Wenn der Chef das Umkleiden im Betrieb anordnet, macht er das zur arbeitsvertraglichen Pflicht. Für die dafür aufgewendete Zeit muss er deshalb bezahlen. Auch Duschen zählt als Arbeitszeit Das stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem Urteil klar.
Geklagt hatte ein Containermechaniker,
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29.02.24 | 10:00 Uhr | Spielsucht, Kaufsucht, Arbeitssucht, Mediensucht – was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Wie erkennt man stoffungebundene Süchte? Welche Rolle spielt die Führungskraft bei der Erkennung, Vermeidung und Bewältigung von Suchtproblemen am Arbeitsplatz?…
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