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Defibrillator AED 3 verhält Zulassung

Gemäß EU-Medizinprodukteverordnung
Defibrillator AED 3 erhält Zulassung

Defibrillator AED 3 erhält Zulassung
Foto: © ZOLL Medical Corporation

Für seinen Defib­ril­la­tor AED 3 hat Zoll, Her­steller von medi­zinis­chen Geräten und zuge­höri­gen Soft­warelö­sun­gen, die CE-Kennze­ich­nung gemäß der EU-Medi­z­in­pro­duk­teverord­nung 2017/745 (EU MDR) erhalten.

Die Verord­nung wurde 2017 vom Europäis­chen Par­la­ment und dem Rat der Europäis­chen Union erlassen. Ihr Ziel ist es, einen hohen Sicher­heits- und Qual­itäts­stan­dard für Medi­z­in­pro­duk­te zu gewährleis­ten, die in den Mit­glied­slän­dern der Europäis­chen Union hergestellt oder an diese geliefert werden.

„Wir sind sehr erfreut, die MDR-Zer­ti­fizierung für unseren Zoll AED 3 erhal­ten zu haben“, sagte Eli­jah White, Präsi­dent des Geschäfts­bere­ichs Resus­ci­ta­tion von Zoll. „Dies ist die streng­ste Stufe der europäis­chen medi­zinis­chen Reg­ulierung für ein medi­zinis­ches Gerät.“

Das Unternehmen, das zur Asahi Kasei Group gehört, arbeit­et daran, die EU-MDR-Zulas­sung und ‑Zer­ti­fizierung für sein gesamtes Pro­duk­t­port­fo­lio zu erhalten.

Zoll

 

Defib­ril­la­toren: Auswahl und Auf­stel­lung im Betrieb

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