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Was ist ATEX?

Ex-Schutz konkret
Was ist ATEX?

Seit dem 1.7.2003 gilt inner­halb der Europäis­chen Union auss­chließlich die Richtlin­ie 94/9/EG für Geräte und Schutzsys­teme zur bes­tim­mungs­gemäßen Ver­wen­dung in explo­sion­s­ge­fährde­ten Bere­ichen. Diese Richtlin­ie beruhte auf dem Artikel 100a des ersten Ver­trages zur Grün­dung der EG und trug den Arbeit­sti­tel ATEX 100a, abgeleit­et aus „ATmo­sphères Explosibles“.
Durch eine Neunum­merierung der Artikel ist aus dem Artikel 100a der Artikel 95 gewor­den und entspräche damit der ATEX 95. Mit der Richtlin­ie 94/9/EG sind die nationalen Bes­tim­mungen zu Gun­sten eines ein­heitlichen und hohen Sicher­heits­stan­dards aufgegeben wor­den. Gle­ich­es Recht in allen Mit­gliedsstaat­en bedeutet, dass Han­delshemm­nisse aufge­hoben und Kennze­ich­nun­gen zu Sicher­heits­stan­dards ein­heitlich einzuführen sind. In der Richtlin­ie wird das Sicher­heit­sziel fest­gelegt. Die Umset­zung und Details dage­gen wer­den nicht mehr beschrieben, son­dern in Europanor­men behan­delt. Die Richtlin­ie 94/9/EG wurde 1996 im Gerätesicher­heits­ge­setz (jet­zt Geräte- und Pro­duk­t­sicher­heits­ge­setz) bzw. der Explo­sion­ss­chutzverord­nung (ExVO, 11. GSGV, jet­zt 11. GPSGV) in nationales Recht überführt.
Die Richtlin­ie 94/9/EG wird erläutert durch die ATEX-Leitlinien.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auf der Home­page der BG RCI unter:

Her­rn Dr. Berthold Dry­ba Max-Planck-Str. 13 69226 Nußloch
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