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Es liegt was in der Luft

Lexikon der Unfallversicherung
Es liegt was in der Luft

Es liegt was in der Luft
Tonerstaub aus Laserdruckern hat bei sachgemäßer Anwendung keine negativen gesundheit- lichen Auswirkungen. Foto: Tim Friedrich – Fotolia.com
Der Druck­er ist eben­so wie der PC nicht mehr aus unserem All­t­ag wegzu­denken. In fast jedem Büro, aber auch zu Hause ist heute ein Druck­er angeschlossen. Mehr als eine Mil­lion Geräte wer­den pro Jahr in der Bun­desre­pub­lik verkauft. Seit einiger Zeit nehmen aber auch die kri­tis­chen Stim­men zu. Sie weisen auf die Gesund­heit­srisiken hin, die von Druck­ern, ins­beson­dere vom Ton­er­staub aus­ge­hen sollen.

Antje Did­laukat Kügel­gen­str. 15 06493 Ballenstedt

Schad­stoffe in der Luft kön­nen je nach Art des Stoffes und der vorherrschen­den Konzen­tra­tion die men­schliche Gesund­heit beein­trächti­gen. Nach Auf­fas­sung der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Ton­ergeschädigter kön­nen Ton­er­stäube schwere Atemwegserkrankun­gen, Haut­prob­leme, Reizun­gen der Schleimhäute, Reizhus­ten, Dauer­schnupfen, Augen­bren­nen und unspez­i­fis­che Erkrankun­gen, wie Abgeschla­gen­heit, Glieder­schmerzen sowie Fieber, aus­lösen. Auch Krebs erre­gende Sub­stanzen wer­den den Ton­ern nachge­sagt. Diejeni­gen, die tagtäglich Druck­er nutzen, sind durch solche Berichte verun­sichert. Hin­ter­grund für diese Mel­dun­gen sind Tier­ex­per­i­mente, bei denen Ton­er­staub eine kreb­serzeu­gende Wirkung gezeigt hat. Das Risiko für Beschäftigte, auf­grund von Ton­er­stäuben am Arbeit­splatz an Krebs zu erkranken, ist allerd­ings sehr ger­ing. Erst bei ein­er Belas­tung von 60 Mikro­gramm pro Kubik­me­ter wird das kür­zlich vom Auss­chuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bun­desmin­is­teri­ums für Arbeit und Soziales beschlossene Akzep­tanzrisiko für kreb­serzeu­gende Stoffe am Arbeit­splatz über­schrit­ten. In dem fol­gen­den Beitrag wollen wir daher der Frage nachge­hen, ob unsere Druck­er tat­säch­lich eine Gefahr für unsere Gesund­heit sind und was im Umgang mit Druck­ern zu beacht­en ist.
Was passiert beim Betrieb eines Laserdruckers?
Das Kern­stück der Laser­druck­er/-kopier­er ist die Fotoleit­ertrom­mel. Hier wird im ersten Prozesss­chritt nach elek­tro­sta­tis­ch­er Aufladung und anschließen­der selek­tiv­er Ent­ladung der Bild­punk­te mit dem Laser ein unsicht­bares Bild des Orig­i­nals erzeugt. In einem zweit­en Prozesss­chritt wird das Bild mit Ton­er­pul­ver sicht­bar gemacht und auf das Papi­er über­tra­gen. Bei ca. 130 –180 °C wer­den anschließend die Ton­er­par­tikel auf das Papi­er aufgeschmolzen. Ton­er enthält in der Regel zu 90 Prozent Harz (Sty­roacryl, Poly­ester). Emis­sio­nen (Aus­tritt von Gasen, Dämpfen oder Stäuben) während des laufend­en Betriebes kön­nen beispiel­sweise entste­hen durch Papierabrieb oder während der Aufheizphase. Auch beim Kar­tuschen­wech­sel, bei Wartungsar­beit­en und der Besei­t­i­gung von Papier­staus kön­nen Staub­par­tikel in die Raum­luft gelan­gen. In den Kör­p­er, d.h. in die Blut­bahn, gelangt dann der Staub durch Einat­men oder über das Essen.
Kön­nen Gesund­heitss­chä­den verur­sacht werden?
