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Illegale Drogen – auch ein Problem in der Arbeitswelt?!!

Sucht am Arbeitsplatz Teil 3
Illegale Drogen – auch ein Problem in der Arbeitswelt?!!

Der let­zte Artikel dieser Serie befasste sich mit unser­er „Kul­tur­droge“ Alko­hol. In diesem Artikel geht es um Sub­stanzen, die für unsere Gesellschaft keine kul­turelle Über­liefer­ung intendieren, son­dern deren Besitz und Ver­trieb durch das Bun­des­betäubungsmit­telge­setz (BtMG) sog­ar unter Strafe gestellt ist, die also geset­zlich als ille­gal definiert sind. Bei dem Begriff der „ille­galen Dro­gen“ treten als erstes eher Assozi­a­tio­nen zum aus dem Leben gewor­fe­nen Hero­in-Junkie auf oder in let­zter Zeit ver­stärkt zum zom­biehaft ausse­hen­den Kon­sumenten der „Hor­ror­droge“ Crys­tal Meth. Assozi­a­tio­nen zur Arbeitswelt entste­hen kaum, da sich ein Zusam­men­hang von ille­galen Dro­gen und Arbeitswelt eher ver­schließt. Die Arbeitswelt ist aber ein Spiegel der Gesellschaft, so dass auch am Arbeit­splatz der Kon­sum von ille­galen Sub­stanzen Berück­sich­ti­gung hin­sichtlich Präven­tion und Inter­ven­tion find­en muss. Mit dem nach­fol­gen­den Beitrag soll aufgezeigt wer­den, welche ille­gale Sub­stanzen in unser­er Gesellschaft vor­rangig eine Rolle spie­len, welche Wirkun­gen und Auswirkun­gen sie auf die Kon­sumenten haben, welche Sub­stanzen in der Arbeitswelt stärk­er von Bedeu­tung sein kön­nten und wie in diesem Set­ting agiert und reagiert wer­den muss.

Carl von Ossi­et­zky Uni­ver­sität Oldenburg

Kon­sum und Miss­brauch von ille­galen Dro­gen in der Bundesrepublik
Ille­gale Dro­gen haben schon immer in der medi­alen Öffentlichkeit von Tageszeitun­gen, Zeitschriften und Fernse­hen auf­grund der mit ihnen ver­bun­de­nen Exotik, Sex & Crime, zugeschriebe­nen­Ver­heißung und häu­fig tat­säch­lich­er Vere­len­dung eine beson­dere Rolle gespielt. Lei­der ver­mit­teln die Medi­en damit aber eine Prob­lem­lage, die so in der Real­ität nicht beste­ht und die leicht durch einen Blick auf die tat­säch­lichen Sub­stanzprob­leme in unser­er Gesellschaft rev­i­diert wer­den kön­nte. Selb­stver­ständlich sollen die Gefahren und Fol­gen des riskan­ten Umgangs mit ille­galen Dro­gen hier nicht ver­harm­lost oder klein gere­det wer­den, aber der Focus sollte doch – wie die nach­fol­gen­den Zahlen zeigen – eher auf den Prob­le­men mit Alko­hol und Medika­menten liegen.
Während bei ca. 9 Mio. Men­schen ein riskan­ter oder abhängiger Alko­holkon­sum zu ver­muten ist und bei ca. 1,5 bis 1,9 Mio. Men­schen ein abhängiger Medika­mentenkon­sum, liegt die Zahl der abhängi­gen Dro­genkon­sumenten unter 0,5 Mio. Men­schen. Im Umfang und in der Aufteilung des Kon­sums ille­galer Dro­gen nach dem Epi­demi­ol­o­gis­chen Sucht­sur­vey des Insti­tuts für Ther­a­pieforschung (IFT) München zeigt sich konkreter der Ver­bre­itungs­bere­ich einzel­ner ille­galer Sub­stanzen. Aufge­führt sind hier ver­schiedene Sub­stanzen nach der Leben­szeit­prä­valenz und ein­er 12-Monats-Prä­valenz. Die Leben­szeit­prä­valenz gibt Auskun­ft darüber, wie hoch der prozen­tuale Anteil der Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren ist, die jemals in ihrem Leben eine ille­gale Droge kon­sum­iert haben, die 12-Monats-Prä­valenz sagt dies über die let­zten 12 Monate aus.
