Für die rechtliche Aufarbeitung von Explosionsunfällen sind Vorgaben des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts sowie des Strafrechts relevant. Entsprechend besteht die betriebliche Herausforderung darin, zivil- sowie strafrechtlichen Haftungsrisiken möglichst effektiv zu begegnen. Wie wichtig es ist, diesbezüglich eine sorgfältige und insbesondere praktisch umsetzbare Lösung zu etablieren, verdeutlicht die nachfolgende Darstellung.
Unsere Webinar-Empfehlung
CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
Teilen: