Eine bewährte, wirtschaftliche und daher häufig verwendete Methode zur Sicherung von großen Maschinen und Anlagen ist, einen Zaun um sie herum zu ziehen. Zugänge und Stellen, an denen manuell eingegriffen werden muss, werden dann beispielsweise über Türen oder bewegliche Verdeckungen mit Endschalter gesichert. Trotz einer solchen Umzäunung wurde in einem Mitgliedsbetrieb der BG Chemie ein Mitarbeiter, der für die Kontrolle und Überwachung der Anlage verantwortlich ist, eingequetscht und erlitt dabei schwere Verletzungen. Was war geschehen?
Der potenziell gefährliche Bereich der Anlage (siehe Abbildung: Kreis) war für den oberflächlichen Betrachter durch fest angebrachte Gitter und eine mit einem Endschalter versehene, bewegliche Verdeckung gesichert – aber nur auf den ersten Blick!
Am Unfalltag kam es an der Anlage zu einer Störung, die manuell behoben werden sollte. Durch das Öffnen der beweglichen Verdeckung wird jedoch die gesamte Anlage abgeschaltet. Da der Anfahrprozess mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, nutzte der Mitarbeiter die Öffnung zwischen der Unterkante der Verdeckung und dem Fußboden.
Er kroch durch den dort vorhandenen, etwa 50 Zentimeter hohen Spalt (Abbildung: pinkene Pfeile) und gelangte so bei laufender Anlage in den Gefahrenbereich. Es kam, wie es kommen musste: Er wurde von den Rollen des automatischen Lifters erfasst, zwischen einem beweglichen und einem festen Maschinenteil eingequetscht und dabei schwer verletzt.
Laut Vorschrift darf der Abstand zwischen
Boden und Zaun maximal 18 Zentimeter betragen. Aber selbst wenn diese Norm nicht eingehalten wird, muss eine Gefährdungsbeurteilung zwingend erfolgen: Wenn man mit Körperteilen oder gar mit dem gesamten Körper Umzäunungen umgehen und somit in den Bereich von Gefahrstellen gelangen kann, ist die Sicherung der Gefahrstelle nicht ausreichend ausgeführt.
Immer wieder: Überprüfen
Nehmen Sie diesen Unfall zum Anlass, Ihre Anlagen dahingehend zu überprüfen, ob die Umzäunungen richtig dimensioniert sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Schutzmaßnahmen ausreichen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Technischen Aufsicht und Beratung der Berufsgenossenschaften gerne beratend zur Seite.
Quelle: BG Chemie/Sichere Chemiearbeit
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