Die Sorgfaltspflichten, die Unternehmen erfüllen müssen, betreffen die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen im Zusammenhang mit Produktion und Handel entgegenzuwirken, verpflichtet die Bundesregierung mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen nun zur Einhaltung ihrer Verantwortung.
Die Einhaltung der im Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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