Seit dem 1.7.2003 gilt innerhalb der Europäischen Union ausschließlich die Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Richtlinie beruhte auf dem Artikel 100a des ersten Vertrages zur Gründung der EG und trug den Arbeitstitel ATEX 100a, abgeleitet aus „ATmosphères Explosibles“.
Durch eine Neunummerierung der Artikel ist aus dem Artikel 100a der Artikel 95 geworden und entspräche damit der ATEX 95. Mit der Richtlinie 94/9/EG sind die nationalen Bestimmungen zu Gunsten eines einheitlichen und hohen Sicherheitsstandards aufgegeben worden. Gleiches Recht in allen Mitgliedsstaaten bedeutet, dass Handelshemmnisse aufgehoben und Kennzeichnungen zu Sicherheitsstandards einheitlich einzuführen sind. In der Richtlinie wird das Sicherheitsziel festgelegt. Die Umsetzung und Details dagegen werden nicht mehr beschrieben, sondern in Europanormen behandelt. Die Richtlinie 94/9/EG wurde 1996 im Gerätesicherheitsgesetz (jetzt Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) bzw. der Explosionsschutzverordnung (ExVO, 11. GSGV, jetzt 11. GPSGV) in nationales Recht überführt.
Die Richtlinie 94/9/EG wird erläutert durch die ATEX-Leitlinien.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BG RCI unter:
Herrn Dr. Berthold Dryba Max-Planck-Str. 13 69226 Nußloch
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