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Auf oder in die Ohren

PSA: Gehörschutz
Auf oder in die Ohren

An vie­len Arbeit­splätzen ist das Gehör dauer­haft laut­en Geräuschen aus­ge­set­zt. Gibt es keine andere Möglichkeit des Lärm­schutzes, muss der Arbeit­ge­ber den Beschäftigten indi­vidu­ell zu tra­gen­den Gehörschutz zur Ver­fü­gung stellen. Ihn gibt es in ver­schiede­nen Ausführungen.

Knapp jed­er vierte Beschäftigte gebe an, häu­fig oder immer unter Lärm
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