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Unfall während der Schadensaufnahme

Nach altem Recht anerkannt
Unfall während der Schadensaufnahme

Unfall während der Schadensaufnahme
Foto: © benjaminnolte - stock.adobe.com

Wiederum mit einem Wege­un­fall musste sich das Bun­dessozial­gericht (BSG) im Fall ein­er verunglück­ten Kranken­schwest­er befassen. Die Klägerin hat­te im Dezem­ber 1983 auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstätte gle­ich mehrere Verkehrsun­fälle. Zunächst hielt sie mit ihrem Auto an ein­er Ampel, als der Pkw hin­ter ihr von einem weit­eren Fahrzeug auf ihren Wagen geschoben wurde. Während sie mit den hinzugerufe­nen Polizeibeamten sprach, stand die Frau zwis­chen ihrem und dem dahin­ter­ste­hen­den Pkw, als wieder ein Auto in die Unfall­stelle fuhr und die Fahrzeuge erneut zusam­men­schob. Hier­bei wurde die Klägerin am linken Sprungge­lenk verletzt.

Um diesen zweit­en Unfall drehte sich der Rechtsstre­it. Nach Auf­fas­sung der Beruf­sgenossen­schaft lag man­gels inneren Zusam­men­hangs mit dem ver­sicherten Weg kein Arbeit­sun­fall vor. Vielmehr habe ein Reg­ulierungs­ge­spräch im Inter­esse der Klägerin stattgefunden.

Das BSG beurteilte die Sache anders und erkan­nte einen Arbeit­sun­fall an. Dabei stützte es sich auf die zum Unfal­lzeit­punkt noch gel­tende Reichsver­sicherung­sor­d­nung und die dazu ergan­gene Recht­sprechung zum Wege­un­fall. Auf die engere, zum Sozialge­set­zbuch VII ergan­gene Entschei­dung, dass bei üblichen Reg­ulierungs­ge­sprächen nach einem Verkehrsun­fall kein inner­er Zusam­men­hang mit dem ver­sicherten Weg mehr beste­ht, komme es nicht an, erläuterte das Gericht.

(Urteil des Bun­dessozial­gerichts vom 30.03.2023, Az. B 2 U 5/21 R)

 

Kein Unfal­lver­sicherungss­chutz bei Zurechtweisungen

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