Die Tabelle zeigt sehr deut­lich, dass sich der weitaus größte Anteil des Kon­sums von ille­galen Dro­gen mit über 23 % in der Leben­szeit­prä­valenz beziehungsweise fast 5 % in der 12-Monats-Prä­valenz auf Cannabis bezieht, knapp über 6 % be-ziehungsweise 1,4 % auf alle anderen Sub­stanzen. Die Zahlen der Dro­ge­naffinitätsstudie der Bun­deszen­trale für gesund­heitliche Aufk­lärung (BZgA) zu den zwölf- bis 25-jähri­gen Jugendlichen und jun­gen Erwach­se­nen unter­schei­den sich dabei nicht wesentlich von den hier aufgezeigten Verteilungen.
Cannabis (Marihuana/Haschisch)
Mit geschätzten 2,4 Mio. Kon­sumenten liegt der Cannabiskon­sum ein­deutig an der Spitze der ille­galen Sub­stanzen und ist nach Alko­hol und Nikotin die in der Bun­desre­pub­lik am weitesten ver­bre­it­ete Droge. Dabei ist zu bedenken, dass der Kon­sum über­wiegend als ein­ma­liger Pro­bierkon­sum oder gele­gentlich­er Kon­sum stat­tfind­et und nicht nur auf Jugendliche oder junge Erwach­sene gegren­zt ist. Cannabis ist der wis­senschaftliche Name für die Kul­turpflanze Hanf und wird als Mar­i­hua­na aus den Blät­tern und Blüten beziehungsweise als Haschisch aus dem Harz der Pflanze genutzt. Psy­chisch wirk­sam im Hanf ist das Delta-9-Tetrahy­dro­connabi­nol, kurz THC. Der THC-Gehalt bes­timmt damit auch die Inten­sität der Wirkung. Neben der Dosis bee­in­flussen diese Fak­toren die Wirkun­gen: Kon­sumart, indi­vidu­elle Sit­u­a­tion der Kon­sumenten, emo­tionale Ein­stel­lung, Kon­sumvor­erfahrun­gen, Kon­sum zusät­zlich­er Stoffe und die kör­per­liche Sit­u­a­tion (z.B. Stress­be­las­tun­gen, Ermü­dung). Haschisch und Mar­i­hua­na wer­den in der Regel mit Tabak ver­mis­cht als „Joint“ oder pur in Wasserpfeifen oder der Purpfeife geraucht.
Bei langfristigem, exzes­siv­en Kon­sum ergibt sich eine tief­greifende Per­sön-lichkeitsverän­derung mit starken Auswirkun­gen auf die Leis­tungs­fähigkeit, die Moti­va­tion und den Antrieb. Während zu den Anfän­gen der „Dro­gen­welle“ in den 60er-/70er-Jahren eher ver­harm­losend von Cannabis als „weiche“ Droge gesprochen wurde, kann dieses heute nicht mehr gel­ten, da es inzwis­chen hoch vere­delte Hanf­pflanzen mit einem THC-Gehalt von 20 % und mehr gibt (ursprünglich eher bei 5 % bis max. 10 %). Dieser erhöhte Wirkungs­ge­halt sowie verän­derte Kon­sum­for­men und ‑muster führen in let­zter Zeit immer mehr zu psy­chi­a­trischen Fol­geerkrankun­gen wie den soge­nan­nten Cannabis-Psy­cho­sen. Cannabis kann bis zu 30 Tage im Kör­p­er nachgewiesen wer­den und auch noch zu späteren Zeit­en zu Flash­backs mit ein­er unmit­tel­baren Bee­in­flus­sung der Denk- und Konzen­tra­tions­fähigkeit führen.
