Zwei ehemalige deutsche Thyssenkrupp-Manager wurden aufgrund gravierender Arbeitsschutzverstöße in Italien zu langjährigen Haftstrafen wegen fahrlässiger Tötung und Brandstiftung verurteilt. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm vom 23.01.2020 – Az.: III‑2 Ws 37/19; III‑2 Ws 45/19) die Urteile mit Einschränkungen in Deutschland für vollstreckbar erklärt. Die
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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