Gericht bestätigt die Vereinbarkeit mit dem Gefahrstoffrecht Corona-Selbstests sind nicht nur in aller Munde, sondern auch in vielen Nasen und im Gespräch. Und vor Kurzem musste sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg dazu äußern, ob die Durchführung von Corona-Selbstests verweigert werden kann, unter anderem mit Hinweis und Begründung aus dem Gefahrstoffrecht.
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