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Gemeinsam den Arbeitsschutz stärken

Ausgewählte Ergebnisse der GDA im Zeitraum 2008 bis 2012
Gemeinsam den Arbeitsschutz stärken

Die Träger der GDA (Bund, Län­der und Unfal­lver­sicherungsträger) einigten sich mit den Sozial­part­nern auf einen strate­gis­chen Ansatz, der den Arbeitss­chutz in der ersten GDA-Peri­ode in Deutsch­land nach vorne brin­gen sollte. Die erste GDA-Peri­ode endete 2012. Zeit für einen Rück­blick, Zeit für einen Ausblick.

Sabine Som­mer

Mit der geset­zlichen Etablierung der Gemein­samen Deutschen Arbeitss­chutzs­trate­gie (GDA) im Jahre 2008 stellte sich das deutsche Arbeitss­chutzsys­tem drän­gen­den Her­aus­forderun­gen vor dem Hin­ter­grund der ökonomis­chen und sozialen Entwick­lung in Deutsch­land und Europa:
  • dem Struk­tur­wan­del der Arbeitswelt mit „neuen“ Belas­tungs- und Gefährdungsdimensionen
  • den Fol­gen der demografis­chen Entwicklung
  • der Notwendigkeit, eine his­torisch, gewach­sene hochd­if­feren­zierte Insti­tu­tio­nen- und Regelungsstruk­tur zu modernisieren
  • der Notwendigkeit strate­gis­ch­er Zielo­ri­en­tierun­gen und Pri­or­itätenset­zun­gen im europäis­chen Kontext
Entsprechend ver­ständigten sich Bund, Län­der und Unfal­lver­sicherungsträger (= GDA-Träger) im Zusam­men­wirken mit den Sozial­part­nern auf einen strate­gis­chen Ansatz, der aus drei Ker­nele­menten besteht:
  • Fes­tle­gung von konz­ertierten Arbeitss­chutzzie­len in pri­or­itären Hand­lungs­feldern und deren Umset­zung in gemein­samen, nach ein­heitlichen Grund­sätzen aus­ge­führten Arbeitsprogrammen
  • Entwick­lung eines abges­timmten Vorge­hens der staatlichen Behör­den und der Unfal­lver­sicherungsträger bei der Überwachung und Beratung der Betriebe
  • Schaf­fung eines kohärenten, über­schaubaren und ver­ständlichen Vorschriften- und Regelwerks.
Um den Erfolg der GDA in Hin­blick auf diese Ziele einzuschätzen und weit­erge­hende Erken­nt­nisse über die Effizienz und Effek­tiv­ität gewählter Ansätze, Struk­turen und Vorge­hensweisen zu gewin­nen, haben sich die Träger der GDA darauf ver­ständigt, die gemein­same Strate­gie fort­laufend umfassend zu evaluieren. In die Eval­u­a­tion fließen ein
  • Ergeb­nisse der Arbeitsprogramme,
  • Befunde aus repräsen­ta­tiv­en, quan­ti­ta-tiv­en Befra­gun­gen von Betrieben und Beschäftigten,
  • Befunde aus quan­ti­ta­tiv­en Befra­gun­gen des Aufsichtspersonals,
  • Erken­nt­nisse aus qual­i­ta­tiv­en Erhebungen/Interviews mit GDA-Akteuren und Koop­er­a­tionspart­nern und
  • Auswer­tun­gen sta­tis­tis­ch­er Dat­en sowie des GDA-Berichtswesens.
Dieser Meth­o­d­en­mix soll der Kom­plex­ität der GDA-Aktiv­itäten gerecht wer­den und ver­lässliche Aus­sagen über deren Ein­fluss auf den betrieblichen Arbeitss­chutz ermöglichen. Der Abschluss­bericht zur Eval­u­a­tion der GDA-Peri­ode 2008 bis 2012 liegt seit Kurzem vor.
Im Fol­gen­den wer­den einige aus­gewählte Ergeb­nisse vorgestellt.