Ecsta­sy (XTC)
Ecsta­sy ist eine chemisch hergestellte Droge mit dem Amphet­a­min MDMA, das bere­its seit 1912 bekan­nt ist, sich aber erst seit den 1980er Jahren als auf­putschende Par­ty­droge im Zusam­men­hang der Tech­noszene ver­bre­it­ete. Wirkun­gen und Neben­wirkun­gen sind abhängig von der Höhe der Dosis, der Grund­stim­mung des Kon­sumenten und der Umge­bung­se­in­flüsse. Wie bei jed­er Droge muss auch hier unter­schieden wer­den zwis­chen Pro­bier- und Exper­i­men­tierkon­sum, Gele­gen­heit­skon­sum („mal Par­ty machen …“) und Gewohnheitskonsum.
Zu den Neben­wirkun­gen zählen unter anderem Schläfrigkeit, depres­sive Ver­stim­mungen, Konzen­tra­tionsstörun­gen, Unruhe und Ängstlichkeit sowie eine starke Bee­in­flus­sung des „mit­tel­fristi­gen Gedächt­niss­es“. Langfristig kann es zu psy­cho­tis­chen Störun­gen mit Hal­luz­i­na­tio­nen, Per­so­n­en­verken­nung, Wahn oder psy­chomo­torischen Störun­gen kommen.
Methamphetamin/Crystal Meth
Die Droge, die in den let­zten Jahre weltweit am stärk­sten an Bedeu­tung gewin­nt und die höch­sten Zuwach­srat­en auch in der Bun­desre­pub­lik aufweist ist das soge­nan­nte Crys­tal Meth, hergestell­taus dem syn­thetis­chen Wirk­stoff Metham­phet­a­min. Der Wirk­stoff wurde erst­mals 1893 in Japan hergestellt und 1921 auf der Basis von Ephedrin paten­tiert. Auf dem deutschen Markt wurde der Wirk­stoff im Jahr 1938 unter der Marke Pervitin von den Berlin­er Temm­ler-Werken in den Han­del gebracht.
Durch Metham­phet­a­min wird unter anderem die kör­pereigene Leis­tungs­droge Nora­dren­a­lin freige­set­zt, die gle­ichzeit­ige Auss­chüt­tung von Dopamin steigert das Selb­st­wert­ge­fühl. Die Kör­pertem­per­atur steigt, Puls und Atmung wer­den beschle­u­nigt, der Blut­druck erhöht sich. Hunger und das Bedürf­nis nach Schlaf wer­den unter­drückt. Es erhöht sich die Risikobere­itschaft, das Schmerzempfind­en wird unter­drückt und die Euphorie gesteigert.
Auf­grund dieser Wirkun­gen fand das Pervitin unter den Spitz­na­men „Panz­er­schoko­lade“, „Stu­ka-Tablet­ten“ und „Her­mann-Göring-Pillen“ mil­lio­nen­fache Ver­wen­dung zur Dämp­fung des Angst­ge­fühls sowie zur Steigerung der Leis­tungs- und Konzen­tra­tions­fähigkeit im deutschen Mil­itär bei Sol­dat­en, Piloten, Panz­er­führern. Für Crys­tal Meth wird teils heute noch der Szene­name „Hitler Speed“ genutzt. Auch nach dem 2. Weltkrieg ist Metham­phet­a­min immer wieder als Leis­tungs­droge präsent, zum Beispiel von den amerikanis­chen GIs im Viet­namkrieg, in Afghanistan und im Irak. Im Sport wurde Pervitin als Dop­ing­mit­tel genutzt. Der deutsche Box­er Joseph „Jupp“ Elze, 28 Jahre, wachte 1968 nach einem K.o. im Kampf um die Europameis­ter­schaft nicht mehr auf. Elze hat­te ca. 150 Kopftr­e­f­fer erlit­ten, die er ver­mut­lich nur wegen des durch Pervitin her­abge­set­zten Schmerzempfind­ens aushal­ten kon­nte. Er fiel ins Koma und ver­starb an Gehirn­bluten. In den späten 1970er-Jahren kam das Metham­phet­a­min in kristalliner Form als Crys­tal Meth auf den Markt. Es wird geschluckt, geschnupft, ger­aucht, sel­tener gespritzt. Erwartet wird haupt­säch­lich die eupho­risierende, enthem­mende und antreibende Wirkung als Par­ty­droge. Nach neuen Bericht­en soll sie allerd­ings wegen der enthem­menden Wirkung auch bei Hooli­gans zunehmend Ver­bre­itung finden.
Crys­tal Meth ist eine stark auszehrende Sub­stanz und besitzt ein sehr hohes Abhängigkeitspo­ten­tial. Das Experi-men­tieren mit Crys­tal muss daher als hoch riskant eingestuft wer­den, vor allem da die jew­eilige chemis­che Zusam­menset­zung und die jew­eili­gen Beimis­chun­gen Kon­sumenten nicht bekan­nt sind. Beiregelmäßigem Kon­sum kommt es zu Dosis­steigerun­gen, Aggres­sio­nen, Depres­sio­nen, seel­is­ch­er Kälte, Unruhe, Schlaf- und Kreis­lauf­störun­gen, Para-noia und Psy­cho­sen. Außer­dem sind Gewichtsver­lust, Hau­t­entzün­dun­gen („Speed­pick­el“), Zah­naus­fall, Nieren­störun­gen und Krämpfe möglich. Die über­wiegende Anzahl von Crys­tal-Kon­sumenten sehen aber nicht aus wie die medi­al ver­bre­it­eten Vorher-Nach­her-Hor­ror­bilder der „leben­den Crystal-Leichen“.
Hal­luzino­gene: LSD/Pilze
Unter der Beze­ich­nung „Hal­luzino­gene“ wer­den sehr unter­schiedliche psy­choak­tive Sub­stanzen zusam­menge­fasst. Zu den „klas­sis­chen“ Hal­luzino­genen zählt man LSD, Meskalin, ver­schiedene Pilze mit dem Wirk­stoff Psy­lo­cy­bin oder Nachtschat­tengewächse (z.B. Stechapfel, Engel­strompete, Tol­lkirsche, Bin­senkraut). So unter­schiedlich die Sub­stanzen sind, so sehr ähneln sich deren Ein­griffe in das psy­chis­che Empfind­en der Kon­sumenten. Hal­luzino­gene verän­dern, inten­sivieren oder ver­frem­den Sinneswahrnehmungen und das Zeit-Raum-Gefühl. Sie rüt­teln damit an den Wurzeln des Bewusst­seins, an das Denken, das Fühlen und die Wahrnehmungen.
LSD (Lysergsäuredi­ethy­lamid) hat erst­mals im Rah­men von „Hip­pie Bewe­gung“, „Flower-Pow­er“ und gesellschaftliche Verän­derun­gen über Bewusst­sein­ser­wei-terung in den 60er-/70er-Jahren des let­zten Jahrhun­derts Ein­gang in die Dro­gen­szene erhal­ten. Die Wirkung von LSD, syn­thetisiert aus dem von einem Pilz befal­l­enen Getrei­de­mut­terko­rn, wurde 1943 zufäl­lig von Albert Hof­mann in Basel ent­deckt. Hof­mann hat selb­st mit LSD exper­i­men­tiert und die möglichen pos­i­tiv­en Wirkun­gen und möglichen sehr gefährlichen Seit­en des Hal­luzino­gens beschrieben.
Die Risiken von Hal­luzino­genen liegen ein­deutig im psy­chis­chen Bere­ich. Die Wahrnehmungsverän­derun­gen kön­nen so inten­siv sein, dass vor allem uner­fahrene Kon­sumenten sich von der Flut der Ein­drücke über­fordert fühlen und es zu Fehlreak­tio­nen, Ori­en­tierungsver­lust, Panik, Para­noia oder auch – je nach Grund­stim­mung – zu soge­nan­nten „Hor­ror­trips“ kommt. Es beste­ht – auch bei ein­ma­ligem Kon­sum – die Gefahr, dass latente psy­chis­che Störun­gen aus­gelöst werden.
Hero­in
Hero­in ist eine halb­syn­thetis­che Sub­stanz aus der Gruppe der Opi­oide, hergestellt aus Opi­um, das aus Schlaf­mohn gewon­nen wird. Hero­in wurde erst­mals 1898 von der Phar­mafir­ma Bay­er als Mit­tel zur Hus­ten­stil­lung, gegen Schmerzen und zur Behand­lung von Mor­phin­ab­hän-gigkeit eingeführt.
Hero­in gilt als eine der Sub­stanzen mit dem höch­sten Abhängigkeitspo­ten­tial. Es bildet sich rel­a­tiv schnell eine kör­per­liche Tol­er­anz, die nach der let­zten Hero­inein­nahme in immer kürz­er wer­den­den Inter­vallen zu Entzugser­schei­n­un­gen führt. Hierzu zählen Schweißaus­brüche und Kälteschauer,Erbrechen, Durch­fall, Unruhe, Gereiztheit, Angst, depres­sive Zustände, Krämpfe und Schlaflosigkeit. Aus dem Bedarf an steigen­den Men­gen von Hero­in resul­tieren ein hoher Mis­chkon­sum, Beschaf­fungskrim­i­nal­ität, Pros­ti­tu­tion, Ver­wahrlosung und soziale Isolation.
Kokain
Kokain ist eine pflan­zliche Droge, die aus den Blät­tern des südamerikanis­chen Kokas­trauch­es gewon­nen wird. Die Blät­ter enthal­ten bis zu 2 % Kokain, das durch ein chemis­ches Ver­fahren über eine Koka­paste bis hin zum Kokain­pul­ver ver­ar­beit­et wird. Das weiße, kristalline Pul­ver wird in der Regel „ges­nieft“, kann aber auch ger­aucht oder gespritzt wer­den. 1884 ver­hil­ft der Psy­cho­an­a­lytik­er Sig­mund Freud dem Kokain zur großen Aufmerk­samkeit. Er berichtet von Selb­stver­suchen und emp­fiehlt Kokain als Stim­u­lans gegen kör­per­liche und geistige Erschöp­fung, gegen Ver­dau­ungsstörun­gen sowie zur Behand­lung der Mor­phin- und Alkoholsucht.
Auf­grund der stark auf­putschen­den Wirkun­gen kann es zu Über­erre­gun­gen mit zere­bralen Kramp­fan­fällen kom­men, zu Ver­wirrtheit und Bewusst­seinsstörun­gen, zu gesteigert­er Aggres­siv­ität, para­noiden Wah­n­vorstel­lun­gen und Hal­luz­i­na­tio­nen. Die größte Gefahr beim Kokainkon­sum ist das sehr hohe psy­chis­che Abhängigkeitspo­ten­tial der Droge. Die psy­chis­chen Entzugssymp­tome zeigen sich unter anderem in Niedergeschla­gen­heit, Müdigkeit, großer Erschöp­fung, Angstzustän­den, Schuldge­fühlen, Selb­stvor­wür­fen bis hin zu Suizidgedanken.
Kon­sum und Miss­brauch von ille­galen Dro­gen in der Arbeitswelt
Als näch­stes stellt sich die Frage, welche der ille­galen Dro­gen auch in der Arbeitswelt eine Rolle spie­len kön­nten. Kri­te­rien sind hier­bei zum einen die Kon­sumhäu­figkeit, zum anderen die Sub­stanzwirkung. Hin­sichtlich der Prä­valenz des Dro­genkon­sums zeigt sich ein­deutig, dass der Cannabiskon­sum auch in der Arbeitswelt das größte Aufkom­men haben wird. Daneben kön­nte es – in weitaus gerin­gerem Umfang – Auf­fäl­ligkeit­en im Zusam­men­hang mit dem Gebrauch von Amphet­a­mi­nen inklu­sive Ecsta­sy oder mit Kokain geben.
Hin­sichtlich der Sub­stanzwirkung ist eine Unter­schei­dung zu tre­f­fen zwis­chen den auf­putschen­den Sub­stanzen („Uppers“/„Pusher“ wie Amphet­a­mine, Crys­tal Meth, Kokain) und den beruhi­gen­den, run­ter­fahren­den, entspan­nen­den und angstlösenden Sub­stanzen („Down­ers“ wie Cannabis, Hero­in, Hal­luzino­gene). In der Arbeitswelt sind zur Reduzierung von Stress und Belas­tun­gen beruhi­gende, entspan­nende und angstlösende Mit­tel sicher­lich auch sehr ver­bre­it­et, dieses bezieht sich dann aber eher auf den legalen Markt der verord­neten und gegebe­nen­falls auch ille­gal beschafften Medika­mente. Der größere Gefährdungs­bere­ich liegt sicher­lich bei den „Uppers“, den Leis­tungs­dro­gen und damit im The­ma „Dop­ing in der Arbeitswelt“ beziehungsweise, laut neuem Sprachge­brauch, „Neu­ro-Enhance­ment“. Hier herrscht ein großer Graubere­ich des Kon­sums vonil­le­galen „Speed-Sub­stanzen“, legal verord­neten Medika­menten bis hin zu ille­gal beschafften Arzneimit­teln wie Rital­in, Cap­ta­gon oder AN1.
Bekan­nt ist, dass sich für die leis­tungssteigernde Droge Kokain in bes­timmten Berufs­bere­ichen eine gewisse Sub­kul­tur entwick­elt hat, in der die Ein­nahme von Kokain qua­si zum guten Ton gehört. Ansatzweise gilt dieses auch für Amphe-tam­in­prä­parate, allerd­ings ist die Dat­en-basis hierzu äußert dürftig. Erschw­erend wirkt, dass, solange die leis­tungssteigernde Wirkung aufrechter­hal­ten wer­den kann, der Kon­sum dieser „Uppers“ pos­i­tiv kaschiert ist.
Arbeitssicher­heit­saspek­te
Bei allen zuvor ange­sproch­enen Sub­stanzen existiert ein imma­nentes Arbeitssicher­heit­srisiko, je nach Höhe der Dosierung, nach indi­vidu­eller Verträglichkeit, nach jew­eili­gen Rah­menbe­din­gun­gen, nach aktueller kör­per­lich­er und psy­chis­ch­er Ver­fas­sung etc. Ille­gale Dro­gen kön­nen, ver­gle­ich­bar mit Alko­hol, zu ein­er Beein­träch­ti­gung führen, in der sich Kon­sumenten selb­st oder andere gefährden. Allein die Auf­fäl­ligkeit­en zwin­gen dann, auch ohne konkrete Bes­tim­mung des Sub­stanzhin­ter­grunds, zu ein­er Inter­ven­tion entsprechend der DGUV-Vorschriften mit dem Ziel der Ent­fer­nung vom Arbeit­splatz. Da das Betäubungsmit­telge­setz zwar den Besitz und die Verteilung ille­galer Dro­gen unter Strafe stellt, nicht aber den Kon­sum, sollte hierzu im Rah­men der betrieblichen Sucht­präven­tion auch eine betriebliche Regelung erlassen werden.
Im Leit­faden zu den Qual­itäts­stan­dards in der betrieblichen Sucht­präven­tion der Deutschen Haupt­stelle für Sucht­fra­gen (wwww.sucht-am-arbeitsplatz.de wer­den fol­gende Regelun­gen empfohlen:
  • Der Kon­sum ille­galer Dro­gen unterbleibt während der Arbeit­szeit und in den Pausen.
  • Das Mit­brin­gen ille­galer Dro­gen an den Arbeit­splatz ist untersagt.
  • Das Verteilen/Der Verkauf ille­galer Dro­gen auf dem Gelände des Betriebes ist ver­boten und wird zur Anzeige gebracht.
  • Ein Ver­stoß gegen eine der oben ste­hen­den Regelun­gen führt kon­se­quent zur Inter­ven­tion und zum Ein­stieg in den Stufenplan.
  • Die Per­son­alver­ant­wortlichen soll­ten bei der Schu­lung für die Inter­ven­tio­nen bei Auf­fäl­ligkeit­en am Arbeit­splatz, ins­beson­dere in Fra­gen der Arbeitssicher­heit, auch auf die Möglichkeit der Bee­in­flus­sung der Mitar­bei­t­erin beziehungsweise des Mitar­beit­ers durch ille­gale Dro­gen hingewiesen werden.
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