Alltag im Betrieb: Herr M. arbeitet in der Forschungsabteilung eines Chemieunternehmens. Routiniert mischt er einzelne Substanzen. Plötzlich reagieren die Chemikalien in ungewohnter Weise und übergießen ihn. Seine Kollegen leisten sofort Erste Hilfe und alarmieren die Betriebssanitäter, die nach kurzer Zeit vor Ort sind und den Verletzten versorgen.
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz Herrn Erik Lorenz Ressortleiter Breitenausbildung Mitternachtsgasse 4 55116 Mainz DRK LV Berliner Rotes Kreuz Herrn Rüdiger Kunz Öffentlichkeitsarbeit Bachestr.11 12161 Berlin
Trotz einer Vielzahl von Sicherheitsrichtlinien und Arbeitsschutzvorschriften kommt es immer wieder zu Arbeitsunfällen. Deshalb sind betriebliche Sanitätsdienste, die den Mitarbeitern in Notsituationen schnell helfen, dringend erforderlich. Das gilt besonders für große Unternehmen mit einer Vielzahl von Abteilungen und Arbeitsbereichen.
Der Erfolg des betrieblichen Sanitätsdienstes hängt zu einem großen Teil von der organisatorischen Vorarbeit ab, die das Unternehmen leistet. Im oben genannten Beispiel waren neben den Ersthelfern die Betriebssanitäter sofort zur Stelle, weil sie über detaillierte Ortskenntnisse im Unternehmen verfügten. Desweiteren kommt den ausbildenden Stellen bei der Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst eine große Bedeutung zu, um letztlich eine optimale Erstversorgung in Unternehmen zu ermöglichen.
Pflichten des Unternehmers
Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften nehmen den Arbeitgeber in Sachen Erste Hilfe in die Pflicht. Neben verschiedenen gesetzlichen Vorgaben (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz) existieren berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) gelten für Unternehmer und Versicherte. Somit hat jeder Unternehmer die Grundpflicht, „die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.“¹
Das bedeutet, dass Unternehmer für die Erste Hilfe sowie die Rettung aus Gefahrenbereichen erforderliche Sachmittel, Einrichtungen und Personal zur Verfügung stellen müssen. Darüber hinaus sollte u.a. gewährleistet sein, dass Erste Hilfe unverzüglich geleistet, notwendige ärztliche Versorgungen veranlasst und – falls nötig – ein sachkundiger Transport zur weiteren Versorgung organisiert wird.²
Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel sowie die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer hängen im Wesentlichen davon ab, wie viele Versicherte in einem Unternehmen beschäftigt beziehungsweise anwesend sind. Ein leicht erreichbarer Sanitätsraum, ausgestattet mit mindestens einem Rettungstransportmittel, ist dann einzurichten, wenn mehr als 1000 Versicherte in einer Betriebsstätte tätig sind. Je nach Gefahrenlage im Unternehmen wird die Einrichtung eines Erste-Hilfe-Raumes jedoch schon bei 100 Versicherten empfohlen. Auf Baustellen sollten Sanitätsräume bestehen, wenn dort mehr als 50 Versicherte beschäftigt sind.³
Erste Hilfe können sowohl betriebliche Ersthelfer als auch Betriebssanitäter leisten. Erstere haben eine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolviert und ein Erste-Hilfe-Training zur Fortbildung besucht. Betriebssanitäter werden über eine Grundausbildung und einen Aufbaulehrgang qualifiziert und regelmäßig binnen drei Jahren fortgebildet. Die Anzahl der Ersthelfer sowie der Betriebssanitäter richtet sich nach der Anzahl der Versicherten.
Ausbilder von Betriebssanitätern
Betriebssanitäter (ebenfalls betriebliche Ersthelfer) dürfen von Unternehmen nur eingesetzt werden, wenn sie von einer Stelle ausgebildet wurden, die von der Berufsgenossenschaft als geeignet angesehen ist. Die Anerkennung der ausbildenden Stellen erfolgt über ein Prüfverfahren der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Berufsgenossenschaften.
Maßgebend für die Anerkennung ist die Erfüllung der BG-Grundsätze 949 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“, die in personeller, sachlicher und organisatorischer Hinsicht die Qualität und Einheitlichkeit der Qualifizierungen sicherstellen. Bei der Feststellung der Eignung muss der medizinische Hintergrund der ausbildenden Stelle durch einen hierfür geeigneten verantwortlichen Arzt gewährleistet sein. Erfahrene Lehrkräfte müssen an speziellen Ausbilderschulungen teilgenommen haben und sich regelmäßig fortbilden. Weiterhin ist Erfahrung in der Organisation und Durchführung im Sanitäts- bzw. Rettungsdienst nachzuweisen. Unter die sachlichen Voraussetzungen fallen geeignete Räume, Unterrichtsmittel sowie Übungs- und Demonstrationsmaterial. Inhaltlich orientiert sich der Unterricht an einem Leitfaden, der theoretische und praktische Themen sowie den Zeitrahmen vorgibt.
Um Routine und hohe Qualität in der Ausbildung der Betriebssanitäter zu gewährleisten, sind von jeder ausbildenden Stelle pro Jahr mehrere Lehrgänge mit insgesamt mindestens 40 Teilnehmern in Grundausbildungen oder Aufbaulehrgängen zu organisieren.
Ablauf der Lehrgänge
Die Betriebssanitäterlehrgänge müssen, ähnlich wie bei der Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern, bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Berufsgenossenschaften angemeldet werden. Während der Lehrgänge werden den Teilnehmern Unterrichtsbegleitmaterialien zum Nachvollziehen der Lerninhalte ausgehändigt. Das Seminar wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung beendet. Haben die Teilnehmer die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erworben, erhalten sie eine entsprechende Bescheinigung. Ausgebildete Betriebssanitäter sind alle drei Jahre fortzubilden.
Fazit
Das Vorhalten einer möglichst effizienten Ersten Hilfe am Arbeitsplatz ist eine Pflicht des Unternehmens, die u.a. im Rahmen von Vorschriften der Unfallversicherungsträger manifestiert ist. Die entsprechenden Vorgaben zur Aus- und Fortbildung im betrieblichen Sanitätsdienst stellen die Basis für eine einheitliche Qualifizierung auf hohem Qualitätsniveau dar. Begründet durch eine jährliche Mindestanzahl an auszubildenden Betriebssanitätern werden Schulungen ausschließlich von Stellen durchgeführt, die eine routinemäßige Ausbildung gewährleisten können. Bei der Organisation des betrieblichen Sanitätsdienstes ist aus Sicht der Unternehmen und der ausbildenden Stellen neben den eigentlichen Ausbildungsinhalten eine nicht unerhebliche organisatorische und administrative Aufgabe zu bewältigen.
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Rheinland-Pfalz
Ressortleiter Breitenausbildung
Literatur
¹ Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention BGV A1, § 2 Grundpflichten des Unternehmers (1)
² vgl. BGV A1, § 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
³ vgl. BGV A1, § 25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel
Ausbilder – eine Auswahl
- Die Landes- und Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes bieten Lehrgänge zum Betriebssanitäter an, z.B. der DRK-LV Badisches Rotes Kreuz e.V. in Freiburg unter www.drk-baden.de
- Anbieter ist ebenfalls die TÜV Rheinland Akademie GmbH unter www.tuv.com/de/privatschulen.html
- Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften lehrt zudem die Landesrettungsschule Brandenburg unter www.landesrettungsschule.de sowie die Akademie für Erste Hilfe GbR unter www.erste-hilfe-akademie.com
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlich unter www.bg-qseh.de eine Liste ermächtigter Stellen für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern.
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