inner­be­triebliche Maß­nah­men“, her­aus­gegeben von der DGUV (2023); www.dguv.de (Web­code p022400)
  • DGUV Infor­ma­tion 211–042 „Sicher­heits­beauf­tragte“;
    www.dguv.de (Web­code p211042)
  • Web­seite des Sachge­bi­ets „Sicher­heits­beauf­tragte“ der DGUV;
    www.dguv.de (Web­code d657252)
  • Wie Sibe aktiv in das The­ma Gefährdungs­beurteilung ein­be­zo­gen wer­den kön­nen, erk­lärt Markus Kohn im Artikel „Kon­tinuier­lich­er Beitrag zur Gefährdungs­beurteilung“, Sicher­heits­beauf­tragter 6/2020, Seite 21 bis 23
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