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Das Mutterschutzgesetz unterscheidet verantwortbare und unverantwortbare Gefährdungen

Unverantwortbare Gefährdung
Mutterschutzgesetz: Abwägung und Wertung

Mutterschutzgesetz: Abwägung und Wertung
Foto: © magele-picture – stock.adobe.com
Das Mut­ter­schutzge­setz unter­schei­det ver­ant­wort­bare und unver­ant­wort­bare Gefährdun­gen. Nur ist die Abgren­zung nicht immer ein­deutig: So kamen ein Arbeits­gericht in Freiburg und ein Sozial­gericht in Bay­ern im Fall stil­len­der Zah­närztin­nen zu unter­schiedlichen Einschätzungen.

Das Mut­ter­schutzge­setz unter­schei­det ver­ant­wort­bare und unver­ant­wort­bare Gefährdungen.

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