Nach dem Tod eines Mitarbeiters in einer Hebebühne wurde der Abteilungsleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Gericht warf ihm vor, seiner Führungsverantwortung nicht nachgekommen zu sein, zu der die Sicherstellung der Arbeitssicherheit gehört: Er habe weder auf fachliche Eignung noch auf ausreichende Unterweisung der Beschäftigten geachtet.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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