Das Mutterschutzgesetz unterscheidet verantwortbare und unverantwortbare Gefährdungen. Nur ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig: So kamen ein Arbeitsgericht in Freiburg und ein Sozialgericht in Bayern im Fall stillender Zahnärztinnen zu unterschiedlichen Einschätzungen.
Das Mutterschutzgesetz unterscheidet verantwortbare und unverantwortbare Gefährdungen.
- Bei unverantwortbaren
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