Die Träger der GDA (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) einigten sich mit den Sozialpartnern auf einen strategischen Ansatz, der den Arbeitsschutz in der ersten GDA-Periode in Deutschland nach vorne bringen sollte. Die erste GDA-Periode endete 2012. Zeit für einen Rückblick, Zeit für einen Ausblick.
Sabine Sommer
Mit der gesetzlichen Etablierung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Jahre 2008 stellte sich das deutsche Arbeitsschutzsystem drängenden Herausforderungen vor dem Hintergrund der ökonomischen und sozialen Entwicklung in Deutschland und Europa:
- dem Strukturwandel der Arbeitswelt mit „neuen“ Belastungs- und Gefährdungsdimensionen
- den Folgen der demografischen Entwicklung
- der Notwendigkeit, eine historisch, gewachsene hochdifferenzierte Institutionen- und Regelungsstruktur zu modernisieren
- der Notwendigkeit strategischer Zielorientierungen und Prioritätensetzungen im europäischen Kontext
Entsprechend verständigten sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger (= GDA-Träger) im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern auf einen strategischen Ansatz, der aus drei Kernelementen besteht:
- Festlegung von konzertierten Arbeitsschutzzielen in prioritären Handlungsfeldern und deren Umsetzung in gemeinsamen, nach einheitlichen Grundsätzen ausgeführten Arbeitsprogrammen
- Entwicklung eines abgestimmten Vorgehens der staatlichen Behörden und der Unfallversicherungsträger bei der Überwachung und Beratung der Betriebe
- Schaffung eines kohärenten, überschaubaren und verständlichen Vorschriften- und Regelwerks.
Um den Erfolg der GDA in Hinblick auf diese Ziele einzuschätzen und weitergehende Erkenntnisse über die Effizienz und Effektivität gewählter Ansätze, Strukturen und Vorgehensweisen zu gewinnen, haben sich die Träger der GDA darauf verständigt, die gemeinsame Strategie fortlaufend umfassend zu evaluieren. In die Evaluation fließen ein
- Ergebnisse der Arbeitsprogramme,
- Befunde aus repräsentativen, quantita-tiven Befragungen von Betrieben und Beschäftigten,
- Befunde aus quantitativen Befragungen des Aufsichtspersonals,
- Erkenntnisse aus qualitativen Erhebungen/Interviews mit GDA-Akteuren und Kooperationspartnern und
- Auswertungen statistischer Daten sowie des GDA-Berichtswesens.
Dieser Methodenmix soll der Komplexität der GDA-Aktivitäten gerecht werden und verlässliche Aussagen über deren Einfluss auf den betrieblichen Arbeitsschutz ermöglichen. Der Abschlussbericht zur Evaluation der GDA-Periode 2008 bis 2012 liegt seit Kurzem vor.
Im Folgenden werden einige ausgewählte Ergebnisse vorgestellt.
Umsetzungsstand von Anforderungen des Arbeitsschutzes
Die Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure in der GDA sowie die im Rahmen der Evaluation eingesetzten Analyse- instrumente und ‑methoden führen zu einem enormen Zugewinn an Wissen über die betriebliche Arbeitsschutzpraxis in Deutschland. Daten zur Umsetzung und Wirksamkeit von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden aus der Perspektive der Betriebe wie auch aus jener der Beschäftigten und des Aufsichtspersonals zusammen getragen werden. Diese Datengrundlage ermöglicht es, Verbesserungen und Fortschritte bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben und Regeln im Arbeitsschutz beobachten und bewerten zu können.
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Die repräsentative Betriebsbefragung der GDA aus 2011 deckt auf, dass die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nach Angaben der im Betrieb für den Arbeitsschutz Verantwortlichen nur von der Hälfte der Betriebe durchgeführt wird; bei Betrieben mit unter zehn Beschäftigten sind es sogar nur 41 Prozent, bei Großbetrieben hingegen 98 Prozent. Befunde des Aufsichtspersonals der Länder und Unfallversicherungsträger zur Gefährdungsbeurteilung aus den GDA-Arbeitsprogrammen ergänzen die Aussagen der Betriebsbefragung. Sie bestätigen, dass mit steigender Beschäftigtenzahl der Anteil der Betriebe, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen, zunimmt.
Die Daten der GDA-Betriebsbefragung zeigen auch, dass Gefährdungsbeurteilungen sich stark auf „klassische“ Gefährdungsbereiche konzentrieren, die die technischen, räumlichen, physikalischen und stofflichen Aspekte der Arbeit betreffen. Diejenigen Betriebe, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen, überprüfen dabei überwiegend Arbeitsmittel, die Arbeitsplatzgestaltung und die Arbeitsumgebung. In deutlich geringerem Umfang einbezogen werden die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeitgestaltung, die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz und mögliche psychische Belastungen durch den Umgang mit schwierigen Personengruppen. Diese Beobachtung gilt sowohl für große als auch kleine Unternehmen (s. Abb. 1).
Darüber hinaus wird aus den Ergebnissen der GDA-Betriebsbefragung deutlich, dass nur wenige Betriebe bei ihren Gefährdungsbeurteilungen sämtliche Prozessschritte, die das Arbeitsschutzgesetz für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen vorsieht, durchlaufen (s. Abb. 2).
Um dieses Prozessverständnis der Gefährdungsbeurteilung weiter zu verankern, haben die GDA-Träger unter Beteiligung der Sozialpartner eine gemeinsame Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation erarbeitet. Zentrale Elemente dieser Leitlinie sind die Beschreibung der Vorgehensweise des Aufsichtspersonals der Länder und Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung zur Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung von den drei Bewertungskriterien
- angemessen durchgeführte,
- nicht angemessen durchgeführte und
- nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen.
Darüber hinaus enthält die Leitlinie noch eine Aufzählung der bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigenden Gefährdungsfaktoren sowie eine Übersicht zu Begriffsbestimmungen und Rechtsgrundlagen.
Zielgruppe der Leitlinie sind die Obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Präventionsleitungen der Unfallversicherungsträger. Die Leitlinie ist aber auch auf dem GDA-Portal www.gda-portal.de veröffentlicht und kann so von Betrieben und Fachkräften als zusätzliche Orientierungshilfe für eine angemessene Umsetzung der Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden.
Auch die Aktivitäten in den GDA-Arbeitsprogrammen 2008 haben dazu beigetragen, die betriebliche Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen zu fördern. Mit der jeweils programmspezifischen Kombination von Betriebsbesichtigungen und Informations- sowie Qualifizierungsangeboten konnten betriebliche Akteure gezielt erreicht und für Arbeitsschutzthemen sensibilisiert werden. Viele der in den GDA-Arbeitsprogrammen der ersten GDA-Periode entwickelten praktischen Instrumente stehen über das Ende der Programme hinaus weiter zur Verfügung. Beispielhaft seien hier genannt:
- Die Gesprächsleitfäden zu Transporttätigkeiten: In insgesamt 13 verschiedenen Gesprächsleitfäden sind Fragen zusammengestellt, die eine besondere Relevanz für einen funktionierenden Arbeitsschutz bei Fahr- und Transportvorgängen haben. Themen der Gesprächsleitfäden sind zum Beispiel Ladungssicherung und das Anschlagen von Lasten, Rangiervorgänge sowie der Einsatz von Gabelstaplern. Zu jeder Frage finden sich kurze Hinweise, die bei der Beantwortung eine erste Hilfestellung geben. Zudem wird auf weitere Quellen, wie beispielsweise auf Vorschriften oder Regeln zum Arbeitsschutz hingewiesen. Technik, Arbeitsgestaltung und Organisation können anhand der Fragebögen überprüft und ggf. verbessert werden.
- Die Informationsmaterialen zu Gerüst- und Abbrucharbeiten: Für die Zielgruppe der Gerüstbauer, Gerüstbenutzer sowie der Abbruch- und Rückbaufirmen wurden eine Reihe von Informationsmaterialien erarbeitet, u.a. Warnhinweise zum Anbringen am Gerüst, Gerüstbanner mit Warnhinweisen für Gerüstbenutzer, Informationsmappen mit Checklisten für den Aufsichtführenden im Abbruch/Rückbau und Merkkarten zu Gebäudeschadstoffen beim Abbruch/Rückbau. Der Kurzfilm „Sturz vom Gerüst – Was nun?“ unterweist Beschäftigte im Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz im Gerüstbau und klärt zu Rettungsmaßnahmen im Notfall auf.
Weiterhin haben sich die GDA-Träger auch auf Qualitätsgrundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen für eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz verständigt. Diese Qualitätsgrundsätze finden insbesondere Anwendung bei der Einstellung von Handlungshilfen in das Portal „Gefährdungsbeurteilung“ www.gefaehrdungsbeurteilung.de. Dieses Portal richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitsschutzfachleute. Es unterstützt die Nutzer dabei, eine den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Gefährdungsbeurteilung rechtssicher und praktikabel umzusetzen.
