Arbeitsunfälle im Unternehmen zu reduzieren ist ein klassisches Ziel des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mit Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen, Betriebsanweisungen usw. scheinen die Mittel und Wege dazu im Großen und Ganzen vorgegeben. Doch bei der konkreten Umsetzung, der Eigeninitiative und dem Engagement vor Ort zeigen sich bisweilen deutliche Unterschiede.
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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