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Verantwortung endet nicht am Werkstor

Das neue Lieferkettengesetz
Verantwortung endet nicht am Werkstor

Verantwortung endet nicht am Werkstor
Neben Bereichen wie Kinderarbeit oder Schutz vor Folter tangiert das Lieferkettengesetz auch Aspekte des Arbeitsschutzes. Foto: © bakhtiarzein – stock.adobe.com
Die Sorgfalt­spflicht­en, die Unternehmen erfüllen müssen, betr­e­f­fen die gesamte Liefer­kette – vom Rohstoff bis zum fer­ti­gen Verkauf­spro­dukt. Um Men­schen­rechtsver­let­zun­gen und Umweltzer­störun­gen im Zusam­men­hang mit Pro­duk­tion und Han­del ent­ge­gen­zuwirken, verpflichtet die Bun­desregierung mit dem Liefer­ket­tenge­setz Unternehmen nun zur Ein­hal­tung ihrer Verantwortung.

Die Ein­hal­tung der im Liefer­ket­tenge­setz (Liefer­ket­ten­sorgfalt­spflicht­enge­setz)

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