Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Beschäftigten bestmöglich zu schützen und den Arbeitsschutz im Betrieb sachgerecht zu organisieren. Unternehmerverantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung, aber auch Digitalisierung und Datenschutz sind die relevanten Begriffe für ein rechtssicheres Arbeitsschutzmanagement.
Welche Anforderungen Gesetzgeber und Rechtsprechung an eine rechtssichere Organisation
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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