- Recht auf Arbeit allgemein (Artikel 6 (1))
- Angemessener Lohn, gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit (Art. 7 (a i))
- Keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen für Frauen und gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit (Art. 7 (a i)
- Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen (Art. 7 (b))
- Verbesserung alle Aspekte der Arbeitshygiene (Art. 12
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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