Ehrenamtlich Engagierte wissen oftmals nicht, ob und wie sie versichert sind. Dabei ist der Versicherungsschutz im Ehrenamt besonders vielfältig. Nach Angaben der gesetzlichen Unfallversicherung VBG sind beispielsweise Kirchenchormitglieder anders unfallversichert als ehrenamtliche Schiedsrichter oder Schriftführer von Fastnachtsvereinen. Allgemein gilt: Wer im Auftrag des Vereins, für den er sich engagiert,
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15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
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