1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Gesundheitsschutz » Unternehmenskultur » Führung »

Arbeitsschutzmanagement im Bundesdienst

Angebote der Unfallkasse des Bundes
Arbeitsschutzmanagement im Bundesdienst

Der Begriff Man­age­mentsys­tem ist in aller Munde, beina­he schon etwas abge­grif­f­en. Den­noch gibt es immer wieder Anforderun­gen, bei denen solche Sys­teme sehr vorteil­haft sind. Das gilt auch und erst recht für den Arbeitsschutz.
 

Die Ein­stel­lung der Ver­ant­wortlichen zu Man­age­mentsys­te­men ist in jüng­ster Ver­gan­gen­heit zwiespältig. Ein­er­seits beste­ht eine natür­liche Abwehrhal­tung, was ver­ständlich ist, da es als Mod­e­the­ma eine Zeit lang in Medi­en und Schu­lun­gen über­reizt wurde und man teil­weise mit der Aufrechter­hal­tung vorhan­den­er Sys­teme sehr beschäftigt ist. Ander­er­seits lassen sich die kom­plex­en Anforderun­gen und Auf­gaben viel­er Betrieb­s­fak­toren wie Qual­ität, Umweltschutz, Per­son­al und auch Arbeitss­chutz am besten mit Man­age­mentsys­te­men bewälti­gen. Dabei darf ein Man­age­mentsys­tem kein Selb­stzweck sein, son­dern muss für den jew­eili­gen Betrieb so gestal­tet sein, dass definierte Struk­turen und geregelte Abläufe die im Betrieb täti­gen Per­so­n­en unterstützen.
Bun­des­be­trieben, die ihre Arbeitss­chut­zor­gan­i­sa­tion verbessern oder ein Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem (AMS) ein­führen wollen, bietet die Unfal­lka­sse des Bun­des (UK-Bund) seit mehreren Jahren Unter­stützung an. Die Ange­bote der UK-Bund basieren auf dem Nationalen Leit­faden für Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­teme und den Konkretisierun­gen der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV)1. Im Zuge des Beratung­sprozess­es kann ein AMS für sich einge­führt oder mit anderen Man­age­mentsys­te­men ver­bun­den wer­den. Wichtig ist, dass zu allen wesentlichen The­men­feldern des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes verbindliche Regelun­gen vorhan­den sind.
Wesentliche Ele­mente eines AMS sind:
  • Poli­tik, Ziele
  • Organ­i­sa­tion
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Qual­i­fizierung und Unterweisung
  • Arbeitsmedi­zinis­che Vorsorge
  • Pla­nung und Beschaffung
  • Prü­fung von Arbeitsmitteln
  • Betrieb­sstörun­gen und Notfälle
  • Bege­hun­gen und Auswertungen
  • Interne Audits
  • Bew­er­tun­gen durch die Leitung
Entsprechend der Abbil­dung „Ele­mente eines AMS“ kön­nen die Ele­mente sin­nvoll in drei Bere­iche eingeteilt wer­den: Mit der Erk­lärung ein­er Arbeitss­chutzpoli­tik, der Fes­tle­gung von konkreten, mess­baren Zie­len, dem Auf­bau der Arbeitss­chut­zor­gan­i­sa­tion und den Ergeb­nis­sen der Gefährdungs­beurteilung erfol­gen Vor­gaben für die Umset­zung des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes durch die Führung.
Für Betrieb­sprozesse gle­ich welch­er Art sind immer zwei Fak­toren entschei­dend: Per­son­al und Arbeitsmit­tel. Durch eine geregelte arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge und sys­tem­a­tis­che Unter­weisung bzw. Qual­i­fika­tion wird dafür gesorgt, dass gesunde Beschäftigte ihre Arbeit sich­er und fehler­frei erledi­gen. Im Rah­men der Pla­nung und Beschaf­fung muss der Arbeit­ge­ber für die Bere­it­stel­lung sicher­er Arbeitsmit­tel und eines geeigneten Arbeit­sum­feldes sor­gen. Durch regelmäßige Prü­fun­gen wird sichergestellt, dass die Arbeitsmit­tel auch sich­er bleiben. Da es trotz unter­wiesen­er Beschäftigter und sicher­er Arbeitsmit­tel zu Unfällen kom­men kann, müssen die Vorkehrun­gen hier­für geregelt sein. Die Betrieb­sprozesse sind das Tages­geschäft der örtlichen Führungskräfte und aller Beschäftigten – sie müssen teil­weise arbeit­stäglich erledigt oder nachges­teuert werden.
