Das Landessozialgericht Chemnitz hat die letzte noch anhängige Klage gegen die Pflichtversicherung der Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften abgewiesen (Az.: L 6 U 51/09). Die Revision zum Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen. Damit ist eine Streitfrage entschieden, die über mehrere Jahre hinweg nahezu alle deutschen Sozialgerichte sowie den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
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