Umset­zungs­stand von Anforderun­gen des Arbeitsschutzes
Die Zusam­me­nar­beit der Arbeitss­chutza­k­teure in der GDA sowie die im Rah­men der Eval­u­a­tion einge­set­zten Analyse- instru­mente und ‑meth­o­d­en führen zu einem enor­men Zugewinn an Wis­sen über die betriebliche Arbeitss­chutzprax­is in Deutsch­land. Dat­en zur Umset­zung und Wirk­samkeit von Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz am Arbeit­splatz wer­den aus der Per­spek­tive der Betriebe wie auch aus jen­er der Beschäftigten und des Auf­sichtsper­son­als zusam­men getra­gen wer­den. Diese Daten­grund­lage ermöglicht es, Verbesserun­gen und Fortschritte bei der Umset­zung von geset­zlichen Vor­gaben und Regeln im Arbeitss­chutz beobacht­en und bew­erten zu können.
Durch­führung von Gefährdungsbeurteilungen
Die repräsen­ta­tive Betrieb­s­be­fra­gung der GDA aus 2011 deckt auf, dass die geset­zlich vorgeschriebene Gefährdungs­beurteilung nach Angaben der im Betrieb für den Arbeitss­chutz Ver­ant­wortlichen nur von der Hälfte der Betriebe durchge­führt wird; bei Betrieben mit unter zehn Beschäftigten sind es sog­ar nur 41 Prozent, bei Groß­be­trieben hinge­gen 98 Prozent. Befunde des Auf­sichtsper­son­als der Län­der und Unfal­lver­sicherungsträger zur Gefährdungs­beurteilung aus den GDA-Arbeit­spro­gram­men ergänzen die Aus­sagen der Betrieb­s­be­fra­gung. Sie bestäti­gen, dass mit steigen­der Beschäftigten­zahl der Anteil der Betriebe, die Gefährdungs­beurteilun­gen durch­führen, zunimmt.
Die Dat­en der GDA-Betrieb­s­be­fra­gung zeigen auch, dass Gefährdungs­beurteilun­gen sich stark auf „klas­sis­che“ Gefährdungs­bere­iche konzen­tri­eren, die die tech­nis­chen, räum­lichen, physikalis­chen und stof­flichen Aspek­te der Arbeit betr­e­f­fen. Diejeni­gen Betriebe, die Gefährdungs­beurteilun­gen durch­führen, über­prüfen dabei über­wiegend Arbeitsmit­tel, die Arbeit­splatzgestal­tung und die Arbeit­sumge­bung. In deut­lich gerin­gerem Umfang ein­be­zo­gen wer­den die Arbeit­sor­gan­i­sa­tion, die Arbeit­szeit­gestal­tung, die sozialen Beziehun­gen am Arbeit­splatz und mögliche psy­chis­che Belas­tun­gen durch den Umgang mit schwieri­gen Per­so­n­en­grup­pen. Diese Beobach­tung gilt sowohl für große als auch kleine Unternehmen (s. Abb. 1).
Darüber hin­aus wird aus den Ergeb­nis­sen der GDA-Betrieb­s­be­fra­gung deut­lich, dass nur wenige Betriebe bei ihren Gefährdungs­beurteilun­gen sämtliche Prozesss­chritte, die das Arbeitss­chutzge­setz für die Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen vor­sieht, durch­laufen (s. Abb. 2).
Um dieses Prozessver­ständ­nis der Gefährdungs­beurteilung weit­er zu ver­ankern, haben die GDA-Träger unter Beteili­gung der Sozial­part­ner eine gemein­same Leitlin­ie zur Gefährdungs­beurteilung und Doku­men­ta­tion erar­beit­et. Zen­trale Ele­mente dieser Leitlin­ie sind die Beschrei­bung der Vorge­hensweise des Auf­sichtsper­son­als der Län­der und Unfal­lver­sicherungsträger bei der Beratung und Überwachung zur Gefährdungs­beurteilung sowie die Fes­tle­gung von den drei Bewertungskriterien
  • angemessen durchge­führte,
  • nicht angemessen durchge­führte und
  • nicht durchge­führte Gefährdungsbeurteilungen.
Darüber hin­aus enthält die Leitlin­ie noch eine Aufzäh­lung der bei der Gefährdungs­beurteilung zu berück­sichti­gen­den Gefährdungs­fak­toren sowie eine Über­sicht zu Begriffs­bes­tim­mungen und Rechtsgrundlagen.