Die Umset­zung des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes im Betrieb muss durch Bege­hun­gen und Auswer­tun­gen beobachtet wer­den. Auch hierzu sind Regelun­gen erforder­lich, z.B. über die Inter­valle oder die Teil­nehmer. Die Wirk­samkeit des gesamten Man­age­mentsys­tems muss im Rah­men von inter­nen Audits durch möglichst unbe­fan­gene Audi­toren regelmäßig bew­ertet wer­den. Hier­für wer­den anhand fes­ter Audit-Pläne u.a. die Betrieb­sprozesse oder die Ergeb­nisse der Bege­hun­gen aus­gew­ertet. Nicht zulet­zt muss die Führung regelmäßig einen Bericht zur Wirk­samkeit des Man­age­mentsys­tems ent­ge­gen­nehmen und für kon­tinuier­liche Verbesserung sor­gen. Durch die drei let­zt­ge­nan­nten Steuerung­sprozesse erfol­gen ständi­ge Rück­kop­plun­gen und Kor­rek­turen an allen anderen Ele­menten des Sys­tems. Aber nicht nur das Man­age­mentsys­tem als ganzes, auch die einzel­nen Bestandteile (wie z.B. Qual­i­fizierung und Unter­weisung) müssen regelmäßig auf ihre Wirk­samkeit hin­sichtlich der Ziele über­prüft, bew­ertet und wenn erforder­lich kor­rigiert oder angepasst werden.
Die oben beschriebe­nen Ele­mente und deren Struk­turen beziehen sich nicht zwangsläu­fig auf den Arbeitss­chutz – mit diesem Sys­tem lassen sich viele unter­schiedliche Betrieb­s­fak­toren managen.
Die Ange­bote der UK-Bund an Unternehmen zu Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­te­men gliedern sich in drei Phasen (s. Abb. „Der Weg zum AMS“). Im Rah­men der reg­ulären Unternehmens­be­treu­ung zum Arbeits- und Gesund­heitss­chutz erfol­gt die ori­en­tierende Beratung, bei der die Unternehmensleitun­gen über die Vorteile von AMS und die Ange­bote der UK-Bund informiert wer­den. In der zweit­en Phase wird das betr­e­f­fende Unternehmen sys­tem­a­tisch und method­isch berat­en und unter­stützt – ins­beson­dere durch:
  • Infor­ma­tion der zuständi­gen Per­so­n­en über die Grund­la­gen und Ele­mente eines AMS
  • Beratung bei der Zusam­men­stel­lung und der Gliederung der Regelun­gen zum AMS
  • Beratung bei der For­mulierung einzel­ner Regelun­gen und Dokumente
  • Prü­fung von Regelun­gen und Doku­menten nach Fertigstellung
  • Unter­stützung bei der prak­tis­chen Umset­zung einzel­ner AMS-Elemente
Nach der sys­tem­a­tis­chen Beratung und voll­ständi­gen Ein­führung des Man­age­mentsys­tems bietet die UK-Bund den Unternehmen an, das AMS durch neu­trale Begutachter über­prüfen zu lassen. Das AMS kann auch ohne Begutach­tung einge­führt wer­den. Die Begutach­tung bietet jedoch mehrere Vorteile:
  • Die Begutach­tung verdeut­licht allen im Unternehmen den Stel­len­wert, den der Arbeits- und Gesund­heitss­chutz für die Unternehmensleitung hat.
  • Sie schafft Rechtssicher­heit bei der Ein­hal­tung von Arbeitsschutzvorschriften.
  • Die neu­trale Bew­er­tung unter­stützt die kon­tinuier­liche Verbesserung des Systems.
  • Die Begutach­tung schafft Ver­tauen z.B. gegenüber Geschäftspart­nern, Ver­sicherun­gen und Behörden.
Im Bun­des­di­enst wurde bish­er das AMS des Bun­desver­wal­tungsamtes erfol­gre­ich begutachtet. Weit­ere große Betriebe des Bun­des, wie das Bun­deskrim­i­nalamt, das Julius Kühn-Insti­tut und die Wass­er- und Schiff­fahrtsver­wal­tung, arbeit­en zurzeit an der Ein­führung ihres AMS.
1 DGUV Fachauss­chuss Organ­i­sa­tion des Arbeitss­chutzes (FA ORG), The­men­feld Sys­tem­a­tis­che Inte­gra­tion von Sicher­heit und Gesund­heit in den Betrieb, weit­ere Infos unter www.dguv.de Web­code d69359.
Autor
Dieter Laude Unfal­lka­sse des Bun­des E‑Mail: Dieter.Laude@ uk-bund.de

Weiterführende Infos
  • Nationaler Leit­faden für AMS (BAuA 2002)
  • Arbeitss­chutz – mit Sys­tem sich­er zum Erfolg (BGI/GUV‑I 8690)
  • Organ­i­sa­tion des Arbeitss­chutzes (GUV‑I 8631)
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de