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Unfall beim Homeschooling

Schülerin erleidet Gesichtsverletzungen
Unfall beim Homeschooling

Unfall beim Homeschooling
Foto: © erika8213 - stock.adobe.com

Erlei­det eine Schü­lerin während des Home­school­ings einen Unfall, ist das ein Fall für die geset­zliche Unfal­lver­sicherung. Dies hat das Sozial­gericht München entschieden.

Die Klägerin hat­te während der Coro­na-Pan­demie von zu Hause aus online am Schu­lun­ter­richt mit­tels Videotech­nik teilgenom­men. Als sie auf­s­tand und ein Buch holen wollte, stürzte sie und ver­let­zte sich im Gesicht.

Die zuständi­ge Unfal­lka­sse lehnte die Anerken­nung als Arbeit­sun­fall ab, weil im Rah­men ein­er „Stil­lar­beit“ kein Ver­sicherungss­chutz beste­he. Zum Unfal­lzeit­punkt seien die Kam­eras und Mikro­fone der Schüler abgeschal­tet gewe­sen, weshalb die Lehrerin keine Auf­sicht habe ausüben können.

Das Sozial­gericht sah das anders und berief sich auf die Neuregelung im Sozialge­set­zbuch VII, wonach die Arbeit im Home­of­fice in gle­ich­er Weise ver­sichert ist wie die Arbeit im Betrieb. Dies müsse auch für Schü­lerin­nen und Schüler gel­ten, so das Gericht. Da das Auf­ste­hen und Her­bei­holen eines Buch­es in einem engen Zusam­men­hang mit dem Unter­richt ste­he, sei der Unfall des Mäd­chens als Arbeit­sun­fall anzuerkennen.

(Gerichts­bescheid des Sozial­gerichts München vom 22.05.2023, Az. S 9 U 158/22)

 

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