Grundlage aller Arbeitsschutzmaßnahmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungsbeurteilung. Das gilt natürlich auch für psychische Belastungen und Beanspruchungen. Im Gegensatz zur „normalen“ Gefährdungsbeurteilung sind aber in diesem Falle einige Punkte zu bedenken, die sonst weniger zu berücksichtigen sind.
Prozess Gefährdungsbeurteilung
Selbstverständlich vollzieht sich die Gefährdungsbeurteilung
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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