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Wie kennzeichnet man einen explosionsgefährdeten Bereich?

Ex-Schutz konkret
Wie kennzeichnet man einen explosionsgefährdeten Bereich?

Dr. Berthold Dryba

Die Richtlin­ie 1999/92/EG (vor­mals ATEX 118a und später ATEX 137) bein­hal­tet Min­destvorschriften zur Verbesserung des Gesund­heitss­chutzes und der Sicher­heit der Arbeit­nehmer, die durch explo­sions­fähige Atmo­sphäre gefährdet wer­den können.
Im Anhang 1 ist die Ein­teilung von Bere­ichen, in denen explo­sions­fähige Atmo­sphären vorhan­den sein kön­nen, vorgesehen.
Im Anhang 3 ist das vorgeschriebene Warnze­ichen zur Kennze­ich­nung von Bere­ichen, in denen explo­sions­fähige Atmo­sphären auftreten kön­nen, abgebildet:
Die Umset­zung dieser Richtlin­ie in nationales deutsches Recht erfol­gte mit der Betriebssicherheitsverordnung.
Ange­bracht wird das Ex-Zeichen im Ein­gangs­bere­ich, z. B. an der Tür zu einem Lager mit Zonenein­teilung. In Freian­la­gen kann auch der Zugang zum Ex-Bere­ich durch eine Schranke oder Kette verse­hen mit dem Ex-Zeichen abges­per­rt sein. Oft­mals bietet es sich an, unter dem Ex-Zeichen die entsprechende Zone auszuweisen.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auf der Home­page der BG Chemie unter:
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