Viele Betriebe bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Sport zu treiben. Fußball, Badminton oder gemeinsame Fahrradtouren – die Angebote sind vielfältig. Sportliche Betätigungen sind grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnen. Weil Sport die Gesundheit fördert, die Leistungsfähigkeit erhöht und einen Ausgleich für berufliche Belastungen schafft, steht er trotzdem unter dem Schutz der
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: