Das europäische Chemikalienrecht REACH unterscheidet zwischen Stoffen und Gemischen auf der einen und Erzeugnissen auf der anderen Seite. Die wesentlichen Regelungen im Rahmen der Verordnung beziehen sich auf Stoffe und Gemische, aber auch Produzenten von Erzeugnissen haben Pflichten zu erfüllen. Mit der Broschüre REACH-Info 6 „Erzeugnisse – Anforderungen an
Unsere Webinar-Empfehlung
CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
Teilen: