1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Fachbeiträge » Archiv SB »

Kein Buch mit sieben Siegeln

Kennzeichnung von Gasflaschen
Kein Buch mit sieben Siegeln

Nur wer weiß was drin ist, kann auch richtig damit umge­hen. Nach diesem Grund­satz sind alle Druck­gas­flaschen ein­deutig durch eine Kom­bi­na­tion aus Gefahrstoff-/Ge­fahrgutaufk­le­ber gekennze­ich­net, der gefahr- oder gas­espez­i­fis­chen Farbe der Flaschen­schul­ter sowie der Flaschenprägung.

Georg Schroed­er

Infor­ma­tio­nen zum Flaschen­in­halt und zu typ­is­chen Gefahren­merk­malen befind­en sich auf dem Aufk­le­ber. Dieser wird auf der Flaschen­schul­ter ange­bracht, um ihn vor Zer­störung durch Rei­bung an anderen Flaschen zu schützen und eine ein­fache Kon­trolle auch inner­halb ein­er Palette zu ermöglichen. Unter den Punk­ten 1 bis 9 erhal­ten Anwen­der fol­gende Angaben zum Flascheninhalt:
  • 1. Pro­duk­t­beze­ich­nung des Her­stellers ggf. mit Reinheitsangabe
  • 2. Bei Gemis­chen ste­ht hier die Zusammensetzung
  • 3. Interne Her­stellerangaben (Pro­duk­t­num­mer)
  • 4. Name, Anschrift und Notrufnum­mer des Herstellers
  • 5. Gefahrzettel gemäß Gefahrgutrecht (ADR/RID)
  • 6. UN-Num­mer und Benen­nung gemäß Gefahrgutrecht
  • 7. EG-Num­mer (bei Einzelstoffen)
  • 8. Gefahren­hin­weise und Sicher­heit­sratschläge (R&S‑Sätze)
  • 9. Rück­gabehin­weis
Am 1.12.2010 endet eine wichtige Über­gangs­frist. Ab diesem Ter­min müssen bei reinen Stof­fen (z. B. Wasser­stoff, Stick­stoff oder Argon) die Vorschriften der CLP-Richtlin­ie (Clas­si­fi­ca­tion, Labelling and Packaging=Verordnung über die Ein­stu­fung, Kennze­ich­nung und Ver­pack­ung), die jet­zige EC Reg­u­la­tion 1272/2008, umge­set­zt werden.
Was heißt das für die Flaschenkennzeichnung?
  • Die „alten R‑und S‑Sätze“ weichen den P- und H‑Phrasen.
  • Auf dem Etikett muss neben der bekan­nten Kennze­ich­nung ein soge­nan­ntes Sig­nal­wort (GEFAHR oder ACHTUNG) ange­druckt werden.
  • Die bish­eri­gen Gefahrstoff­sym­bole wer­den durch soge­nan­nte Gefahren­pik­togramme ersetzt.
Bunt, aber meist nicht lustig – der Gefahrzettel
Die ver­schiede­nen Far­ben und Pik­togramme des Gefahrzet­tels lassen auch von Ferne eine schnelle Ein­schätzung möglich­er Gefahren zu. Zu unter­schei­den sind:
Grüne Raute mit Gasflasche
Nicht entzünd­bare, nicht giftige Gase: Diese neu­tralen oder inerten Gase wie Argon, Heli­um oder Stick­stoff unter­stützen nicht die Ver­bren­nung und sind ungiftig. Sie kön­nen allerd­ings erstick­end wirken, da sie den Sauer­stof­fge­halt der Umge­bungsluft her­ab­set­zen. Gefahr beste­ht immer dann, wenn der Sauer­stof­fge­halt unter 19 % sinkt.
Vor­sichts­maß­nah­men: Die Sicher­heits­maß­nah­men wie wirk­same Be- und Entlüf­tung, Mes­sung der Sauer­stof­fkonzen­tra­tion, Kennze­ich­nung poten­tieller Gefahren­bere­iche sind in den jew­eili­gen Sicher­heits­daten­blät­tern beschrieben. Inerte Gase wer­den von den men­schlichen Sin­nen nicht wahrgenom­men und wie Luft eingeat­met. Behäl­ter, Gruben oder andere umschlossene Bere­iche mit inertem Gas daher erst nach Kon­trolle des Sauer­stof­fge­halts betreten!
Gelbe Raute mit Flamme und „O“
