Dr. Berthold Dryba
Die Richtlinie 1999/92/EG (vormals ATEX 118a und später ATEX 137) beinhaltet Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.
Im Anhang 1 ist die Einteilung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können, vorgesehen.
Im Anhang 3 ist das vorgeschriebene Warnzeichen zur Kennzeichnung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, abgebildet:
Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales deutsches Recht erfolgte mit der Betriebssicherheitsverordnung.
Angebracht wird das Ex-Zeichen im Eingangsbereich, z. B. an der Tür zu einem Lager mit Zoneneinteilung. In Freianlagen kann auch der Zugang zum Ex-Bereich durch eine Schranke oder Kette versehen mit dem Ex-Zeichen abgesperrt sein. Oftmals bietet es sich an, unter dem Ex-Zeichen die entsprechende Zone auszuweisen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BG Chemie unter:
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