Durch die Covid-19-Pandemie treffen den Arbeitgeber verschärfte Schutzpflichten gegenüber den Beschäftigten. Diese Pflichten werden durch den SARS-Cov-2-Arbeitsschutzstandard und die neue SARS-CoV‑2 Arbeitsschutzregel näher bestimmt. Wenn Arbeitgeber deren Vorgaben missachten, können unter bestimmten Voraussetzungen Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Die Zusammenhänge der Haftung erläutert der nachfolgende Beitrag.
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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