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Urteil zu Verstoß gegen Arbeitsschutz in Italien – Bestrafung in Deutschland

Vollstreckung wegen fahrlässiger Tötung
Verstoß gegen Arbeitsschutz in Italien – Bestrafung in Deutschland?

Verstoß gegen Arbeitsschutz in Italien – Bestrafung in Deutschland?
Urteile aus EU-Staaten können in Deutschland auf Grundlage der deutschen Strafgesetze vollstreckt werden. Foto: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com
Matthias Klagge
Zwei ehe­ma­lige deutsche Thyssenk­rupp-Man­ag­er wur­den auf­grund gravieren­der Arbeitss­chutzver­stöße in Ital­ien zu langjähri­gen Haft­strafen wegen fahrläs­siger Tötung und Brand­s­tiftung verurteilt. In ein­er aktuellen Entschei­dung hat das Ober­lan­des­gericht Hamm (OLG Hamm vom 23.01.2020 – Az.: III‑2 Ws 37/19; III‑2 Ws 45/19) die Urteile mit Ein­schränkun­gen in Deutsch­land für voll­streck­bar erk­lärt. Die
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