1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Organisation » Prävention »

Prävention gegen Hitze

Technische Maßnahmen und Schutzansätze
Prävention gegen Hitze

Prävention gegen Hitze
Foto: © offsuperphoto - stock.adobe.com
Über son­niges Som­mer­wet­ter freuen sich viele Men­schen, doch nicht alle mögen‘s heiß: An Arbeit­splätzen in Gebäu­den sowie im Freien kön­nen Hitze­tage zu gesund­heitlichen Prob­le­men führen. Wer Beschäftigte für Symp­tome sen­si­bil­isiert und Anre­gun­gen für sin­nvolles Ver­hal­ten bei hohen Tem­per­a­turen gibt, kann die Belas­tung deut­lich senken.

Hitzeempfind­en ist eine sehr indi­vidu­elle Angele­gen­heit. Während manchen schon 25 Grad Cel­sius im Schat­ten zu viel des Guten sind, fühlen sich andere bei Tem­per­a­turen jen­seits der 30 Grad run­dum wohl. Noch wärmer ist es an aus­gewiese­nen Hitzear­beit­splätzen. Der Geset­zge­ber definiert sie als Arbeit­splätze mit Tem­per­a­turen ab 35 Grad, wo Beschäftigte kör­per­liche Arbeit ver­richt­en müssen, also beispiel­sweise an Hochöfen oder in Gießereien und Großbäckereien.

Hitze kann krank machen

Das Arbeitss­chutzge­setz, die Arbeitsstät­ten­verord­nung, die Verord­nung zur arbeitsmedi­zinis­chen Vor­sorge und mehrere Tech­nis­che Regeln für Arbeitsstät­ten geben die daraus fol­gen­den Pflicht­en für die Unternehmen vor. Denn Hitze kann auch jen­seits von Hitzschlag oder Son­nen­stich krank machen. Sie kann Kreis­lauf­prob­leme verur­sachen, Hau­tauss­chläge durch Schwitzen, Wasserein­lagerun­gen in den Beinen und Knöcheln, Muskelkrämpfe, Schwindelgefühle.

Außer­dem kann Hitze Atemwegserkrankun­gen ver­schlim­mern, den Schlaf beein­trächti­gen, zu Nieren­prob­le­men führen sowie die Gefahr von Throm­bosen und Herz­in­fark­ten erhöhen. Und da der Kör­p­er damit beschäftigt ist, die Hitze­be­las­tung zu kom­pen­sieren, ver­ringert sich die Konzen­tra­tions- und Leis­tungs­fähigkeit – mit der Folge, dass die Unfall­ge­fahr steigt.

 

_BG_BAU"
Beschäftigte soll­ten bei Hitze aus­re­ichend trinken – noch vor dem Durst und in kleinen Men­gen über den Tag verteilt.
Foto: © Thomas Lucks / BG BAU

Viele Arbeitsunfähigkeitstage

Diese Hitze­fol­gen spiegeln sich in den Arbeit­sun­fähigkeits­fällen. Die Krankheit­sarten­sta­tis­tik der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung verze­ich­net beson­ders in Hitze­jahren über­durch­schnit­tlich viele Arbeit­sun­fähigkeit­stage. Hinzu kommt eine wahrschein­lich hohe Dunkelz­if­fer, da nicht alle Betrof­fene ärztliche Hil­fe suchen.

„In Anbe­tra­cht der kli­mawan­delbe­d­ingten Zunahme der Hitze­tage kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass zukün­ftig Arbeit­sun­fähigkeit­stage beziehungsweise Krankheits­fälle auf­grund von Hitze zunehmen wer­den, sofern nicht umfan­gre­iche Präven­tion­s­maß­nah­men ergrif­f­en wer­den“, so das Bay­erische Lan­desamt für Gesund­heit und Lebensmittelsicherheit.

Hitzepräven­tion bei kör­per­lich fordern­der Arbeit

Immer­hin kön­nen ger­ade in lan­gen, heißen Som­mern auch an vie­len Arbeit­splätzen, die nicht expliz­it als Hitzear­beit­splätze gel­ten, die rel­e­van­ten Tem­per­atur­gren­zw­erte erre­icht oder über­schrit­ten wer­den – bei Tätigkeit­en unter freiem Him­mel, aber auch in Fahrzeu­gen, Büros oder Gewerbehallen.

Wie kann diese Präven­tion ausse­hen? Obwohl Tätigkeit­en und räum­liche Gegeben­heit­en sehr unter­schiedlich sind, gibt es vielfältige Ansatzpunk­te. Denn auch bei Hitze­be­las­tun­gen greift das TOP-Prinzip – Pri­or­ität haben tech­nis­che Maß­nah­men, gefol­gt von organ­isatorischen und per­sön­lichen Schutzansätzen.

Technische Maßnahmen

Als mögliche tech­nis­che Maß­nah­men emp­fiehlt die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) zum einen mobile oder sta­tionäre Kli­maan­la­gen. Die Tem­per­atur­dif­ferenz zwis­chen Außen- und Raum­luft dürfe aber nicht zu groß eingestellt wer­den, um beim Gang ins Freie keinen soge­nan­nten Hitzeschock zu riskieren; bewährt hat sich dem­nach eine Dif­ferenz von rund sechs Kelvin.

Mögliche neg­a­tive Fol­gen mobil­er Klim­ageräte seien störende Geräusche oder Zugluft, die zu Erkäl­tun­gen und verkühlten Muskeln führen kann. Daher sei die Betrieb­san­leitung genau zu beacht­en, ins­beson­dere in Bezug auf die mögliche Raum­größe und die Führung der Schläuche nach außen.

Als weit­ere tech­nis­che Maß­nah­men nen­nt die BAuA eine inten­sive Durch­lüf­tung der Räume nachts oder am frühen Mor­gen vor 10 Uhr, das Abschal­ten nicht benötigter elek­trisch­er Geräte wie Kopier­er oder Druck­er, das Auf­stellen von Tis­chven­ti­la­toren und die Instal­la­tion von Son­nen­schutzvor­rich­tun­gen (zu Son­nen­schutz in Gebäu­den siehe „Nicht zu warm, nicht zu hell“ in Sicher­heits­beauf­tragter 5/2023).

 

VBG.jpg
Bei Hitze lässt die Leis­tungs­fähigkeit nach.
Foto: © VBG

Organisatorische Maßnahmen

Die näch­ste Ebene sind unter­schiedliche organ­isatorische Schutz­maß­nah­men. Dazu gehört laut BAuA vor allem, Tätigkeit­en sowie Arbeits- und Pausen­zeit­en wenn möglich an die Wit­terung anzu­passen – etwa keine schwere kör­per­liche Arbeit in der Mit­tagszeit, mehr Pausen, ein früher­er Arbeits­be­ginn, keine Überstunden.

Weit­ere Ele­mente sind dem­nach Rück­sicht­nahme gegenüber bes­timmten Per­so­n­en­grup­pen wie ältere oder gesund­heitlich gefährdete Beschäftigte sowie die Sen­si­bil­isierung der Kol­legin­nen und Kol­le­gen für das The­ma Hitze­be­las­tung am Arbeitsplatz.

Persönliche Maßnahmen

Ein angepasstes Ver­hal­ten ist eben­falls ein wichtiger Baustein. Eine küh­le Dusche ist natür­lich nicht über­all möglich, ab und zu küh­les Wass­er über die Handge­lenke laufen zu lassen schon eher.

Die Klei­dung sollte möglichst hell und luft­durch­läs­sig, lock­er und schweißaufnehmend sein, das Essen eher leicht und frisch als schw­er und reich­haltig. Und draußen hal­ten Kopf­be­deck­un­gen, speziell mit Nack­en­schutz, die oft stechende Sonne ab.

Wichtig: Ausreichend trinken!

Beson­deres Augen­merk legt die BAuA übri­gens auf das The­ma Trinken. Von Ener­gy­drinks als Durstlösch­er wird abger­at­en, eben­so von sehr kalten, eventuell sog­ar eis­gekühlten Getränken, da diese den Kör­p­er ver­an­lassen, mehr Wärme zu produzieren.

Als beson­ders geeignet gel­ten hinge­gen Trink- und Min­er­al­wass­er ohne oder mit nur wenig Kohlen­säure, Kräuter- und Früchte­tee sowie Saftschorlen, die neben Wass­er auch manche durch das Schwitzen ver­lorenge­gan­genen Elek­trolyte und Min­er­al­stoffe enthal­ten. Vor allem soll­ten Beschäftigte bei Hitze aber aus­re­ichend trinken, so die BAuA – rechtzeit­ig noch vor dem Durst und in kleinen Men­gen über den Tag verteilt.

Bauliche Voraussetzungen

Bei Arbeit­splätzen im Freien (siehe Artikel „Schat­ten und Sies­ta“) gibt es damit unterm Strich weniger Hand­lung­sop­tio­nen als in Gebäu­den, deren Hülle zusät­zlich eine wichtige Rolle spielt. Denn Unternehmen müssen schon beim Ein­richt­en von Arbeitsstät­ten darauf acht­en, dass die baulichen Voraus­set­zun­gen an den som­mer­lichen Wärmeschutz nach den anerkan­nten Regeln der Tech­nik beziehungsweise nach gel­ten­dem Bau­recht gegeben sind.

Das Umwelt­bun­de­samt kri­tisiert allerd­ings, dass diese Vor­gabe nur für Neubaut­en und nicht für beste­hende Gebäude oder für Sanierun­gen gilt. Denn der Som­mer 2022, der bei Höch­st­tem­per­a­turen und Son­nen­stun­den etliche Reko­rde brach, war dem Deutschen Wet­ter­di­enst zufolge kein Aus­rutsch­er. „Wir dürften damit in Zeit­en des Kli­mawan­dels einen bald typ­is­chen Som­mer erlebt haben“, so der DWD. Hitzepräven­tion dürfte also zu einem typ­is­chen Auf­gabenge­bi­et für Sicher­heits­beauf­tragte werden.