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Tragende Säulen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation sind die vom Arbeitgeber zu bestellenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/Betriebsärztinnen. Sie nehmen einerseits selbst Aufgaben bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen wahr, anderseits beraten und unterstützen sie die Unternehmensleitung bei der betrieblichen Prävention und menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Daten der GDA-Betriebsbefragung zeigen, dass die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung – vor allem in Kleinbetrieben und einigen Dienstleistungsbranchen – erhebliche Lücken aufweist.
Besonders ausgeprägt sind die Defizite bei der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung im Bereich der Kleinstbetriebe sowie in den Branchengruppen Einzelhandel/Gastgewerbe und unternehmensbezogene Dienstleistungen.
Die Verbesserung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ist eines der drei gemeinsamen Arbeitsschutzziele im Zeitraum 2013 – 2018. Mit dem Arbeitsprogramm Organisation wollen die GDA-Träger gezielt die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in betriebliche Prozesse und Entscheidungen fördern. „Herzstück“ des Arbeitsprogramms ist der GDA-ORGAcheck, ein Online-Selbstbewertungsinstrument zur Identifikation von Verbesserungspotential der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Das Internet-Tool (www.gda-orgacheck.de) enthält neben Checklisten auch Erläuterungen und Hilfestellungen zum Arbeitsschutz. Zudem besteht die Möglichkeit, den eigenen Betrieb mit anderen Unternehmen zu vergleichen.
Darüber hinaus werden Unternehmen und betriebliche Entscheidungsträger durch weitere Aktivitäten unterstützt, u.a., Betriebsbesichtigungen durch das Aufsichtspersonal der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger, Informations-veranstaltungen und Seminare sowie Angebote zur Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen.
Weiterhin tauschen sich die GDA-Träger regelmäßig mit den Fachverbänden für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte aus – zum einen auf dem jährlich stattfindenden Arbeitsschutzforum und zum anderen in dem der GDA initiierten Kooperationspartnergespräch. Sowohl Arbeitsschutzforum als auch Kooperationspartnergespräch waren maßgeblich in den Auswahl- und Entscheidungsprozess zu den gemeinsamen Arbeitsschutzzielen 2013 –2018 eingebunden.
Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung
Übergeordnetes Ziel der GDA ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiven und systemorientierten betrieblichen Arbeitsschutz ergänzt durch Maßnahmen einer betrieblichen Gesundheitsförderung zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.
DA-Arbeitsprogramm Ernährungsindustrie
Wie eine E Grgänzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung aussehen kann, hat das Arbeitsprogramm Ernährungsindustrie exemplarisch demonstriert.
Beschäftigte in der Ernährungsindustrie sind traditionell starken körperlichen Belastungen ausgesetzt. Langes Stehen, schweres Heben und Tragen sind nur einige der Tätigkeiten, die in Produktion, Lager und Logistik zu Muskel-Skelett- Erkrankungen führen können. Das Arbeitsprogramm Ernährungsindustrie zielte darauf ab, Unternehmen und Beschäftigte für die typischen Belastungen in der Ernährungsindustrie zu sensibilisieren und Veränderungsprozesse zu unterstützen. Im Fokus standen dabei
- die Optimierung der Ergonomie am Arbeitsplatz,
- die Aktivierung von Beschäftigten und Betrieben für das Thema Gesundheit,
- die Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
Zwischen 2011 und 2013 wurden 491 Betriebe der Ernährungsindustrie mit mindestens 20 Beschäftigten von der Aufsicht besucht. Zusätzlich fand in 386 Betrieben nach neun bis zwölf Monaten eine Zweitbesichtigung statt.
Um Betriebe gezielt bei Verbesserungen des Arbeitsschutzes zu unterstützen, wurde ein mehrstufiges Vorgehen gewählt: Betrieben, die bei der Erstbesichtigung eine kritische Einschätzung hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der ergonomischen Situation erhielten, wurde ein Gesundheits-Check der Beschäftigten (Stufe 1) und eine ergonomische Analyse kritischer Arbeitsplätze (Stufe 2) angeboten. In einigen Unternehmen wurde als 3. Stufe zudem eine Belastungs-Beanspruchungs-Analyse mit sensorischer Messung der Körperbelastungen durchgeführt.
