Tanja Sautter, Juristin, BG Verkehr, referiert am 10. Dezember 2019 in Heidelberg beim „2. Praxiskongress Recht“ über das Thema „Arbeits‑, Dienst- und Wegeunfälle – aktuelle Urteile aus dem Unfallversicherungs- und dem Dienstunfallrecht”:
Arbeits‑, Dienst- oder Wegeunfall – oder nicht? So einfach diese Frage klingt, so komplex ist mitunter deren Beantwortung. Und was ist überhaupt der Unterschied zwischen einem Arbeits- und einem Dienstunfall? Diese Zusammenhänge erläutert Tanja Sautter, Juristin der BG Verkehr in ihrem Vortrag anhand vieler aktueller Beispiele aus der Rechtsprechung. Die Teilnehmer erfahren, wer bei welchen beruflichen Tätigkeiten gegen einen Unfall versichert ist.
Bei Arbeitnehmern und Beamten gibt es einen „kleinen, aber feinen Unterschied“: In Deutschland bestehen für berufsbedingte Unfälle zwei unterschiedliche Sicherungssysteme. Während Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII versichert sind und Arbeitsunfälle erleiden, spricht man bei Beamten von Dienstunfällen. Sie unterliegen der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Und obwohl die Voraussetzungen für das Vorliegen von Arbeits- und Dienstunfall sehr ähnlich sind, werden identische Lebenssachverhalte von den Sozial- und Verwaltungsgerichten bisweilen rechtlich unterschiedlich bewertet. Diese Unterschiede werden im Vortrag näher beleuchtet.
Tanja Sautter, Juristin, BG Verkehr, Tübingen
Der „Praxiskongress Recht“ wird von den Fachzeitschriften „Sicherheitsingenieur“ und „Sicherheitsbeauftragter“ in Zusammenarbeit mit der Si-Akademie organisiert.
Weitere Informationen und das Online-Anmeldeformular finden Sie hier.