Seit 2012 ist das Thema „persönliche Absturzsicherungen“ für Sicherheitsfachkräfte, Gebäudeeigner und Bauherren komplexer geworden. Der Grund: Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Rahmen einer überarbeiteten Bauregelliste die Forderung zusätzlicher Zulassungen für Anschlageinrichtungen aufgenommen, die „dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind“, wie es damals hieß. Heute spricht das
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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