Brand­fördernde (oxi­dierende) Gase: Diese Gase bren­nen selb­st nicht, fördern und unter­hal­ten jedoch die Ver­bren­nung. Sauer­stoff ist der wichtig­ste Vertreter dieser Klasse, aber auch Distick­stoff­monox­id (Lach­gas), Stick­stoff­diox­id, Stick­stoff­monox­id und Flu­or zählen dazu. Die Anre­icherung brand­fördern­der Gase in der umgeben­den Atmo­sphäre kann zur erhe­blichen Beschle­u­ni­gung von Ver­bren­nung­sprozessen beitra­gen. Ins­beson­dere kön­nen sich unter nor­malen Umstän­den als „unbrennbar“ gel­tende Mate­ri­alien entzünden.
Vor­sichts­maß­nah­men: Öl- und fet­tfrei arbeit­en, Sauer­stoff-Anre­icherung in der umgeben­den Atmo­sphäre ver­mei­den, aus­re­ichende Be- und Entlüf­tung usw.
Rote Raute mit Flamme
Leich­t­entzündliche und brennbare Gase: Diese Gase (z. B. Wasser­stoff, Kohlen­wasser­stoffe, Acetylen) ver­bren­nen an der Luft oder in einem anderen oxi­dieren­den Gas. Weit­er­hin kön­nen explo­sion­s­ge­fährliche Atmo­sphären entste­hen, wenn sie in einem bes­timmten Ver­hält­nis mit Luft ver­mis­cht wer­den. Die unteren und oberen Zünd­gren­zen sind gasart­spez­i­fisch. Inner­halb der Zünd­gren­zen existiert ein Bere­ich, in dem die Flam­mgeschwindigkeit sehr hoch ist und es zur Det­o­na­tion mit beträchtlich­er Wirkung kommt. Verän­derun­gen von Tem­per­atur, Druck oder Konzen­tra­tion des oxi­dieren­den Gas­es kön­nen den Zünd­bere­ich beträchtlich verän­dern. Um eine Reak­tion in Gang zu set­zen, ist nur eine geringe Energiemenge erforder­lich – wie viel ist gasartabhängig.
Vor­sichts­maß­nah­men: Ver­mei­dung offen­er Flam­men und son­stiger Zündquellen, Überwachung von explo­sion­s­ge­fährde­ten Bere­ichen usw.
Weiße Raute mit Totenkopf
Giftige Gase: Diese Gase (z. B. Arsen­wasser­stoff, Phos­pho­r­wasser­stoff, Stick­stoff­monox­id, Stick­stoff­diox­id) stellen eine erhe­bliche poten­zielle Gefahr für den Men­schen dar und erfordern daher eine beson­dere Hand­habung. Die Giftigkeit ist definiert als ein durch­schnit­tlich­er Expo­si­tion­swert (Arbeit­splatz­gren­zw­ert / AGW-Wert), der die zuläs­sige Durch­schnittskonzen­tra­tion eines gifti­gen Stoffs definiert, dem ein Arbeit­nehmer über einen bes­timmten Zeitraum (i. A. 8 Stun­den bei ein­er 5‑Tage-Woche) aus­ge­set­zt sein darf. Diese Gase kön­nen auch noch zusät­zlich andere Gefahren aufweisen, wie zum Beispiel leich­t­entzündlich (z. B. Kohlen­monox­id) sein.
Vor­sichts­maß­nah­men: Als Faus­tregel gilt, jeglichen Kon­takt zu ver­mei­den und, falls nötig, das Konzen­tra­tionsniveau zu kontrollieren.
Schwarz-weiße Raute mit Reagen­zgläsern, Hand und Platte
Kor­ro­sive, ätzende Gase: Diese Gase (z. B. Chlor­wasser­stoff, Flu­or, Stick­stoff­monox­id, Schwe­fel­diox­id) greifen auf­grund chemis­ch­er Reak­tio­nen viele Stoffe wie Met­alle und Klei­dung an. Kor­ro­sive Gase schädi­gen men­schlich­es Gewebe und führen zu Verätzun­gen der Haut. Diese Ver­bren­nun­gen sind unter Umstän­den nicht sofort sicht­bar. In den meis­ten Fällen sind kor­ro­sive Gase außer­dem toxisch.
Vor­sichts­maß­nah­men: Als Faus­tregel gilt auch hier, jeglichen Kon­takt zu ver­mei­den und, falls nötig, das Konzen­tra­tionsniveau zu kontrollieren.
Air Liq­uide Deutsch­land GmbH
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de