Es gibt keinen Bereich, in dem das System der Haftungsfolgen so missverstanden wird wie bei der Übertragung von Arbeitgeberpflichten – zwei weitere Irrtümer hierzu werden im Anschluss an Teil 1 im letzten Heft korrigiert. Denn: Es gibt kaum eine Arbeitsschutzvorschrift, deren Beitrag zu einem sinnvollen Arbeitsschutz so überschätzt wird
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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