Die alte Maschinenrichtlinie wird derzeit überarbeitet. Die neue Maschinenverordnung ist noch nicht offiziell veröffentlicht, aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die Konsequenzen der Revision für Hersteller und Betreiber von Maschinen ableiten. Die Informationen beziehen sich auf den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes.
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15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
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