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Gefahrstofflagerung - Lagerkapazität erschöpft

Gefahrstofflagerung
Was tun, wenn die Lagerkapazität erschöpft ist?

Paul Fricke
Die Arbeit mit Gefahrstof­fen ist in vie­len Branchen All­t­ag. Beim Umgang sowie der Lagerung von Gefahrstof­fen müssen Unternehmen eine Vielzahl von Geset­zen beacht­en. Das ist wichtig, denn bei unsachgemäßem Han­dling kön­nen Men­sch und Umwelt nach­haltig gefährdet wer­den. Auf­grund der kom­plex­en Geset­zge­bung stoßen Unternehmen ger­ade in Zeit­en des Wach­s­tums allerd­ings schnell an ihre Gren­zen. Dann stellt sich die Frage: Wohin mit den Gefahrstoffen?

Der Bau neuer Gebäude für die Lagerung von Gefahrstof­fen ist teuer und häu­fig gar nicht möglich. Auch das Anmi­eten von zusät­zlichen Räu­men ist in den meis­ten Fällen keine gute Lösung, da Gefahrstoffe in vie­len Betrieben Arbeitsmit­tel des täglichen Bedarfs sind und deshalb in der Nähe der Arbeit­splätze gelagert wer­den soll­ten. Eine bessere Lösung ist deshalb die bauliche Verän­derung vorhan­den­er Räume durch eine Rau­mausklei­dung. Dabei wer­den Böden und Wände so verän­dert, dass daraus ein Gefahrstof­flager entste­ht, das allen Anforderun­gen und Vorschriften gerecht wird. Der Raum wird dabei sozusagen zu ein­er voll­flächi­gen Auf­fang­wanne umgerüstet.

Wenn ein ganzer Raum zum Gefahrstofflager wird

Bei ein­er Rau­mausklei­dung müssen ver­schiedene Fak­toren beachtet wer­den. Ein­er davon ist die Zusam­menset­zung des zu lagern­den Gefahrstoffs. Denn Gefahrstoffe unter­schiedlich­er Lagerk­lassen dür­fen mitunter nicht im sel­ben Raum gelagert wer­den. In manchen Fällen müssen die Räume zusät­zlich mit tech­nis­chen Ausstat­tun­gen verse­hen wer­den. Bei der Lagerung von entzünd­baren Stof­fen muss zum Beispiel eine tech­nis­che Lüf­tung vorhan­den sein, um eine explo­sions­fähige Atmo­sphäre zu ver­mei­den. Sofern noch nicht vorhan­den, sollte der Raum mit ein­er Brand­schutztür aus­ges­tat­tet sein. Ein weit­er­er wesentlich­er Fak­tor ist die Raum­sta­tik. Je nach Raum­größe und der ver­füg­baren Grund­fläche in Abhängigkeit zum benötigten Auf­fangvol­u­men muss die Rau­mausklei­dung an den Wän­den aufgekan­tet wer­den, um das Zielvol­u­men zu erre­ichen. Wichtig: Eine Rau­mausklei­dung kommt nur dann infrage, wenn auch der Boden des Raumes dem Gewicht der Gebinde gewach­sen ist!

Das Betriebsgelände optimal nutzen

Es existieren aber auch noch andere Möglichkeit­en, um zusät­zliche Lagerka­paz­itäten für Unternehmen zu schaf­fen: Bes­timmte Gefahrstof­f­con­tainerarten müssen nicht die son­st nöti­gen Sicher­heitsab­stände zu Gebäu­den ein­hal­ten und eignen sich daher, um vorhan­de­nen Platz auch auf dem Außen­gelände von Betrieben opti­mal zu nutzen. Ein Beispiel dafür sind bege­hbare F90 Brand­schutz­con­tain­er. Sie weisen durch ihre spezielle Bauart eine geprüfte Feuer­wider­stands­dauer von 90 Minuten auf und jed­er Brand­schutz­con­tain­er bildet seinen eige­nen Brand­ab­schnitt. Die notwendi­ge Ausstat­tung der Brand­schutz­con­tain­er ergibt sich aus der Lager­menge, den zu lagern­den Gefahrstof­fen und danach, ob aktiv oder pas­siv gelagert wer­den soll.

Es gibt immer eine Lösung

Die geset­zlichen Vor­gaben zur Lagerung von Gefahrstof­fen sind zwar kom­plex, doch die Möglichkeit­en zur Gefahrstof­flagerung sind vielfältig. Unternehmen, die wach­sen, sind deshalb gut berat­en, sich mit Gefahrstof­flager­ex­per­tin­nen oder ‑experten auszu­tauschen. Sie ken­nen die aktuelle Recht­slage und die Band­bre­ite an Gefahrstof­flager­lö­sun­gen. So kön­nen sich Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzen­tri­eren und auch bei starkem Wach­s­tum rechtlich sich­er, umweltscho­nend und gut beschützt mit den Stof­fen arbeiten.


Paul Fricke
Paul Fricke; Foto: PROTECTOPLUS GmbH

Autor:
Paul Fricke
Geschäfts­führer Pro­tec­to­plus GmbH

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