Die Arbeitss­chutzex­perten der Beruf­sgenossen­schaften unter­suchen seit län­gerem die Gefahrstof­fe­mis­sio­nen han­del­süblich­er Laser­druck­er. Dabei kon­nten bei nor­malem Betrieb der Geräte keine gefährlich hohen Werte fest­gestellt wer­den. Zum The­ma der gesund­heitlichen Gefährdung durch Emis­sio­nen von Laser­druck­ern/-kopier­ern liegen derzeit­ig mehr als 100 nationale und inter­na­tionale Veröf­fentlichun­gen vor. Eine Pub­lika­tion aus dem März 2008 stammt vom Bun­desin­sti­tut für Risikobe­w­er­tung (BfR). Zurück­ge­grif­f­en wurde dabei auf eine Studie des Insti­tuts für Innen­raum- und Umwelt­toxikolo­gie der Uni­ver­sität Gießen. Gegen­stand der Studie war die Ermit­tlung der Gase oder Stäube, die beim Betrieb von Druck­ern abgegeben wer­den. Außer­dem wur­den Per­so­n­en unter­sucht, die in Büros arbeit­en, in denen Druck­er ver­wen­det wer­den. Die ermit­tel­ten Konzen­tra­tio­nen auch einzel­ner organ­is­ch­er Sub­stanzen sowie Ozon wer­den als unauf­fäl­lig beschrieben. Beispiel­sweise wer­den im Mit­tel während des Ruhe- und Druck­be­triebes im Büro­raum ohne Per­so­n­en Staubkonzen­tra­tio­nen von 50 – 60 µg/m³ gemessen. Der all­ge­meine Arbeit­splatz­gren­zw­ert für Alve­o­larstaub liegt bei 3000 µg/m³. Die medi­zinis­che Unter­suchung kon­nte für Per­so­n­en, die sich als „Ton­er­staub geschädigt“ beze­ich­neten, einen ursäch­lichen Zusam­men­hang zum Ton­er nicht bestäti­gen. Es wird nicht aus­geschlossen, dass es durch Druck­ere­mis­sio­nen zu gesund­heitlichen Beschw­er­den wie Reizung von Atem­trakt und Binde­haut kom­men kann. Das Auftreten der Symp­tome wird aber als ger­ing und der Ver­lauf der Beschw­er­den als nicht schw­er­wiegend eingestuft. Das Umwelt­bun­de­samt in Berlin geht im Übri­gen eben­falls davon aus, dass bei „sachgemäßem Umgang“ mit Druck­ern, Fax- und Kopierg­eräten keine gesund­heitliche Gefährdung durch Ton­er­staub zu befürcht­en ist. Bei regelmäßiger Wartung und ord­nungs­gemäßer Behand­lung gelangten „nur min­i­male Men­gen an Ton­er­staub in die Umge­bung“. Alle bish­er durchge­führten Unter­suchun­gen und Stu­di­en erlauben es, nach dem derzeit­i­gen Stand der Erken­nt­nisse von ein­er Ent­war­nung zu sprechen. Dies gilt ins­beson­dere für Einzel­geräte in Büroräumen.
Maß­nah­men zur Ver­ringerung der Belas­tung durch Drucker
Um Belas­tun­gen zu ver­mei­den, wird beispiel­sweise emp­fohlen Druck­er und ähn­liche Geräte in sep­a­rat­en und gut gelüfteten Räu­men aufzustellen. Die Geräte soll­ten dabei so ste­hen, dass die Gebläse nicht auf den Benutzer oder andere Per­so­n­en gerichtet sind, der Abluft­strom also nicht direkt zum Arbeit­splatz weist. Die regelmäßige und fachgerechte Wartung bzw. der Aus­tausch des Fil­ters sind entschei­dend, um niedrige Werte zu erre­ichen. Wenn regelmäßig große Men­gen gedruckt oder kopiert wer­den, emp­fiehlt sich eine direk­te Absaugung bzw. der Druck­er sollte in sep­a­rat­en Räu­men aufgestellt wer­den. Beim Neuer­werb ist darauf zu acht­en, dass möglichst geprüfte Ton­er und Druck­er / Kopier­er gekauft wer­den. Dies­bezüglich haben sich ver­schiedene Prüf­siegel etabliert, z.B. das BG-Prüfz­ert-Zeichen oder der Blaue Engel. Mit dem Nach­füllen von Ton­er oder dem Auswech­seln der Ton­erkar­tuschen soll­ten nur Mitar­beit­er betraut wer­den, die hierzu eine geson­derte Ein­weisung erhal­ten haben. Beson­dere Arbeitss­chutz­maß­nah­men sind allerd­ings beim Auswech­seln nicht erforder­lich. Das Hän­de­waschen im Anschluss an den Wech­sel dürfte aus­re­ichend sein. Falls Ton­er­pul­ver ver­schüt­tet wurde, sollte es mit einem feucht­en Tuch aufgenom­men wer­den, die Hände sind mit kaltem Wass­er und Seife zu reini­gen und die Klei­dung zu säu­bern. Darüber hin­aus ist natür­lich die regelmäßige Wartung und Reini­gung der Geräte sicherzustellen.
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