Die letzte Folge schilderte, dass „ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert“. Dabei geht es um den Blick nach vorn in die Windschutzscheibe. Wenn dann etwa nach einem Arbeitsunfall in den Haftungs-Rückspiegel geschaut wird, heißt es vor Gericht sehr häufig und hart: „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.“
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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