Kein Stau auf dem Arbeitsweg, flexibel Arbeit und Familie unter einen Hut bringen: Viele Arbeitnehmer schätzen Homeoffice-Lösungen. Was dies für die Unternehmen und für die Gefährdungsbeurteilung von Telearbeitsplätzen bedeutet, skizziert der folgende Beitrag.
Die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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