Am 20. April 2016 ist die neue PSA-Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten – am 20. April 2018 endete die Übergangsphase. Die Verordnung richtet sich in erster Linie an Hersteller von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Diese haben jetzt noch eine einjährige Schonfrist.
Ziel der neuen Verordnung
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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