Die speziellen Anforderungen an Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen sind im Technischen Regelwerk festgelegt. Eine aktuelle Abschlussarbeit zum Erlangen der Zusatzbezeichnung „Fachmanager Explosionsschutz“ befasst sich intensiv mit dem Durchführen und Dokumentieren dieser Prüfungen. Nachfolgend eine Kurzversion.
Gemäß § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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