Ziel­gruppe der Leitlin­ie sind die Ober­sten Arbeitss­chutzbe­hör­den der Län­der und die Präven­tion­sleitun­gen der Unfal­lver­sicherungsträger. Die Leitlin­ie ist aber auch auf dem GDA-Por­tal www.gda-portal.de veröf­fentlicht und kann so von Betrieben und Fachkräften als zusät­zliche Ori­en­tierung­shil­fe für eine angemessene Umset­zung der Vor­gaben zur Gefährdungs­beurteilung herange­zo­gen werden.
Auch die Aktiv­itäten in den GDA-Arbeit­spro­gram­men 2008 haben dazu beige­tra­gen, die betriebliche Umset­zung von Gefährdungs­beurteilun­gen zu fördern. Mit der jew­eils pro­gramm­spez­i­fis­chen Kom­bi­na­tion von Betrieb­s­besich­ti­gun­gen und Infor­ma­tions- sowie Qual­i­fizierungsange­boten kon­nten betriebliche Akteure gezielt erre­icht und für Arbeitss­chutzthe­men sen­si­bil­isiert wer­den. Viele der in den GDA-Arbeit­spro­gram­men der ersten GDA-Peri­ode entwick­el­ten prak­tis­chen Instru­mente ste­hen über das Ende der Pro­gramme hin­aus weit­er zur Ver­fü­gung. Beispiel­haft seien hier genannt:
  • Die Gespräch­sleit­fä­den zu Trans­port­tätigkeit­en: In ins­ge­samt 13 ver­schiede­nen Gespräch­sleit­fä­den sind Fra­gen zusam­mengestellt, die eine beson­dere Rel­e­vanz für einen funk­tion­ieren­den Arbeitss­chutz bei Fahr- und Trans­portvorgän­gen haben. The­men der Gespräch­sleit­fä­den sind zum Beispiel Ladungssicherung und das Anschla­gen von Las­ten, Rang­ier­vorgänge sowie der Ein­satz von Gabel­sta­plern. Zu jed­er Frage find­en sich kurze Hin­weise, die bei der Beant­wor­tung eine erste Hil­festel­lung geben. Zudem wird auf weit­ere Quellen, wie beispiel­sweise auf Vorschriften oder Regeln zum Arbeitss­chutz hingewiesen. Tech­nik, Arbeits­gestal­tung und Organ­i­sa­tion kön­nen anhand der Frage­bö­gen über­prüft und ggf. verbessert werden.
  • Die Infor­ma­tion­s­ma­te­ri­alen zu Gerüst- und Abbruchar­beit­en: Für die Ziel­gruppe der Gerüst­bauer, Gerüst­be­nutzer sowie der Abbruch- und Rück­bau­fir­men wur­den eine Rei­he von Infor­ma­tion­s­ma­te­ri­alien erar­beit­et, u.a. Warn­hin­weise zum Anbrin­gen am Gerüst, Gerüst­ban­ner mit Warn­hin­weisen für Gerüst­be­nutzer, Infor­ma­tion­smap­pen mit Check­lis­ten für den Auf­sicht­führen­den im Abbruch/Rückbau und Merkkarten zu Gebäude­schad­stof­fen beim Abbruch/Rückbau. Der Kurz­film „Sturz vom Gerüst – Was nun?“ unter­weist Beschäftigte im Umgang mit der per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz im Gerüst­bau und klärt zu Ret­tungs­maß­nah­men im Not­fall auf.
Weit­er­hin haben sich die GDA-Träger auch auf Qual­itäts­grund­sätze zur Erstel­lung von Hand­lung­shil­fen für eine Gefährdungs­beurteilung nach dem Arbeitss­chutzge­setz ver­ständigt. Diese Qual­itäts­grund­sätze find­en ins­beson­dere Anwen­dung bei der Ein­stel­lung von Hand­lung­shil­fen in das Por­tal „Gefährdungs­beurteilung“ www.gefaehrdungsbeurteilung.de. Dieses Por­tal richtet sich an Arbeit­ge­ber und Arbeitss­chutz­fach­leute. Es unter­stützt die Nutzer dabei, eine den Anforderun­gen des Arbeitss­chutzge­set­zes entsprechende Gefährdungs­beurteilung rechtssich­er und prak­tik­a­bel umzusetzen.
Sicher­heit­stech­nis­che und arbeitsmedi­zinis­che Betreuung
Tra­gende Säulen der betrieblichen Arbeitss­chut­zor­gan­i­sa­tion sind die vom Arbeit­ge­ber zu bestel­len­den Fachkräfte für Arbeitssicher­heit und Betriebsärzte/Betriebsärztinnen. Sie nehmen ein­er­seits selb­st Auf­gaben bei der Umset­zung von Arbeitss­chutz­maß­nah­men wahr, ander­seits berat­en und unter­stützen sie die Unternehmensleitung bei der betrieblichen Präven­tion und men­schen­gerecht­en Gestal­tung der Arbeit.
Dat­en der GDA-Betrieb­s­be­fra­gung zeigen, dass die sicher­heit­stech­nis­che und betrieb­särztliche Betreu­ung – vor allem in Klein­be­trieben und eini­gen Dien­stleis­tungs­branchen – erhe­bliche Lück­en aufweist.
Beson­ders aus­geprägt sind die Defizite bei der sicher­heit­stech­nis­chen und betrieb­särztlichen Betreu­ung im Bere­ich der Kle­in­st­be­triebe sowie in den Branchen­grup­pen Einzelhandel/Gastgewerbe und unternehmens­be­zo­gene Dienstleistungen.
Die Verbesserung der betrieblichen Arbeitss­chut­zor­gan­i­sa­tion ist eines der drei gemein­samen Arbeitss­chutzziele im Zeitraum 2013 – 2018. Mit dem Arbeit­spro­gramm Organ­i­sa­tion wollen die GDA-Träger gezielt die Inte­gra­tion von Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz in betriebliche Prozesse und Entschei­dun­gen fördern. „Herzstück“ des Arbeit­spro­gramms ist der GDA-ORGAcheck, ein Online-Selb­st­be­w­er­tungsin­stru­ment zur Iden­ti­fika­tion von Verbesserungspo­ten­tial der betrieblichen Arbeitss­chut­zor­gan­i­sa­tion. Das Inter­net-Tool (www.gda-orgacheck.de) enthält neben Check­lis­ten auch Erläuterun­gen und Hil­festel­lun­gen zum Arbeitss­chutz. Zudem beste­ht die Möglichkeit, den eige­nen Betrieb mit anderen Unternehmen zu vergleichen.
Darüber hin­aus wer­den Unternehmen und betriebliche Entschei­dungsträger durch weit­ere Aktiv­itäten unter­stützt, u.a., Betrieb­s­besich­ti­gun­gen durch das Auf­sichtsper­son­al der staatlichen Arbeitss­chutzbe­hör­den und Unfal­lver­sicherungsträger, Infor­ma­tions-ver­anstal­tun­gen und Sem­i­nare sowie Ange­bote zur Ein­führung von Arbeitsschutzmanagementsystemen.
Weit­er­hin tauschen sich die GDA-Träger regelmäßig mit den Fachver­bän­den für Sicher­heits­fachkräfte und Betrieb­särzte aus – zum einen auf dem jährlich stat­tfind­en­den Arbeitss­chutz­fo­rum und zum anderen in dem der GDA ini­ti­ierten Koop­er­a­tionspart­nerge­spräch. Sowohl Arbeitss­chutz­fo­rum als auch Koop­er­a­tionspart­nerge­spräch waren maßge­blich in den Auswahl- und Entschei­dung­sprozess zu den gemein­samen Arbeitss­chutzzie­len 2013 –2018 eingebunden.
Arbeitss­chutz und betriebliche Gesundheitsförderung
Über­ge­ord­netes Ziel der GDA ist es, Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten durch einen präven­tiv­en und sys­te­mori­en­tierten betrieblichen Arbeitss­chutz ergänzt durch Maß­nah­men ein­er betrieblichen Gesund­heits­förderung zu erhal­ten, zu verbessern und zu fördern.
