Das Arbeitsgebiet umfasst unter anderem die Terminologie, technische Charakteristika, ergonomische und sicherheitstechnische Anforderungen, Wirksamkeit, Nebenwirkungen sowie Herstellerinformationen. Der Ausschuss soll keine Normungsarbeiten zu spezifischen Exoskeletten aufnehmen, die in das Aufgabengebiet eines anderen Normungsgremiums fallen (z.B. zur Robotik oder Orthopädietechnik). Der aktive Austausch mit anderen Normenausschüssen wird hingegen ausdrücklich angestrebt, um die Tätigkeiten zu koordinieren.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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