Erleidet eine Schülerin während des Homeschoolings einen Unfall, ist das ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.
Die Klägerin hatte während der Corona-Pandemie von zu Hause aus online am Schulunterricht mittels Videotechnik teilgenommen. Als sie aufstand und ein Buch holen wollte, stürzte sie und verletzte sich im Gesicht.
Die zuständige Unfallkasse lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil im Rahmen einer „Stillarbeit“ kein Versicherungsschutz bestehe. Zum Unfallzeitpunkt seien die Kameras und Mikrofone der Schüler abgeschaltet gewesen, weshalb die Lehrerin keine Aufsicht habe ausüben können.
Das Sozialgericht sah das anders und berief sich auf die Neuregelung im Sozialgesetzbuch VII, wonach die Arbeit im Homeoffice in gleicher Weise versichert ist wie die Arbeit im Betrieb. Dies müsse auch für Schülerinnen und Schüler gelten, so das Gericht. Da das Aufstehen und Herbeiholen eines Buches in einem engen Zusammenhang mit dem Unterricht stehe, sei der Unfall des Mädchens als Arbeitsunfall anzuerkennen.
(Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 22.05.2023, Az. S 9 U 158/22)
Selbstorganisierte Exkursion einer Studentin nicht unfallversichert