DA-Arbeit­spro­gramm Ernährungsindustrie
Wie eine E Grgänzung von Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes und der betrieblichen Gesund­heits­förderung ausse­hen kann, hat das Arbeit­spro­gramm Ernährungsin­dus­trie exem­plar­isch demonstriert.
Beschäftigte in der Ernährungsin­dus­trie sind tra­di­tionell starken kör­per­lichen Belas­tun­gen aus­ge­set­zt. Langes Ste­hen, schw­eres Heben und Tra­gen sind nur einige der Tätigkeit­en, die in Pro­duk­tion, Lager und Logis­tik zu Muskel-Skelett- Erkrankun­gen führen kön­nen. Das Arbeit­spro­gramm Ernährungsin­dus­trie zielte darauf ab, Unternehmen und Beschäftigte für die typ­is­chen Belas­tun­gen in der Ernährungsin­dus­trie zu sen­si­bil­isieren und Verän­derung­sprozesse zu unter­stützen. Im Fokus standen dabei
  • die Opti­mierung der Ergonomie am Arbeitsplatz,
  • die Aktivierung von Beschäftigten und Betrieben für das The­ma Gesundheit,
  • die Förderung des Betrieblichen Gesund­heits­man­age­ments (BGM).
Zwis­chen 2011 und 2013 wur­den 491 Betriebe der Ernährungsin­dus­trie mit min­destens 20 Beschäftigten von der Auf­sicht besucht. Zusät­zlich fand in 386 Betrieben nach neun bis zwölf Monat­en eine Zweitbesich­ti­gung statt.
Um Betriebe gezielt bei Verbesserun­gen des Arbeitss­chutzes zu unter­stützen, wurde ein mehrstu­figes Vorge­hen gewählt: Betrieben, die bei der Erst­besich­ti­gung eine kri­tis­che Ein­schätzung hin­sichtlich des Arbeitss­chutzes und der ergonomis­chen Sit­u­a­tion erhiel­ten, wurde ein Gesund­heits-Check der Beschäftigten (Stufe 1) und eine ergonomis­che Analyse kri­tis­ch­er Arbeit­splätze (Stufe 2) ange­boten. In eini­gen Unternehmen wurde als 3. Stufe zudem eine Belas­tungs-Beanspruchungs-Analyse mit sen­sorisch­er Mes­sung der Kör­per­be­las­tun­gen durchgeführt.
Der Gesund­heits-Check wandte sich mit ein­fachen Fra­gen zur Rück­enge­sund­heit und zum all­ge­meinen Wohlbefind­en direkt an die Beschäftigten. Die Teil­nehmer erhiel­ten mit einem indi­vidu­ellen Antwortschreiben eine „Info-Box“ mit Tipps zur Verbesserung der eige­nen Gesund­heit, Mate­ri­alien zum The­ma Rück­enge­sund­heit und Stresspräven­tion, Anleitun­gen zu Übun­gen für den Arbeit­splatz, eine Audio-CD mit einem Entspan­nungsver­fahren sowie ein Thera-Band mit Übungsanleitung.
Als 2. Stufe der Beratung wurde den Unternehmen mit dem „Ergo-Check“ eine ergonomis­che Analyse in den beson­ders kri­tis­chen Betrieb­s­bere­ichen ange­boten. Es erfol­gte eine Bege­hung dieser Bere­iche und Beobach­tung der dort ablaufend­en Arbeits­gänge sowie ggf. eine Befra­gung der betr­e­f­fend­en Beschäftigten. Daraus wur­den Hin­weise zu möglichen Verbesserun­gen der ergonomis­chen Sit­u­a­tion abgeleit­et und erforder­liche tech­nis­che, organ­isatorische und per­so­n­en­be­zo­gene Maß­nah­men mit dem Unternehmen disku­tiert. Die Auswer­tungsergeb­nisse wur­den dem Betrieb und der betreuen­den Auf­sichtsper­son zur Ver­fü­gung gestellt. Ergonomis­che Analy­sen und Beratun­gen erfol­gten bei 23 Betrieben.
