Kann ein Forstwirt einen Arbeitsunfall erleiden, auch wenn dieser nicht im versicherten Forst geschehen ist? Mit dieser Frage musste sich das Sozialgericht München kürzlich auseinandersetzen.
Der Kläger war nach Baumfällarbeiten auf seiner Hofstelle in einen Nagel getreten. Dieser bohrte sich durch seinen Schuh in den Fuß und verletzte den Forstwirt. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hatte einen Arbeitsunfall verneint, weil sich der Unfall außerhalb der versicherten Waldfläche ereignet habe.
Das Gericht sah das anders und erkannte einen Arbeitsunfall an. Auch wenn sich der Unfall nicht auf dem versicherten Forstgrundstück ereignet habe, sei dennoch von einem engen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit des Forstwirts auszugehen.
Die Baumfällarbeiten auf der Hofstelle seien erforderlich gewesen, um einen für das Unternehmen genutzten Schuppen zu erneuern. Der Forstwirt habe daher bei diesen Arbeiten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden.
(Urteil des Sozialgerichts München vom 25.08.2023, Az. S 1 U 5011/23)