Nach § 6 ASiG besteht die Verpflichtung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit, in regelmäßigen Abständen Sicherheitsbegehungen durchzuführen, um festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder verantwortlichen Personen mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken. Wenn aber das Auftreten der Fachkraft das Image eines „Kontrolleurs“ erzeugt, besteht die Gefahr,
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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