Seit einigen Monaten liegt die Neufassung der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz“ (TRBS 2121) vor. Lesen Sie im Folgenden, warum die Änderungen notwendig waren und was sich nun in der betrieblichen Praxis ändert.
Für die Überarbeitung der TRBS 2121 gab es drei
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