Autorin: Petra Hannen
Fachjournalistin
 
Foto: © Bar­bara Dietl

Praxis-Tipps für den Notfall

Acht­samkeit gegenüber sich selb­st und den Kol­legin­nen und Kol­le­gen ist ein wesentlich­er Baustein für schnelle Erste Hil­fe im Hitzenot­fall. Kopf­schmerz und Schwindel, Übelkeit und Muskelkrämpfe kön­nen erste Alar­mze­ichen sein, aber auch ungewöhn­lich­es Ver­hal­ten, etwa Aggres­siv­ität, ver­min­dertes Urteilsver­mö­gen, Apathie oder fahrige Bewegungen.

Betrof­fene soll­ten an einen küh­leren Ort gebracht und mit Getränken ver­sorgt wer­den; auch Frischluft, küh­lende Umschläge und das Lock­ern der Klei­dung kön­nen helfen. Wenn sich die Symp­tome ver­schlim­mern, sollte über den Notruf Hil­fe geholt werden.

Die DGUV hat eine Kurzüber­sicht über die notwendi­gen Sofort­maß­nah­men bei akuten Hitzeerkrankun­gen zusam­mengestellt, die in der Pub­lika­tions­daten­bank ver­füg­bar ist; https://publikationen.dguv.de (Web­code p204037)


Hilfreiche Links

  • Einen Überblick zum The­ma Arbeit­en bei Hitze gibt die DGUV Infor­ma­tion 213–002 „Hitzear­beit; Erken­nen – beurteilen – schützen“. https://publikationen.dguv.de (Web­code p213002)
  • Kurze und prax­is­na­he Hand­lung­shil­fen enthält die DGUV Infor­ma­tion 213–022 „Beurteilung von Hitzear­beit – Tipps für Wirtschaft, Ver­wal­tung, Dien­stleis­tung“. In diesem Zusam­men­hang ist auch die DGUV Infor­ma­tion 215–510 „Beurteilung des Raumk­li­mas“ inter­es­sant; https://publikationen.dguv.de (Web­codes p213022 und p215510).
  • Die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) hat ein Falt­blatt mit dem Titel „Som­mer­hitze im Büro – Tipps für Arbeit und Wohlbefind­en“ zusam­mengestellt; www.baua.de (Artikel­num­mer: 2164)

Unternehmen in der Pflicht

Ein Recht auf „Hitze­frei“ haben Beschäftigte zwar nicht. Trotz­dem müssen Unternehmen die Tem­per­a­turen am Arbeit­splatz sowie in Pausen‑, Bereitschafts‑, Sanitär‑, Kan­ti­nen- und Erste-Hil­fe-Räu­men im Auge behal­ten, denn laut ASR A3.5 soll es dort während der Nutzung nicht wärmer wer­den als 26 Grad. Auss­chlaggebend dabei ist die den Men­schen umgebende Luft ohne Ein­wirkung von Wärmestrahlung.

Eine Über­schre­itung dieses Werts ist grund­sät­zlich nur zuläs­sig, wenn es draußen wärmer ist als 26 Grad, wenn beim Ein­richt­en der Fab­rikhallen und Büros auf den som­mer­lichen Wärmeschutz geachtet wurde und wenn Fen­ster oder Glaswände mit geeigneten Son­nen­schutzsys­te­men aus­ges­tat­tet sind. Unternehmen sollen dann laut Arbeitss­chutzregel ver­schiedene Maß­nah­men ergreifen – solche Soll-Vorschriften sind übri­gens verpflich­t­end, wenn keine zwin­gen­den Gründe dagegensprechen.

Zu den Maß­nah­men gehören etwa eine effek­tive Steuerung von Son­nen­schutz und Lüf­tung, Gleitzeitregelun­gen, gelock­erte Bek­lei­dungsvorschriften, die Nutzung von Ven­ti­la­toren und die Bere­it­stel­lung geeigneter Getränke. Bei Tem­per­a­turen von über 30 Grad müssen auf jeden Fall Maß­nah­men zur Min­derung der Beanspruchung ergrif­f­en werden.

Wenn die Luft­tem­per­atur im Arbeit­sraum sog­ar die 35-Grad-Marke über­schre­it­et, müssen Unternehmen wie bei klas­sis­ch­er Hitzear­beit agieren, also etwa für Luft­duschen, Wasser­schleier oder Entwär­mungsphasen sor­gen. Son­st dür­fen Beschäftigte in dem Raum nicht arbeit­en. Die DGUV Infor­ma­tion zu Hitzear­beit emp­fiehlt bei Raumtem­per­a­turen bis 45 Grad und max­i­mal 40 Prozent Luft­feuchtigkeit beispiel­sweise Entwär­mungsphasen von 15 Minuten pro Stunde.

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de