Was haben die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und Erste-Hilfe-Kästen miteinander zu tun? Mehr, als den meisten Unternehmen hierzulande bewusst ist. Für den aus der DSGVO entstehenden Handlungsbedarf hat Avery Zweckform einen neuen Erste-Hilfe-Meldeblock entwickelt, der im Handel erhältlich ist. Dieser berücksichtigt sowohl die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) als auch der DSGVO. Denn: Jede Verletzung am Arbeitsplatz, bei der Erste Hilfe geleistet wurde, muss dokumentiert werden (Unfallhergang, verschiedene Personenangaben). Aber: Personaldaten dürfen laut DSGVO nicht mehr für alle zugänglich sein. Die bislang in vielen Erste-Hilfe-Kästen zu findenden Dokumentationsbücher sind damit nicht mehr gesetzeskonform. Mit seinem neuen Abreißblock bietet Avery Zweckform die passende Lösung, die alle relevanten Vorschriften berücksichtigt. Bei Entnahme von Material aus dem Verbandskasten zur Versorgung von Verletzungen wird das Formular anschließend vom Ersthelfer, dem Betriebsarzt oder der Betriebskrankenschwester ausgefüllt. Das Formular wird dann entlang der Perforation abgetrennt und an den Erste-Hilfe- oder Sicherheits-Beauftragten im Unternehmen weitergegeben. Dieser sollte das Formular geschützt vor dem Zugriff anderer mindestens fünf Jahre lang archivieren.
Abreißblock für Erste-Hilfe-Kästen
Erste Hilfe und Datenschutz?
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