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Versicherungsschutz erloschen

Autounfall unter Drogeneinfluss
Versicherungsschutz erloschen

Versicherungsschutz erloschen
Foto: © Lulu Berlu - stock.adobe.com

Dro­genkon­sum kann den geset­zlichen Unfal­lver­sicherungss­chutz kosten, wie ein Fall zeigt, über den das Sozial­gericht Duis­burg zu entschei­den hat­te: Der Kläger war früh­mor­gens auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Pkw auf ger­ad­er Strecke und trock­en­er Straße nach links von der Fahrbahn abgekom­men und mit einem ent­ge­genk­om­menden Fahrzeug kollidiert.

Dabei wurde der junge Mann schw­er ver­let­zt. Die durchge­führte Blu­tun­ter­suchung ergab den Kon­sum von Cannabis­pro­duk­ten und Amphet­a­min. Die fest­gestellte Konzen­tra­tion sprach für einen mäßigen/gelegentlichen Kon­sum von beispiel­sweise Mar­i­hua­na und dafür, dass der Kläger nicht unbe­deu­tend unter der Wirkung von Cannabis stand. Die weit­er­hin fest­gestellte Konzen­tra­tion an Amphet­a­min wies darauf hin, dass der Kläger auch unter der Wirkung dieses Stim­u­lans stand.

Gegen den Ver­let­zten wurde eine Strafe ver­hängt, weil er sich zum Unfal­lzeit­punkt in einem rauschmit­telbe­d­ingt fahrun­tüchti­gen Zus­tand befun­den habe und er deshalb nicht mehr in der Lage gewe­sen sei, das Fahrzeug sich­er zu führen. Das Sozial­gericht gelangte zu der Überzeu­gung, dass die Wirkung der vom Kläger kon­sum­ierten Dro­gen die allein wesentliche Bedin­gung für den Unfall war und wies seine Klage auf Anerken­nung eines Arbeit­sun­falls aus diesem Grund ab.

(Urteil des Sozial­gerichts Duis­burg vom 25.05.2023, Az. S 36 U 366/22)

 

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