Das vom Arbeit­spro­gramm entwick­elte stufen­weise Vorge­hen hat sich bewährt und ist ein gutes Instru­ment, um Aktiv­itäten des Arbeitss­chutzes mit denen der betrieblichen Gesund­heits­förderung zu verzah­nen. Betriebe mit beson­derem Inter­ven­tions­be­darf kon­nten dadurch gezielt unter­stützt wer­den. Die BG Nahrungsmit­tel und Gast­gewerbe hat das Stufenkonzept in ihr Betreu­ungsange­bot aufgenom­men und führt die Aktiv­itäten des Arbeit­spro­gramms langfristig fort.
Ein­stel­lun­gen und Maß­nah­men der Betriebe
Gesund­heit und Gesun­der­hal­tung der Mitar­beit­er und Mitar­bei­t­erin­nen sind wichtige Anreize für betriebliche Präven­tion. In der GDA-Betrieb­s­be­fra­gung aus 2011 gaben 95 Prozent der Betriebe, die laut eigen­er Auskun­ft ihr Engage­ment im Arbeitss­chutz ver­stärkt haben, an, dies zu tun, weil es der Gesund­heit ihrer Mitar­beit­er nützt.
Allerd­ings führen nur 37,7 Prozent der Betriebe Schu­lun­gen der Führungskräfte zu Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutza­spek­ten durch. Mit steigen­der Betrieb­s­größe allerd­ings wächst dieser Anteil. So führen 71 Prozent aller Betriebe mit 250 und mehr Beschäftigten solche Schu­lun­gen durch. Inner­halb der Branchen­grup­pen sind Schu­lun­gen beson­ders in der Her­stel­lung von Pro­duk­tion­s­gütern, im Bau‑, Energie- und Abfallsek­tor sowie bei der Nahrungsmit­tel­erzeu­gung ver­bre­it­et (s. Tab. 1).
Betra­chtet man Gefährdungs­beurteilung und Unternehmensstrate­gien zur Beschäftigtenge­sund­heit sowie Gesund­heit­szirkel als wesentliche Instru­mente ein­er sys­tem­a­tis­chen inner­be­trieblichen Präven­tion, erken­nt man, dass Betriebe, die Gefährdungs­beurteilun­gen durch­führen, häu­figer über eine Unternehmensstrate­gie zur Beschäftigtenge­sund­heit ver­fü­gen und Gesund­heit­szirkel etabliert haben als Betriebe, die keine Gefährdungs­beurteilun­gen durch­führen (s. Abb. 3).
Aber ins­ge­samt bejaht nur rund ein Drit­tel der Betriebe mit Gefährdungs­beurteilung das Vorhan­den­sein ein­er Gesund­heitsstrate­gie und nur 13,5 Prozent der Betriebe mit Gefährdungs­beurteilung geben an, einen Gesund­heit­szirkel imple­men­tiert zu haben.
Für den Zeitraum 2013 bis 2018 ist es gelun­gen, die gemein­samen Arbeitss­chutzziele und die arbeitswelt­be­zo­ge­nen Präven­tion­sziele der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung zeitlich und inhaltlich auf einan­der abzustimmen.
Insoweit kön­nen Betriebe und Beschäftigte im Zeitraum 2013 – 2018 in den drei The­men­feldern Organ­i­sa­tion, Muskel-Skelett-Erkrankun­gen und psy­chis­che Belas­tun­gen auf ein bre­ites Ange­bot von Unter­stützungs­maß­nah­men zurück­greifen. Gle­ichzeit­ig stärkt die Unter­stützung durch Koop­er­a­tionspart­ner aus dem Bere­ich der Krankenkassen bei der Umset­zung der GDA-Arbeit­spro­gramme 2013 – 2018 die Zusam­me­nar­beit auf insti­tu­tioneller Ebene weit­er und erhöht das Poten­zial, in den Betrieben Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes und der betrieblichen Gesund­heits­förderung miteinan­der zu verzahnen.
Quellen:
  • GDA-Por­tal www.gda-portal.de
  • Daten­satz zur GDA-Betrieb­s­be­fra­gung 2011
  • Präven­tions­bericht 2013 – Leis­tun­gen der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung: Primär­präven­tion und betriebliche Gesund­heits­förderung unter www.gkv-spitzenverband.de
Autorin
Sabine Som­mer Lei­t­erin Geschäftsstelle Nationale Arbeitss­chutzkon­ferenz (NAK)
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