Die letzte Folge schilderte, dass „ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert“. Dabei geht es um den Blick nach vorn in die Windschutzscheibe. Wenn dann etwa nach einem Arbeitsunfall in den Haftungs-Rückspiegel geschaut wird, heißt es vor Gericht sehr häufig und hart: „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.“
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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