Der Gesundheits-Check wandte sich mit einfachen Fragen zur Rückengesundheit und zum allgemeinen Wohlbefinden direkt an die Beschäftigten. Die Teilnehmer erhielten mit einem individuellen Antwortschreiben eine „Info-Box“ mit Tipps zur Verbesserung der eigenen Gesundheit, Materialien zum Thema Rückengesundheit und Stressprävention, Anleitungen zu Übungen für den Arbeitsplatz, eine Audio-CD mit einem Entspannungsverfahren sowie ein Thera-Band mit Übungsanleitung.
Als 2. Stufe der Beratung wurde den Unternehmen mit dem „Ergo-Check“ eine ergonomische Analyse in den besonders kritischen Betriebsbereichen angeboten. Es erfolgte eine Begehung dieser Bereiche und Beobachtung der dort ablaufenden Arbeitsgänge sowie ggf. eine Befragung der betreffenden Beschäftigten. Daraus wurden Hinweise zu möglichen Verbesserungen der ergonomischen Situation abgeleitet und erforderliche technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen mit dem Unternehmen diskutiert. Die Auswertungsergebnisse wurden dem Betrieb und der betreuenden Aufsichtsperson zur Verfügung gestellt. Ergonomische Analysen und Beratungen erfolgten bei 23 Betrieben.
Das vom Arbeitsprogramm entwickelte stufenweise Vorgehen hat sich bewährt und ist ein gutes Instrument, um Aktivitäten des Arbeitsschutzes mit denen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu verzahnen. Betriebe mit besonderem Interventionsbedarf konnten dadurch gezielt unterstützt werden. Die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat das Stufenkonzept in ihr Betreuungsangebot aufgenommen und führt die Aktivitäten des Arbeitsprogramms langfristig fort.
Einstellungen und Maßnahmen der Betriebe
Gesundheit und Gesunderhaltung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind wichtige Anreize für betriebliche Prävention. In der GDA-Betriebsbefragung aus 2011 gaben 95 Prozent der Betriebe, die laut eigener Auskunft ihr Engagement im Arbeitsschutz verstärkt haben, an, dies zu tun, weil es der Gesundheit ihrer Mitarbeiter nützt.
Allerdings führen nur 37,7 Prozent der Betriebe Schulungen der Führungskräfte zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten durch. Mit steigender Betriebsgröße allerdings wächst dieser Anteil. So führen 71 Prozent aller Betriebe mit 250 und mehr Beschäftigten solche Schulungen durch. Innerhalb der Branchengruppen sind Schulungen besonders in der Herstellung von Produktionsgütern, im Bau‑, Energie- und Abfallsektor sowie bei der Nahrungsmittelerzeugung verbreitet (s. Tab. 1).
Betrachtet man Gefährdungsbeurteilung und Unternehmensstrategien zur Beschäftigtengesundheit sowie Gesundheitszirkel als wesentliche Instrumente einer systematischen innerbetrieblichen Prävention, erkennt man, dass Betriebe, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen, häufiger über eine Unternehmensstrategie zur Beschäftigtengesundheit verfügen und Gesundheitszirkel etabliert haben als Betriebe, die keine Gefährdungsbeurteilungen durchführen (s. Abb. 3).
Aber insgesamt bejaht nur rund ein Drittel der Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung das Vorhandensein einer Gesundheitsstrategie und nur 13,5 Prozent der Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung geben an, einen Gesundheitszirkel implementiert zu haben.
Für den Zeitraum 2013 bis 2018 ist es gelungen, die gemeinsamen Arbeitsschutzziele und die arbeitsweltbezogenen Präventionsziele der gesetzlichen Krankenversicherung zeitlich und inhaltlich auf einander abzustimmen.
Insoweit können Betriebe und Beschäftigte im Zeitraum 2013 – 2018 in den drei Themenfeldern Organisation, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Belastungen auf ein breites Angebot von Unterstützungsmaßnahmen zurückgreifen. Gleichzeitig stärkt die Unterstützung durch Kooperationspartner aus dem Bereich der Krankenkassen bei der Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme 2013 – 2018 die Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene weiter und erhöht das Potenzial, in den Betrieben Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung miteinander zu verzahnen.
Quellen:
- GDA-Portal www.gda-portal.de
- Datensatz zur GDA-Betriebsbefragung 2011
- Präventionsbericht 2013 – Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung unter www.gkv-spitzenverband.de
Autorin
Sabine Sommer Leiterin Geschäftsstelle Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK)
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